07er zulassung

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07er zulassung

Beitragvon arubi11 » So Mai 07, 2017 9:30

Wollen endlich den eldorado auf die Strasse bringen was brauche ich für die 07er Zulassung
wie weiß ich nach das ich an Veranstaltungen mit dem Auto war ...viele Fragen...
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Re: 07er zulassung

Beitragvon Atschi-78-Caprice » So Mai 07, 2017 10:08

Du stellst fragen :lol:

hast mich gestern gesehen


Ihr kamt mir mit dem Bronco entgegen am Dorfteich :shock:



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Rotes 07 Oldtimer Wechselkennzeichen Dresden

besteht seit 15. September 1994

https://www.dresden.de/media/pdf/infobl ... eichen.pdf



Fahrtenbuch für den Nachweis über die Verwendung des
Roten 07 Oldtimer Kennzeichens.
Für Probe- und Überführungsfahrten




Das ist das originale was die Zulassungsstellen ausgibt !

vom Heinrich - Vogel Verlag

http://www.ebay.de/itm/Nachweisheft-fur ... 28319e7eaf

http://www.heinrich-vogel-shop.de/shop/ ... fahrt.html



Bild




eBay

http://www.ebay.de/itm/Nachweisheft-fur ... 3cdacf651f


http://www.officio.de/bueroartikel/rnk- ... f_id=11180
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Re: 07er zulassung

Beitragvon arubi11 » So Mai 07, 2017 10:11

Bist du heute in marsdorf können wir reden...
Wir haben dich im letzten Moment gesehen
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Re: 07er zulassung

Beitragvon Atschi-78-Caprice » So Mai 07, 2017 10:14

Ja wir sind so nach dem Mittag alle da

Truhe , Riedl , Mope , ich ............
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Re: 07er zulassung

Beitragvon arubi11 » So Mai 07, 2017 10:20

Ok da würden wir uns mal blicken lassen wenn das ok ist...
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Re: 07er zulassung

Beitragvon Atschi-78-Caprice » So Mai 07, 2017 10:41


    Bild
Rotes 07 Oldtimer Wechselkennzeichen Dresden

besteht seit 15. September 1994

https://www.dresden.de/media/pdf/infobl ... eichen.pdf


Notwendige Unterlagen zur Erteilung des Roten 07 Oldtimer Kennzeichen

gültige Reglungen seit dem 1. März 2007

    * Polizeiliches Führungszeugnis
    * Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Beantragung bei Fahrerlaubnisbehörde Zi. I/127 )
    * TüV - Untersuchung nach §23 ( Oldtimergutachten )
    * schriftlicher formloser Antrag zum Sinne und Zwecke der Benutzung
    * eVB elektronische Versicherungsbestätigungsnummer für rotes dauer-Wechselkennzeichen
    * Fahrzeugpapiere

Kostenpunkt : 75,00 € nur für die Zulassung

      + Geld Führungszeugnis
      + Geld Auszug aus dem Verkehrszentralregister

      + PKW Oldtimer - Steuer 191,00 €
      + Versicherungsbeitrag ( bei mir 93,00 € das Jahr )



Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister

http://bilder.rtl.de/auto/formular_vzr.pdf

Bild
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Re: 07er zulassung

Beitragvon Atschi-78-Caprice » So Mai 07, 2017 10:46


Ja könnt ihr machen denke mal so das ich so ab 13.00 Uhr da bin
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Re: 07er zulassung

Beitragvon arubi11 » So Mai 07, 2017 10:49

Ok dann bis später
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Re: 07er zulassung

Beitragvon Atschi-78-Caprice » So Mai 07, 2017 11:23


schriftlicher Antrag des Bedarfs:

sprich wofür und wozu das rote Kennzeichen verwendet werden soll:



https://www.landkreis-straubing-bogen.d ... elease.pdf

http://fs5.directupload.net/images/170507/3in3lzpg.jpg



.
Dateianhänge
ANTRAG des Bedarfs für Zulassungsstelle 07 Nummer.......JPG
ANTRAG des Bedarfs für Zulassungsstelle 07 Nummer.......JPG (72.91 KiB) 17355-mal betrachtet
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Re: 07er zulassung

Beitragvon Atschi-78-Caprice » So Mai 07, 2017 11:32

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
Fahrzeug-Zulassungsverordnung
§ 2 Begriffsbestimmungen


Nr. 22 Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;

§ 16 Abs. 1,5 FZV (Fahrzeug Zulassungs Verordnung )


(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.

Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

§ 16 I FZV Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EGTypgenehmigung,
nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung,
zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden,
wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter
Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen)
führen. § 31 II der StVZO bleibt unberührt.

Definition Probefahrt

… die Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit
des Fahrzeugs (Legaldefinition § 2 Nr. 23 FZV)

Definition Prüfungsfahrt

… die Fahrt zur Durchführung der Prüfung des Fahrzeugs durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
einschließlich der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort
und zurück (Legaldefinition § 2 Nr. 24 FZV)

Definition Überführungsfahrt

… die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort (Legaldefinition
§ 2 Nr. 25 FZV)

§ 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer

(1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.

(2) Für die Zuteilung und Verwendung der roten Oldtimerkennzeichen findet § 16 Abs. 3 bis 5 entsprechend mit der Maßgabe Anwendung, dass das Kennzeichen nur an den Fahrzeugen verwendet werden darf, für die es ausgegeben worden ist. Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit "07". Es ist nach § 10 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1 und 7 auszugestalten und anzubringen. Fahrzeuge mit rotem Oldtimerkennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 10 Abs. 12 in Betrieb genommen werden. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 4 nicht vorliegen.

(3) Unberührt bleiben Erlaubnis- und Genehmigungspflichten, soweit sie sich aus anderen Vorschriften, insbesondere aus § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, ergeben.


§ 21 FZV Kennzeichen und Unterscheidungszeichen


(1) In einem anderen Staat zugelassene Kraftfahrzeuge müssen an der Vorder- und Rückseite ihre heimischen Kennzeichen führen, die Artikel 36 und Anhang 2 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr, soweit dieses Abkommen anwendbar ist, sonst Artikel 3 Abschnitt II Nr. 1 des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr entsprechen müssen. Krafträder benötigen nur ein Kennzeichen an der Rückseite. In einem anderen Staat zugelassene Anhänger müssen an der Rückseite ihr heimisches Kennzeichen nach Satz 1 oder, wenn ein solches nicht zugeteilt oder ausgegeben ist, das Kennzeichen des ziehenden Kraftfahrzeugs führen.

(2) In einem anderen Staat zugelassene Fahrzeuge müssen außerdem das Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates führen, das Artikel 5 und Anlage C des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr oder Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr entsprechen muss. Bei Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sind und entsprechend Artikel 3 in Verbindung mit dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2411/98 des Rates vom 3. November 1998 über die Anerkennung des Unterscheidungszeichens des Zulassungsmitgliedstaats von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern im innergemeinschaftlichen Verkehr (ABl. EG Nr. L 299 S. 1) am linken Rand des Kennzeichens das Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates führen, ist die Anbringung eines Unterscheidungszeichens nach Satz 1 nicht erforderlich.


§23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer

Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.


Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister

http://bilder.rtl.de/auto/formular_vzr.pdf


Das Rote Kennzeichen „07“ ist nicht nur in der Bundesrepublik gültig.
Aufgrund internationaler Abkommen mit verschiedenen Staaten



http://www.cctf.de/index.php/service-un ... ennzeichen

https://web.archive.org/web/20120121071 ... ennzeichen
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Re: 07er zulassung

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mo Mai 08, 2017 8:01

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Re: 07er zulassung

Beitragvon arubi11 » Mo Mai 08, 2017 9:29

Danke dir für die Weitreichenden Infos..hat uns sehr weitergeholfen ...hast du noch evtl.ein Tüver der sich mit solchen Fahrzeugen auskennt...?

Mit dem Kugelkopf wir wohl nix werden am Bronco...zu hoch
beim Cadillac weiss ich noch nicht da muss der Motor sicher erstmal eingestellt werden an geht er ja.
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Re: 07er zulassung

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mo Mai 08, 2017 9:31

Ja .....

mit Tüv ist kein Problem wegen §23
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Re: 07er zulassung

Beitragvon arubi11 » Mo Mai 08, 2017 9:53

Also habt ihr jemand der in marsdorf vorbeikommt.
Das hat ja auch Zeit.. .muss erstmal jemand finden der mit den Motor einstellt
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Re: 07er zulassung

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mo Mai 08, 2017 16:44

Ja , das were dann hier vor Ort
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