Einreise mit dem Kraftfahrzeug in die Tschechische Republik CZ
was ist zu beachten :
Autofahrer müssen ganzjährig, auch tagsüber mit Abblendlicht oder Tagfahrleuchten fahren!
- Bei Fahren ohne ausreichende Beleuchtung drohen hohe Geldbußen.
Vom 01.November - bis - 31. März gilt in Tschechien die Winterreifenpflicht !
- Winterreifen Symbol
Einreise mit dem Kraftfahrzeug
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Sie dient als Versicherungsnachweis am Unfallort und kann zur problemloseren Schadensabwicklung beitragen.
Die Mindestdeckungssummen liegen deutlich unter den deutschen Standards.
Erkundigen Sie sich daher vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Die Höchstgeschwindigkeit für PKW beträgt 130 km/h auf Autobahnen, 110 km/h auf Schnellstraßen,
90 km/h auf Landstraßen und 50 km/h in Ortschaften.
Bei Fahren ohne ausreichende Beleuchtung drohen hohe Geldbußen.
Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen.
Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.
Außerdem müssen im Fahrzeug Warnwesten für JEDEN Insassen, Wagenheber, Radschlüssel sowie ein Ersatzreifen oder Reparaturset, Warndreieck und Sanitätskasten mitgeführt werden.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten genügt der Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass. Bei Aufenthalten über 30 Tagen besteht Meldepflicht bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei innerhalb von 30 Tagen. Hotels erledigen dies für ihre Gäste.
http://www.wellness-kuren-online.de/tsc ... ohemia.htm