Oldtimer Datenblatt TÜV SÜD Tacho eichen Abgasgutachten

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Re: Oldtimer Datenblatt TÜV SÜD Tacho eichen Abgasgutachten

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mi Mär 11, 2015 17:06


Hier mal StVZO - Übergangavorschriften
für Fahrzeuge ab und bis zu welcher Erstzulassung diese gültig sind:



    http://www.deuvet.de/download/daten-und-fakten/

    https://www.mgcc.de/wp-content/uploads/ ... s_wann.pdf

    https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... GQ&cad=rja


    http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/ ... richtlinie


    http://www.ihnfz.de/assets/az2015-03-01 ... n....-.pdf


    §§ EZ Vorschrift
    70/220/EWG vor 20.04.1973 Kurbelgehäuseentlüftung darf ins Freie gehen

    § 22a StVZO ab 01.01.1954 BAG* Pflicht für Schluss- und Bremsleuchten, sowie für Rückstrahler

    § 22a StVZO ab 01.01.1954 BAG Pflicht für Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

    § 22a StVZO ab 01.01.1954 BAG Pflicht für Kennzeichenbeleuchtung, Begrenzungs- und Parkleuchten

    § 22a StVZO vor 01.01.1954 Keine BAG Pflicht für Einrichtungen zum Verbinden von Fahrzeugen

    § 22a StVZO vor 01.01.1954 Keine BAG Pflicht für lichttechnische Einrichtungen

    § 22a StVZO ab 01.04.1957 BAG Pflicht für Sicherheitsglas

    § 22a StVZO ab 01.04.1957 BAG Pflicht für Fahrtrichtungsanzeiger

    § 22a StVZO ab 01.01.1961 BAG Pflicht für Glühlampen für Scheinwerfer mit asymmetr. Abblendlicht

    § 22a StVZO ab 01.01.1961 BAG Pflicht für Nebelscheinwerfer

    § 22a StVZO ab 01.04.1961 BAG Pflicht für Zusatzheizungen (ausgenommen Warmwasser- und elektrische Heizungen)

    § 22a StVZO ab 01.04.1961 BAG Pflicht für Sicherheitsgurte

    § 22a StVZO ab 01.01.1962 BAG Pflicht für Heizungen (ausgenommen Warmwasser- und elektrische Heizungen)

    § 22a StVZO ab 01.01.1986 BAG Pflicht für Rückfahrscheinwerfer (müssen an Fz. mit EZ ab 01.01.87 verwendet werden)

    § 22a StVZO ab 01.10.1998 BAG Pflicht für Luftreifen

    § 30b StVZO ab 01.10.1989 Ber. des Hubraums pi = 3,1416, Bohrung u. Hub in mm, runden auf eine Stelle nach dem Komma

    § 35a StVZO ab 01.04.1970 Sicherheitsgurte auf den vorderen Sitzen erforderlich

    § 35a StVZO ab 01.05.1979 Sicherheitsgurte auf den hinteren Sitzen erforderlich

    § 35a StVZO ab 01.01.1988 Pflicht für Dreipunktgurte hinten

    § 35a StVZO ab 01.01.1992 Verankerungspunkte für Sicherheitsgurte müssen 76/115/EWG entsprechen

    § 35c StVZO vor 01.01.1956 Keine Heizung und Lüftung im geschlossenen Pkw erforderlich

    § 35e StVZO vor 01.07.1963 Hinten angeschlagene Türen zulässig

    § 36a StVZO vor 01.01.1962 Keine genaue Definition über Radabdeckungen (keine heutigen Maßstäbe anlegen)

    § 38a StVZO ab 01.01.1962 Diebstahlsicherung rückwirkend für alle erforderlich

    § 38a StVZO vor 01.01.1962 Sicherung gegen unbefugte Benutzung durch loses Zubehör (nur mit Ausnahme-genehmigung)

    § 38b StVZO ab 01.10.1998 Pkw Alarmsysteme müssen RL 74/61/EWG entsprechen

    § 40 StVZO vor 01.01.1957 Keine Kennzeichnungspflicht für Sicherheitsglas

    § 41 StVZO ab 01.01.1991 Bremsanlage von Pkw muß RL 71/320/EWG entsprechen

    § 43 StVZO ab 01.10.1974 Abschleppöse vorn erforderlich, wenn Anhängelast, dann auch hinten erforderlich

    § 47a StVZO ab 01.07.1969 Pkw mit Ottomotor AU pflichtig

    § 47a StVZO ab 01.01.1977 Pkw mit Dieselmotor AU pflichtig

    § 50 StVZO ab 01.08.1988 Hauptscheinwerfer Anbauhöhe untere Spiegelkante größer / gleich 500 mm, oberster Punkt leuchtende Fläche kleiner / gleich 1250 mm

