W I C H T I G ! Feinstaubfahrverbot PROTESTSCHREIBEN

Moderatoren: T-Hunter, Oliver

W I C H T I G ! Feinstaubfahrverbot PROTESTSCHREIBEN

Beitragvon V8Vanner » Mo Jan 29, 2007 18:52

Hallo, Cruiser!

hier einige vorlagen für briefe und mail's, um zu dem für uns wichtigen thema etwas anzuschieben



stinkige grüße

Mario





Die Initiative „Kulturgut Mobilität“ hat eine große Bitte





Zuallererst mal ein Hallo.



Wir brauchen einmal mehr die Mithilfe aller Oldtimer-Liebhaber. Uns hat ein „uns gut gesinntes Vögelchen“ gezwitschert, dass es vielleicht noch eine Chance gibt, zumindest H- und 07er Kennzeichen als Ausnahme in die Kennzeichnungsverordnung aufzunehmen. Dies entscheidet sich in Berlin in den nächsten zwei bis drei Wochen (also bis Mitte Februar). Der Schlüssel hierzu liegt beim Bundesumweltministerium und damit Herrn Gabriel. Unsere dringende Bitte: Schreibt an ihn, bis seine Mailbox und sein Postfach überquellen.



Außerdem hat das „Vögelchen“ uns noch geflüstert, welches Referat beim Umweltministerium für die Kennzeichnungsverordnung zuständig ist und an der Beschlussfassung entscheidend mitwirken wird. Das ist ein gewisser Herr Knobloch.



… also an jeden eine Mail !



Eigentlich versteht es sich von selbst, dass wir die Herren nicht beschimpfen sollten. Man kann bei den Staatsdienern – wenn überhaupt – nur freundlich und diplomatisch was erreichen. Geht uns ja nicht anders.



Hier die Anschriften:

.......................................................................................................................................................



Bundesumweltminister

Sigmar Gabriel

Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit

Ministerbüro
Alexanderstraße 3
D - 10178 Berlin



oder dieses Kontaktformular verwenden

http://www.bmu.de/service/kontakt/content/4120.php


............................................................................................................................



MinR
Bundesumweltministerium

Referat IG I 6

Dr. Tore Peter Knobloch
Referat Öffentlichkeitsarbeit
11055 Berlin



oder dieses Kontaktformular verwenden

http://www.bmu.de/service/kontakt/content/4120.php



Des Weiteren möchten wir mitteilen, daß die Initiative anlässlich der Retro-Classics in Stuttgart, an allen drei Tagen (vom 9.-11.3.07) mit einem eigenen Stand vertreten sein wird. Dieser ist im Foyer zu finden, zwischen den Ständen des ASC und des WAC. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher!



Mit den besten Grüßen aus Langen,

Peter-David Göhr



Anbei ein Briefentwurf an die Herren Gabriel und Knobloch:





Briefentwurf an Gabriel und Knobloch





Sehr geehrter Herr Gabriel, Knobloch,



mit großer Sorge sehe ich der Umsetzung der geplanten Fahrverbote für katlose Benzin- und Dieselfahrzeuge im Rahmen der Umsetzung der EU-Feinstaubrichtlinie in allernächster Zukunft entgegen. Als passionierter Oldtimerbesitzer und -fahrer/in sehe ich dadurch massive Einschränkungen auf mich zukommen, da die künftige Ausweisung von Umweltzonen es mir nicht mehr gestattet, meinen Veteranen durch selbige zu bewegen. Weder ein Anlieger einer Umweltzone darf seinen Oldtimer aus dieser Zone fahren, noch darf man in diese Zone einfahren, um einem Gleichgesinnten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Nicht einmal in die Fachwerkstatt meines Vertrauens darf ich, dabei ist es in der heutigen elektronisch gestützten Zeit kaum noch möglich, überhaupt einen Meister zu finden, der sich mit dieser alten Technik auskennt. Große Treffen wie z.B. die Retro Classics in Stuttgart und die Veterama in Mannheim, aber auch die etablierten kleineren Treffen, die meist als Volksfest mit den Freunden technischen Kulturgutes gefeiert werden, dürften dann der Vergangenheit angehören. Dies wiederum stellt einen großen wirtschaftlichen Schaden dar. Es trifft die Oldtimer-Liebhaber, die Organisatoren solcher Messen/Treffen/Ausstellungen und auch die Aussteller in unverhältnismäßiger Härte.



