Stand: 09/2014
Ihre KFZ-Zulassungsbehörde informiert:
Rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen („5- Tage-Kennzeichen“) Verwendung im europäischen Ausland
Stand: 09/2014
Ihre KFZ-Zulassungsbehörde informiert: Rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen („5- Tage-Kennzeichen“) Verwendung im europäischen Ausland ► Rote Händlerkennzeichen und Ku rzzeitkennzeich en dürfen für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten verwendet werden. Für die Ausfuhr (Export) von Fahrzeugen sind Ausfuhr- kennzeichen („Exportkennzeichen“) vorgesehen: ► Mitteilung der EU-Kommission vom 24.03.2007: Die EU-Kommission hat 2007 eine Mitteilung herausgegeben, in der alle Mit- gliedsstaaten darauf hingewiesen werden, dass aus Gründen des freien Wa- renverkehrs die nationalen Händler- und K urzzeitkennzeichen für die Über- führung von Fahrzeugen von allen Mitglied sstaaten anerkannt werden sollten. Diese Mitteilung ist für die Mitglied sstaaten nicht verbindlich; es werden nur die Rechtsgrundlagen und die Rech tsauffassung der EU-Kommission aufge- zeigt
https://www.landkreis-harburg.de/medien ... 0929170749