Arbeitsanweisung für Oldtimer
"Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO"
Zeitgenössische Änderungen sind solche Änderungen, die innerhalb der ersten zehn
Jahre nach Erstzulassung bzw. Herstellungsjahr üblich waren und vermehrt durchgeführt
wurden. Dies sind Änderungen durch Original-, Zubehör- oder auch Tuningteile. Auch
originalgetreue Nachbauten dieser Teile – ggf. mit aktuellen Prüfzeugnissen – sind
zulässig.
Derartige zeitgenössische Änderungen können auch nachträglich durchgeführt werden.
Nicht zeitgenössische Änderungen müssen vor mindestens 30 Jahren durchgeführt
worden sein, Hierzu zählen auch umfangreiche Umbauten (wie z.B. Hot-Rods, Kit-Cars
oder Replikas).
https://web.archive.org/web/20170329140 ... terien.pdf
http://www.oldtimer-markt.de/sites/defa ... terien.pdf