Des Weiteren befürchte ich, dass sich, sobald es die Umweltzonen gibt, der normale Straßenverkehr verlagern wird und die Umweltzonen sich daraufhin noch weiter ausdehnen werden. Somit kommt über kurz oder lang das Aus für das Kulturgut „Oldtimer“. Man kann sie zukünftig nur noch als „Stehzeug“ mit platt gestandenen Reifen in einem Museum anschauen wie einen Embryo im Reagenzglas oder ein Saurier-Skelett im Senckenberg-Museum. Unsere Kinder werden niemals mehr das Blubbern der Grauguss- und das Summen der zweitaktenden Motoren hören. Auch wird nie mehr das Nageln der fast unverwüstlichen, aber langsam laufenden Vorkammerdiesel zu vernehmen sein. Kann dies eine gute Zukunft sein?



Der Gesetzgeber selbst sogar spricht im Zusammenhang mit dem Begriff „Oldtimer“ von „kraftfahrzeugtechnischem Kulturgut“. Nur leider liegen ihm einige falsche Zahlen vor.



Die FIVA (Weltverband der Veteranenfahrzeuge) beziffert die Jahresfahrleistung eines Oldtimers auf ca. 1500 km, der DEUVET (Deutscher Veteranen Verband) kann belegen, dass die deutschen Oldtimer ca. 2500 km/Jahr durchschnittlich zurücklegen und nicht, wie es die Regierung propagiert, 6600 km/Jahr! Auch gibt es im Moment nur ca. 150.000 angemeldete, historisch anerkannte Oldtimer in Deutschland. Es mag zwar theoretisch möglich sein, das über 1 Mio. Fahrzeuge in den nächsten zwanzig Jahren den Oldtimer- bzw. Liebhaberstatus erreichen, jedoch wird sich diese Zahl stark – wie bei Fahrzeugen früherer Jahrgängen auch – durch Unfälle, Korrosion, Unwirtschaftlichkeit, Ersatzteilmangel etc. sehr stark dezimieren. Wann haben sie zum letzen Mal einen Ovalfenster-VW Käfer, ein Goggomobil oder einen Ford 15M (Badewanne) gesehen? Diese Fahrzeuge waren tausendfach in den Städten zu sehen. Jetzt sind sie nur noch mit etwas Glück, fast ausschließlich an schönen Wochenendtagen oder bei Oldtimer-Treffen zu sehen. Auch werden sich, wenn auch langsamer, die über 30 Jahre alten Fahrzeuge weiterhin dezimieren.



Dass ich mit dieser Meinung nicht alleine stehe, zeigt die Unterschriftensammlung der „Initiative Kulturgut Mobilität“ die Sie auf der Homepage der Initiative unter www.kulturgut-mobilitaet.de einsehen können und die mittlerweile über 8000 Eintragungen beinhaltet. Die Unterschriftenaktion wird im Frühjahr dieses Jahres anlässlich der großen Oldtimerevents fortgesetzt.



Aus dieser Sicht heraus wäre es sinnvoll, dieses Kulturgut, das – auch aus wissenschaftlicher Sicht und von Historikern, Soziologen und Städteplanern unbestritten – die kulturelle und technische Entwicklung der Mobilität und damit unserer Alltagswelt entscheidend mitgeprägt hat, von Fahrverboten auszunehmen.



Mit freundlichen Grüßen




_____________________

Initiative Kulturgut Mobilität
c/o Peter-David Göhr (V.i.S.d.P.)
Stresemannring 3
63225 Langen

Telefon: (061 03) 535 55
Telefax: (061 03) 236 86
E-Mail: kulturgut-mobilitaet@gmx.com
Home: www.kulturgut-mobilitaet.de




Club- und Forenbetreuung:
Mario De Rosa
E-Mail: derosa@web.de

Bernhard Schickling
E-Mail: schickling.einkaufswelt@gmx.de


Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Informationen an Interessierte weiterempfehlen. Leiten Sie einfach diese Email weiter!
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Beitragvon V8Vanner » Fr Mär 09, 2007 0:30

Hallo, Cruiser

Anbei eine Antwort zu meinem "Protestschreiben" von dem zuständigen Bundesministeriums zur Kenntnis für alle , die es lesen möchten.

Das Fazit ist: "der schwarze Peter gebührt gar nicht uns, sondern den umsetzenden Landesbehörden. Wir haben die Lawine zwar losgetreten, aber andere sollen die Folgen mindern"

als Zitat nun die Mail vom Ministerium:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
haben Sie bitte Verständnis, dass bei der Vielzahl der Briefe, die Herrn Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zum Thema Oldtimerfahrzeuge und Fahrverbote in Umweltzonen erreicht haben, eine persönliche Beantwortung Ihres Schreibens nicht möglich ist.

