Durchbruch oder nur Etappensieg? Wie auch immer, seit Freitag fasst die Oldtimerszene in punkto unbeschränktes Fahrvergnügen wieder Hoffnung. In seiner Sitzung vom 21. September beschloss der Bundesrat ...
... Oldtimer von Fahrverboten in Umweltzonen generell auszunehmen.
Die dafür erforderliche Änderung der Kennzeichnungsverordnung muß allerdings noch von der Bundesregierung genehmigt werden.
Vorausgegangen war ein Vorstoß des Landes Hessen, Verkehrsminister Alois Rhiel hatte sich im Bundesrat per Plenarantrag für Ausnahmeregelungen eingesetzt: „Ein Fahrverbot für historische Fahrzeuge in Innenstädten wäre völliger Unsinn. Oldtimer lassen sich nicht nachrüsten, um so den Ausstoß an Dieselrußpartikeln zu verringern. Es handelt sich hierbei ausschließlich um erhaltenswerte Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich an Wochenenden und nur wenig bewegt werden. Ihr Anteil an der Feinstaubbelastung in Innenstädten ist zu vernachlässigen“, erklärte Rhiel in Wiesbaden. Er hofft nun, dass die Bundesregierung die beschlossenen Änderungen aufgreift, damit die Kommunen nicht gezwungen sind, für jede Oldtimerfahrt in einer Umweltzone eine separate Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
Zustimmung der Bundesregierung ungewiß
Die Aktionstage erzielten Breitenwirkung, nicht nur am Kölner Dom Welche Erfolgsaussichten der Antrag bei der Bundesregierung hat, darüber gehen die Meinungen allerdings stark auseinander. Viele befürchten, er könnte bereits an der gegenwärtigen Blockadehaltung der SPD scheitern, andere hoffen darauf, dass er wegen mangelnder allgemeiner Bedeutung einfach durchgewunken wird, wieder andere erwarten sogar, dass nun die Bedeutung automobilen Kulturgutes von Regierungsseite amtlich anerkannt wird.
Vorausgegangen waren dem politischen Umdenken seit einigen Monaten zahlreiche Aktionen, in denen Oldtimerfahrer auf die ungerechtfertigte Behandlung aufmerksam gemacht hatten. Für besondere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit sorgten vor allem die von der Initiative Kulturgut Mobilität organisierten bundesweiten Aktionstage im April, flankierend hierzu intensivierte DEUVET-Vorstand Peter Schneider seine politische Arbeit und brachte noch unmittelbar vor der entscheidenden Bundesratssitzung seine Argumente allen Umwelt- und Verkehrsministerien der Länder vor.
Ausnahmen nur für H-Kennzeichen und „neue“ 07er Kennzeichen
Stimmt die Bundesregierung dem Antrag zu, dürfen künftig alle Fahrzeuge mit H-Kennzeichen und 07er-Kennzeichen ab einem Alter von 30 Jahren Umweltzonen befahren. Oldtimer ohne H-Kennzeichen und 07er-Fahrzeuge unter 30 Jahren werden von den geplanten Ausnahmen nicht umfaßt. Bis alles entschieden ist, bleibt also noch Raum für Verbesserungen.
(Quelle: www.oldtimer-info.de)