    § 50 StVZO ab 01.01.1990 Leuchtweitenregulierung erforderlich

    § 52a StVZO ab 01.01.1987 Pflicht für Rückfahrscheinwerfer

    § 53 StVZO vor 01.07.1961 Eine Bremsleuchte zulässig

    § 53 StVZO vor 01.01.1983 Bremslicht auch gelb zulässig

    § 53 StVZO vor 01.01.1983 Brems- und Blinklicht als Baueinheit zulässig (Einkammerleuchte)

    § 53 StVZO vor 01.01.1986 Getrennte Absicherung von Schlussleuchten oder sinnfällige Ausfallanzeige erforderlich

    § 53 StVZO ab 01.01.1986 Getrennte Absicherung von Schlussleuchten erforderlich

    § 53d StVZO ab 01.01.1991 Nebelschußleuchte erforderlich

    § 54 StVZO vor 01.01.1970 Fahrtrichtungsanzeiger hinten auch rot zulässig ( wenn original )

    § 55a StVZO ab 01.01.1962 Funkschutzzeichen für Funkentstörung erforderlich

    § 57 StVZO ab 01.01.1991 Geschwindigkeitsmesser muss RL 75/443/EWG entsprechen

    § 59 StVZO vor 01.04.1952 Ort der Anbringung des Fabrikschildes beliebig

    § 59 StVZO vor 01.04.1952 Angabe des Fahrzeugtyps auf dem Fabrikschild nicht erforderlich

    § 59 StVZO vor 01.10.1969 FIN** darf auch eingraviert sein

    § 59 StVZO vor 01.10.1969 FIN auch auf genietetem Schild zulässig
*BAG = Bauartgenehmigung
** FIN = Fahrzeug-Identitätsnummer


http://www.adac.de/infotestrat/oldtimer ... iften-pkw/



    UMBAU US AUF EU


    Fahrzeug Umrüstungen bei US Modellen


http://www.uscardatenbank.de/umbau-us-a ... uf_eu.html





Um Fahrzeuge aus den USA in Deutschland zuzulassen, bedarf es grundsätzlich einer so genannten Fahrzeug-
Vollabnahme.
Dies ergibt sich aus dem Paragraphen 21 der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und
Paragraphen 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV). Die Vollabnahme nach §21 ist an-
zuwenden auf alle Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren und daher keine Neu-Fahrzeuge mehr sind.
Hingegen ist die sehr viel umfangreichere und auch teurere Prüfung nach §13 EG-FGV nur auf Neu-Fahrzeuge
anzuwenden.
Ein Fahrzeug, das lediglich für den nordamerikanischen Markt bestimmt ist, besitzt nämlich in der Regel keine
Typ-Genehmigung für Deutschland oder der EU.
Es muss daher bei der Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis beantragt werden. Gleichzeitig mit Einreichung
des Antrags ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorzulegen.
Dieses Gutachten enthält eine sehr umfangreiche und genaue Beschreibung der Technik des Fahrzeugs.
Das Gutachten hat eine technische Beschreibung des Fahrzeugs im gleichen Umfang zu enthalten, der für die
Ausfertigung des Fahrzeugscheins erforderlich ist.
Dies bedeutet, dass eine Vielzahl von Einzelgutachten zu erstellen sind, welche unter anderem das Abgasver-
halten, die Bremsleistung, die Betriebsgeräusche (Stand- u. Fahrgeräusche), die Lichttechnik und die elektro-
magnetische Verträglichkeit betreffen.
Aus alle diesen Einzelgutachten/ Nachweisen wird dann ein Datenblatt erstellt, welche die generelle Grundlage
für die Abnahme bildet. Sofern das Fahrzeug nicht den geltenden Vorschriften entspricht, müssen darüber hin-
aus zusätzliche Ausnahme-Genehmigungen beantragt werden.

      I. Welche technischen Umrüstungen müssen grundsätzlich durchgeführt werden:

      - Standlicht Gelb/ Weiß (Standlicht orange nicht mehr zulässig)
      - Blinker Orange (Rote Blinker nicht mehr zulässig)
      - Nebelschlussleuchte (mit E -Prüfzeichen) mit beleuchtet Kontrollschalter im
      Fahrzeug-Innenraum an einem für den Fahrer gut sichtbaren Platz
      - Austausch/ Änderung der Hauptscheinwerfer bei fehlender E-Kennzeichnung oder
      Nachweis durch ein lichttechnisches Gutachten
      - Bei Xenon-Hauptscheinwerfern ist die Nachrüstung einer Leuchtweitenregulierung/
      Niveauregulierung zwingend vorgeschrieben
      - Bei Halogen-Hauptscheinwerfern ist die Nachrüstung einer Leuchtweitenregulierung/
      Niveauregulierung nicht zwingend vorgeschrieben(Ausnahmegenehmigung möglich)
      - Scheinwerferreinigungsanlage bei Xenon Hauptscheinwerfern mit Anschluss an die
      Steuerung der Frontscheibenwaschanlage zwingend vorgeschrieben
      - Einschlagen der VIN- oder Fahrgestellnummer auf der Beifahrerseite (vorne)
      an nicht abschraubbaren Metallteilen (möglichst Rahmen)
      - Anbringung von zwei E -geprüften Rückstrahlern (Reflektoren) am Heck des Fahrzeuges