Deshalb erhalten Sie mit diesem Schreiben Antworten auf die unterschiedlichen Fragen, die in diesem Zusammenhang an den Herrn Minister herangetragen wurden.

Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge erlassen, die Regelungen für die bundeseinheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen vorsieht. Mit Hilfe der Verordnung kann der Kraftfahrzeugverkehr in Umweltzonen von den Straßenverkehrsbehörden dauerhaft für bestimmte Fahrzeuge beschränkt oder verboten werden, wenn diese Maßnahme zur Reduzierung von Luftverunreinigungen notwendig ist. Diese Verordnung gilt auch für Oldtimer.

Nach der Kennzeichnungsverordnung können jedoch Ausnahmen von Fahrverboten erteilt werden, soweit dies im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse Einzelner liegt. Den für die Erteilung zuständigen Länderbehörden stehen also eigene Entscheidungsspielräume offen. Diese Ausnahmeentscheidungen sind zweckmäßigerweise vor Ort zu treffen, um die lokale Belastungssituation angemessen zu berücksichtigen. Auch die räumliche Ausgestaltung der Verkehrsbeschränkungen kann nur vor Ort geregelt werden, damit die unterschiedlichen Belange am besten gegeneinander abgewogen werden können.

Zunächst sind Erfahrungen in der praktischen Anwendung der Kennzeichnungsverordnung zu sammeln, bevor bundesweite Ausnahmeregelungen, auch unter den Aspekten der Förderung des Brauchtums und des Kulturgutes, von der Bundesregierung geprüft werden.



Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag



Dr. Max Kleine
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Beitragvon V8Vanner » Fr Apr 13, 2007 12:50

Hallo, Cruiser hier eine weitere Antwort zu dem Thema Oldtimerausnahmegenehmigung :

Sehr geehrter Herr Aßmann,

vielen Dank für Ihre Email-Zuschrift vom 27. Februar 2007, in der Sie
mich bitten, mich für eine Ausnahmeregelung für Oltimer in der am 1.
März diesen Jahres in Kraft getretenen 35. Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Feinstaubverordnung) einzusetzen.
Zunächst bitte ich Sie herzlich um Verständnis, dass ich Ihnen erst
heute antworte. Die Fülle der Eingaben an mein Bundestagsbüro verzögert
mitunter ungewollt deren Beantwortung.

Die von Ihnen thematisierte Kennzeichnungsverordnung, die vor über einem
Jahr beschlossen wurde, sieht die bundeseinheitliche Kennzeichnung von
Kraftfahrzeugen mit Schadstoffplaketten nach der Höhe ihrer jeweiligen
Schadstoffemissionen vor. Mit dem ebenfalls neu eingeführten
Verkehrszeichen "Umweltzone" haben Städte und Kommunen die Möglichkeit,
auf der Basis von Luftreinhalteplänen der Bundesländer Fahrverbote für
Kraftfahrzeuge auszusprechen.

Die FDP-Fraktion hat dazu einen Antrag eingebracht (BT-Drs. 16/4060 vom
17.01.2007), der Ihre Forderung zum Inhalt hat, nämlich Oldtimer
bundesweit von feinstaubbedingten Fahrverboten in Innenstädten
auszunehmen. Begründet wird dies mit der geringen durchschnittlichen
Jahresfahrleistung von Oldtimern und der oft technisch bedingten
fehlenden Nachrüstbarkeit mit Schadstofffiltern. Oldtimer seien als
bedeutender Wirtschaftsfaktor und als Teil deutschen Kulturgutes als
Ausnahme zu behandeln.

Sehr geehrter Herr Aßmann, die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf
eine Anfrage der FDP-Fraktion zu dem gleichen Thema zugesichert, die
Erforderlichkeit einer abstrakt-generellen Ausnahmeregelung nochmals zu
prüfen, wenn erste Erfahrungen in der praktischen Anwendung der
Kennzeichnungsverordnung gesammelt werden konnten (BT-Drs. 16/3858 vom
14.12.2006). Allerdings hält sie zum jetzigen Zeitpunkt eine bundesweite
Ausnahmeregelung von der Kennzeichnungsverordnung für Oldtimer für nicht
erforderlich. Ich schließe mich dieser Auffassung aus folgenden Gründen an:

