07er zulassung

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Re: 07er zulassung

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Fr Sep 21, 2018 9:03

Stand: 09/2014

Ihre KFZ-Zulassungsbehörde informiert:

Rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen („5- Tage-Kennzeichen“) Verwendung im europäischen Ausland



Stand: 09/2014

Ihre KFZ-Zulassungsbehörde informiert: Rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen („5- Tage-Kennzeichen“) Verwendung im europäischen Ausland ► Rote Händlerkennzeichen und Ku rzzeitkennzeich en dürfen für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten verwendet werden. Für die Ausfuhr (Export) von Fahrzeugen sind Ausfuhr- kennzeichen („Exportkennzeichen“) vorgesehen: ► Mitteilung der EU-Kommission vom 24.03.2007: Die EU-Kommission hat 2007 eine Mitteilung herausgegeben, in der alle Mit- gliedsstaaten darauf hingewiesen werden, dass aus Gründen des freien Wa- renverkehrs die nationalen Händler- und K urzzeitkennzeichen für die Über- führung von Fahrzeugen von allen Mitglied sstaaten anerkannt werden sollten. Diese Mitteilung ist für die Mitglied sstaaten nicht verbindlich; es werden nur die Rechtsgrundlagen und die Rech tsauffassung der EU-Kommission aufge- zeigt


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