Auto online zulassen: So funktioniert's

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Auto online zulassen: So funktioniert's

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Di Okt 08, 2019 12:31

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Auto online zulassen: So funktioniert's

Aktualisiert am 02. Oktober 2019, 11:00 Uhr

Ab sofort können Sie ihr Auto ( was Baujahr / EZ : 2015 sein muß !! ) online zulassen.

Das Projekt i-Kfz ermöglicht es, das Auto über ein Online-Portal anzumelden, umzuschreiben oder wiederzuzulassen.




https://www.egovernment.sachsen.de/i-kfz.html

https://web.archive.org/web/20160711173 ... ssung.html

https://web.de/magazine/auto/auto-zulas ... s-34066058





Um die Fahrzeugzulassung in Deutschland einfacher, bürgerfreundlicher und effizienter zu gestalten, hatte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das Projekt »internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)« initiiert. Unter der Federführung des BMVI und mit Unterstützung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wurde als erste Stufe die internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen über ein zentrales KBA-Portal entwickelt. Dafür wurde durch das KBA seit dem 1.1.2015 eine zentrale Online-Anwendung zur Verfügung gestellt, welche 11 von 13 sächsischen Zulassungsbehörden nutzten.

Mit dem Start von Stufe 2 (internetbasierte Wiederzulassung) ab Oktober 2017 wird das zentrale i-Kfz-Portal des KBA für Stufe 1 eingestellt. Aus diesem Grund wurde mit den kommunalen Landesverbänden (SSG, SLKT) und der SAKD eine zentrale Lösung auf Grundlage der E-Government-Basiskomponenten für Sachsen vereinbart und durch die Abteilung IT und E-Government im sächsischen Innenministerium realisiert. Am 21.8.2017 wurde das neue zentrale sächsische i-Kfz-Portal als Fortführung des bisherigen KBA-Portals offiziell in Betrieb genommen.

Dabei werden mehrere Basiskomponenten (eID-Service, Antragsmanagement, Zahlungsverkehr) in einem Verfahren gekoppelt. Wesentliche Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Stufe 1 war die Verfügbarkeit eines zentralen Berechtigungszertifikates für das Auslesen von personenbezogenen Daten aus dem elektronischen Personalausweis (bzw. Aufenthaltstitels) des Antragstellers, welches seit Februar 2017 vorliegt. Auch die entstandenen Gebühren für die Außerbetriebsetzung, welche mit und ohne Reservierung des Kennzeichens erfolgen kann, werden über die Basiskomponente Zahlungsverkehr elektronisch eingezogen.

Aktuell nutzen 12 von 13 Zulassungsbehörden das zentrale sächsische i-Kfz-Portal für die Stufe 1 - Online-Außerbetriebsetzung.
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