. Obwohl die Oldtimer am gesamten Pkw-Bestand nur einen Anteil von circa
0,44 Prozent haben, betragen ihre Anteile nach Berechnungen des
Umweltbundesamtes an den gesamten Otto-Pkw-Schadstoffemissionen in
Deutschland -- trotz der geringeren Fahrleistung -- circa 6 Prozent bei
den Kohlenmonoxidemissionen circa 5 Prozent bei den Kohlenwasserstoffen
und circa 3 Prozent bei den Stickoxidemissionen. Dies liegt an den hohen
spezifischen Emissionen der alten Fahrzeuge. Im Vergleich zu einem
modernen Euro-4-Otto-Pkw emittieren Oldtimer 35-mal höhere CO-, 60-mal
höhere VOC- und 45-mal höhere NOx-Emissionen. Oldtimer belasten die
Umwelt und die Gesundheit die Bevölkerung mir ihren Schadstoffen also
überdurchschnittlich.

. Es besteht dringender Handlungsbedarf, weil Feinstaub nach Angaben der
Weltgesundheitsorganisation für 65.000 vorzeitige Todesfälle in
Deutschland jährlich verantwortlich ist. Das sind rund zwölf Mal so
viele, wie durch Verkehrsunfälle umkommen. In neueren Untersuchungen
wurde ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Partikelexposition und
Gesamtmortalität, Mortalität durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen und bei
Lungenkrebs festgestellt. Kinder und Menschen über 65 Jahren reagieren
auch auf niedrige Konzentrationen.

. Die zuständigen Landesbehörden verfügen über Möglichkeiten, im eigenen
Ermessen Ausnahmen vom Fahrverbot auszusprechen. Über mögliche
Ausnahmeregelungen sollte vor Ort unter Berücksichtigung der vorhandenen
Immissionsbelastungen entschieden werden, zumal die Belastungssituation
nicht bundeseinheitlich ist. Das Land Berlin zum Beispiel überlegt, für
Oldtimer ein Kilometerkontingent zu erteilen. Spezialgenehmigungen zu
besonderen Ereignissen, wie Sternfahrten, Oldtimer-Ralleys oder Jahres-
und Gedenktage sind ebenso denkbar wir für Oldtimerbesitzer, die in
Umweltzonen wohnen oder dort ihre Garage haben bzw. für auf Oldtimer
spezialisierte Werkstätten, die sich in Umweltzonen befinden.

Sehr geehrter Herr Aßmann, ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Position in
dieser Frage vermitteln. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema
haben, stehe ich Ihnen gerne für ein Gespräch zur Verfügung. Nehmen Sie
in diesem Fall bitte Kontakt mit meiner Wahlkreismitarbeiterin, Frau
Constanze Bochmann (Tel. 0351 / 80 25 943) auf.

--
Mit freundlichen Grüßen

MdB Andreas Lämmel
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel.: 030/227-70200
Fax: 030/227-76220
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SOEBEN GELESEN !

Beitragvon V8Vanner » Fr Jun 01, 2007 17:22

Moin, Cruiser's

Diesen Text fand ich gerade im Netz:

Stuttgarter-Zeitung, 06.03.07: " Benziner mit US-Kat können mit Plakette rechnen - Land kündigt pragmatische Lösung bis Anfang Mai an - Berlin plant offenbar auch für Oldtimer Ausnahmen vom Fahrverbot
Ältere Benziner mit geregelten Kat der ersten Generation fallen nicht mehr unter das Feinstaub-Fahrverbot (...) Die Botschaft für die Besitzer eines älteren Benziners mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation gibt es inzwischen schwarz auf weiß: In einer gemeinsamen Presseerklärung haben das Bundesumwelt- und das Bundesverkehrsministerium am Wochenende mitgeteilt, dass der Bund den Ländern eine "Erweiterung der Kennzeichnungsverordnung und eine neue Kategorie für Benziner"
Handwerkskammer Berlin: "Benzinfahrzeuge mit G-Kat erhalten eine grüne Plakette. Fahrzeuge mit so genanntem US-Kat, die bisher von der Kennzeichnungsverordnung nicht erfasst sind, sollen auch eine grüne Plakette erhalten."
Wikipedia "Feinstaubverordnung": "Grundsätzlich erhalten Benzin-Kfz ohne Katalysator oder mit ungeregeltem Katalysator keine Plakette, ebenso Benziner mit G-KAT der ersten Generation (sog. US-KAT), wobei hier nach dem Willen der Bundesregierung eine Änderung in Sicht ist."

DA HAT MAN(N) UND FRAU DOCH NOCH ETWAS HOFFNUNG....... :D

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