      II. Welche Gutachten/ Nachweise werden grundsätzlich benötigt:

      - Abgasgutachten
      (gepr. nach Richtlinie 70/220/EWG od. VO(EU)715/2007 in den jeweils gültigen Fassungen)
      - Lichttechnischesgutachten bei Beleuchtungseinrichtungen ohne E -Prüfzeichen
      (Gutachten des akkreditierten lichttechnischen Labors)
      - EMV-Gutachten (Elektromagnetische Verträglichkeit) ab Baujahr 2002
      (gepr. nach Richtlinie 72/ 245 in der jeweils gültigen Fassung)
      - Bremsen-Gutachten
      (gepr. nach 71/320/EWG od. VdTÜV-Merkbl. 754 i.Vebr.m.§41 StVZO)
      - Geräuschgutachten
      (gepr. nach Richtlinie 70/ 157/EWG in der jeweils gültigen Fassung)
      - Blickwinkel-Gutachten nur bei Neufahrzeugen
      (gepr. nach VdTÜV-Merkblatt)
      - Leistung/ Höchstgeschwindigkeit/ Maße/ Gewichte/ Bereifung


      III. Was wird zur Voll-Abnahme oder Technischen Abnahme benötigt:

      - Umgerüstetes Fahrzeug gemäß Richtlinien (§21/ §13)
      - Fahrzeugpapiere z.B.: amerikanischer Title
      - Datenblatt komplett zur technischen Abnahme
      - Nachweis der Abgasuntersuchung/ AU (Original)


      IV. Welche Dokumente benötigen Sie für die Zulassung:

      - Fahrzeugpapiere z.B. Certificate of Title / Certificate of Origin (Original)
      - Kaufvertrag oder Eigentums-Nachweis (Kopie)
      - Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (Original)
      - Gutachten nach §21 oder §13 (Original)
      - Nachweis der Hauptuntersuchung/ HU (Original)
      - Nachweis der Abgasuntersuchung/ AU (Original)


    Wir verfügen in diesem Bereich über eine langjährige Erfahrung und insbesondere unsere excellenten
    Verbindungen zum TÜV Nord garantieren Ihnen fachliche Kompetenz auf höchstem Niveau.
    Damit sind wir in der Lage, die notwendigen Gutachten erstellen zu lassen u. die dazugehörigen Um-
    rüstungen durchzuführen. Für unsere Kunden bedeutet dies, dass sie fast jedes aus USA importierte
    Fahrzeug zu einem Festpreis für Deutschland und die EU umgerüstet u. damit zugelassen bekommen.

Nutzen Sie unser KnowHow zu Ihrem Vorteil.
Kompetenz schafft Vertrauen !





http://www.auto-mandt.com/

http://auta5p.eu/lang/ger/index.php

http://www.hometownbuick.com/


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http://www.lll.privat.t-online.de/html/zulassung.html
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Re: Oldtimer Datenblatt TÜV SÜD Tacho eichen Abgasgutachten

Beitragvon Oliver » Do Mär 12, 2015 8:54

...atschi...guck mal in deinen Posteingang!!!
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StVZO Reglungen 2017

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Fr Feb 10, 2017 10:01

Hier noch mal ganz offiziell von mein TÜV Mann ausgedruckt am 27.01. 2017

StVZO Reglungen Oldtimer Baujahrbegrenzungen, von Wann bis wann darf man was




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Re: Oldtimer Datenblatt TÜV SÜD Tacho eichen Abgasgutachten

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Sa Apr 29, 2017 7:22

Zuletzt geändert von Atschi-78-Caprice am Sa Jun 23, 2018 13:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Tachometer Meilen / Km

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Do Okt 17, 2019 8:04

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Tachometer Meilen / Km

Vorraussetzungen für eine Zulassung in Deutschland ist das der

Geschwindigkeitsmesser Tachometer MPH anzeigen darf,

es müssen aber einige Richtwerte in KM/H abzulesen sein,

was sich auch durch beschrifteten :

Klebestreifen bei : 30, 50, 80, 100, 130 KM/H realisieren läßt.




https://www.niederhellmann.de/oldtimer- ... ttern.html

https://www.niederhellmann.de/leistunge ... ndern.html


https://www.ebay.de/itm/KM-kmh-Tacho-Au ... 0275.m3474





          Meilen Tachometer Skala
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          km/h Tachometer Skala
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Re: Oldtimer Datenblatt TÜV SÜD Tacho eichen Abgasgutachten

Beitragvon parklane » Mo Jan 23, 2023 11:47

Oldtimerpass DEKRA

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