von Rico2706 » Mo Mai 07, 2012 7:51
Die Antwort habe ich erhalten...klingt logisch!
Moin Rico
1. Das mit den Rückfahrscheinwerfer umrüsten als Blinker ist nicht nötig, da bis 1972 rote Blinker ohne Ausnahmegenehmigung erlaubt sind.
Du kannst also mit roten Blinkern fahren. Das darf das Unternehmen, Dekra oder TÜV Dir auch nicht verbieten. Das ist im Gesetz geregelt.
Dann brauchst Du eine Warnblinkschalter mit Brems-Blinklicht-Umschaltung.
2. Die Hauptlichtschalter sind nicht für die Leistung der H4 Glühlampen ausgelegt. D.h. da ist ein Bimetall-Kontakt im Schalter der den Schalter
vor Überlastung schützen soll. Du mußt also für das Fernlicht ein Arbeitsstromrelais einsetzen.
3. Schaltplan ist im Reparaturhandbuch.
Häuptling sein...Indianer gibts genug