Fahrverbote: Bundesrat beschließt Ausnahmen für Oldtimer

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Fahrverbote: Bundesrat beschließt Ausnahmen für Oldtimer

Beitragvon T-Hunter » Mi Okt 31, 2007 15:08

Durchbruch oder nur Etappensieg? Wie auch immer, seit Freitag fasst die Oldtimerszene in punkto unbeschränktes Fahrvergnügen wieder Hoffnung. In seiner Sitzung vom 21. September beschloss der Bundesrat ...


... Oldtimer von Fahrverboten in Umweltzonen generell auszunehmen.
Die dafür erforderliche Änderung der Kennzeichnungsverordnung muß allerdings noch von der Bundesregierung genehmigt werden.
Vorausgegangen war ein Vorstoß des Landes Hessen, Verkehrsminister Alois Rhiel hatte sich im Bundesrat per Plenarantrag für Ausnahmeregelungen eingesetzt: „Ein Fahrverbot für historische Fahrzeuge in Innenstädten wäre völliger Unsinn. Oldtimer lassen sich nicht nachrüsten, um so den Ausstoß an Dieselrußpartikeln zu verringern. Es handelt sich hierbei ausschließlich um erhaltenswerte Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich an Wochenenden und nur wenig bewegt werden. Ihr Anteil an der Feinstaubbelastung in Innenstädten ist zu vernachlässigen“, erklärte Rhiel in Wiesbaden. Er hofft nun, dass die Bundesregierung die beschlossenen Änderungen aufgreift, damit die Kommunen nicht gezwungen sind, für jede Oldtimerfahrt in einer Umweltzone eine separate Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

Zustimmung der Bundesregierung ungewiß


Die Aktionstage erzielten Breitenwirkung, nicht nur am Kölner Dom Welche Erfolgsaussichten der Antrag bei der Bundesregierung hat, darüber gehen die Meinungen allerdings stark auseinander. Viele befürchten, er könnte bereits an der gegenwärtigen Blockadehaltung der SPD scheitern, andere hoffen darauf, dass er wegen mangelnder allgemeiner Bedeutung einfach durchgewunken wird, wieder andere erwarten sogar, dass nun die Bedeutung automobilen Kulturgutes von Regierungsseite amtlich anerkannt wird.

Vorausgegangen waren dem politischen Umdenken seit einigen Monaten zahlreiche Aktionen, in denen Oldtimerfahrer auf die ungerechtfertigte Behandlung aufmerksam gemacht hatten. Für besondere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit sorgten vor allem die von der Initiative Kulturgut Mobilität organisierten bundesweiten Aktionstage im April, flankierend hierzu intensivierte DEUVET-Vorstand Peter Schneider seine politische Arbeit und brachte noch unmittelbar vor der entscheidenden Bundesratssitzung seine Argumente allen Umwelt- und Verkehrsministerien der Länder vor.

Ausnahmen nur für H-Kennzeichen und „neue“ 07er Kennzeichen

Stimmt die Bundesregierung dem Antrag zu, dürfen künftig alle Fahrzeuge mit H-Kennzeichen und 07er-Kennzeichen ab einem Alter von 30 Jahren Umweltzonen befahren. Oldtimer ohne H-Kennzeichen und 07er-Fahrzeuge unter 30 Jahren werden von den geplanten Ausnahmen nicht umfaßt. Bis alles entschieden ist, bleibt also noch Raum für Verbesserungen.

(Quelle: www.oldtimer-info.de)
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Beitragvon Oliver » Do Nov 01, 2007 23:55

Das hab ich eigentlich auch nicht anders erwartet, obwohl hier ja alles möglich ist :(
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Beitragvon T-Hunter » Fr Nov 02, 2007 19:00

Oliver hat geschrieben:Das hab ich eigentlich auch nicht anders erwartet, obwohl hier ja alles möglich ist :(


Wie im Text schon erwähnt ist's ja noch nicht unter "Dach und Fach". Aber läßt zumindest erstmal hoffen! :)

Die einen oder anderen "Herren Politiker" scheinen wohl doch langsam zur Vernunft zu kommen.

(Haben sich wahrscheinlich 'n Rußpartikelfilter im Hirn nachrüsten lassen...) 8)
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Beitragvon Dr_Gonzo » Mo Nov 12, 2007 14:01

den anstoß gab herr VA - Präsident Matthias Wissmann
( siehe Oldtimer Markt ) 8)
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Beitragvon KASÜ » Do Dez 06, 2007 20:13

In der ADAC Motorwelt steht:

Freie Fahrt für Veteranen.

Ausnahme.Oldtimer mit H- oder 07- Kennzeichen bekommen grünes Licht für Umweltzonen. Das Bundeskabinett folgte einem entsprechenden Bundesrats-Beschluß. Bundesweite Fahrverbots-Ausnahmen für Anwohner wird es indes nicht geben; hier muß jede Kommune individuelle Regelungen treffen. Zum Jahresanfang 2008 wollen Berlin, Hannover und Köln Fahrverbote für Autos mit alter Abgastechnik starten. Baden- Württemberg führt im März 2008 Fahrverbote in Stuttgart, Mannheim und sechs weiteren Städten ein.
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Beitragvon Truhe » Do Dez 06, 2007 21:11

....soweit ich informiert bin (Quelle weiß ich momentan leider nicht mehr),betrifft die Ausnahme betereffend der 07-Kennzeichen nur Fahrzeuge die ein Mindestalter von 30 Jahren haben.

Kann sich da jemand noch mal schlau machen? Ich will hier nix falsches erzählen,meihne das aber so mal gelesen zu haben. DANKE!!!
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Beitragvon KASÜ » Sa Dez 08, 2007 13:45

07- Kennzeichen bekommt man erst für Fahrzeuge, die ein Mindestalter von 30 Jahren haben.
Ich denke mal, daß diejenigen denen der Bestandsschutz zu gute kam auch in diesem Falle Glück haben. :twisted:

Spätestens in 3-4 Jahren sind derer Fahrzeuge auch 30 Jahre und bis dahin entstehen die Umweltzonen erst richtig. :?
Im Moment halten sich die Zonen noch stark in Grenzen.

Außerdem glaube ich kaum, daß bei einer Kontrolle ( wenn man denn mal irgendwann durch dummen Zufall in eine kommt) der Beamte das momentane Alter des Fahrzeuges errechnet und ein Bußgeld verlangt. :(
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