Wunschkennzeichen Gesetze StVO Wechselkennzeichen Neuigkeite

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Re: Wunschkennzeichen Gesetze StVO Wechselkennzeichen Neuigkeite

Beitragvon Schwarzfahrer » Sa Dez 14, 2013 21:11

Glück gehabt, die schwarze Plakette kann bleiben. Grün steht meinem Dicken garnich. :|
Super Infos hier.
:D :D :D
V8=V6+V2
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Neuigkeiten für 2014

Beitragvon Atschi-78-Caprice » So Dez 15, 2013 14:54

Neuigkeiten / Gesetzesänderungen für das Jahr 2014

Das Jahr 2014 bringt wichtige Gesetzesänderungen mit sich.
Einige Neuerungen sind bereits beschlossen, andere noch im Gesetzgebungsverfahren.



    Bild 2014 Neues Punktesystem / Bußgeld

Zum 01.05.2014 kommt das neues Punktesystem: 8 statt 18 Punkte, keine Pflichtseminare mehr, nur
1 Punkt Rabatt, keine Verlängerung der Tilgungsfrist durch neue Verstöße, nur sicherheitsgefährende Verstöße werden gespeichert, Eintragungsgrenze bei 60,- statt 40,-



    Bild 2014 Mitführpflicht ~ Sicherheits / Warnweste

    (Europäische Norm ISO 20471, EN 471)

Ab 01.07.2014 besteht auch in Deutschland eine Warnwestenpflicht:
In jedem Fahrzeug muß 1. Warnweste (Europäische Norm ISO 20471, EN 471) vorhanden sein.
Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen PKW, LKW und Busse;

~ Motorräder bleiben ausgenommen.
~ Bislang waren in Deutschland ausschließlich Berufskraftfahrer von dieser Regelung betroffen.

Tschechien CZ : Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines privaten oder gewerblichen Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Dabei muss für JEDEN Mitfahrer eine Weste vorhanden sein.

    BildKfz-Steuer 2014

Für alle Autos, die 2014 erstmals zugelassen werden, gilt eine niedrigere Freigrenze beim CO2-basierten Anteil der Kfz-Steuer, den es seit 2009 gibt. Der Grenzwert sinkt von 110 auf 95 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Für jedes Gramm CO2 mehr werden 2 Euro berechnet. Der hubraumabhängige Steueranteil bleibt gleich: Je angefangene 100 Kubikzentimeter fallen
2 Euro für Benziner und 9,50 Euro für Diesel an.
Die Steuerbefreiung von maximal 150 Euro für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 entfällt
zum 1. Januar 2014.



    Bild 2014 Neuwagen: Reifendruckkontrolle wird Pflicht

Ab November 2014 müssen alle NEUWAGEN mit einem automatischen Kontrollsystem für den Reifendruck ausgestattet sein. ACE-Jurist Volker Lempp hält das für eine sinnvolle Vorschrift zur Verbesserung der Verkehrssicherheit: "85 % aller Reifenplatzer sind auf schleichenden Druckverlust des Reifens zurückzuführen."


    Bild Feinstaubplakette
    Seit 19. November 2013 Bestandteil vom TüV


Seit 19. November 2013 gehört auch die Kontrolle der Umweltplakette zu den Angaben der TÜV-Prüfer.
Wenn ein Fahrzeug eine Feinstaubplakette der falschen Farbe trägt, zählt dies zukünftig als erheblicher Mangel (EM) – das Fahrzeug besteht die Hauptuntersuchung nicht, eine Nachuntersuchung wird fällig.
Wenn die Kennzeichen-Eintragung verblichen (nicht erkennbar) ist oder mit einem anderem Kennzeichen beschriftet ist, vermerkt der Prüfer auch einen geringen Mangel (GM).
~ Die Überprüfung findet aber nur statt, wenn eine Plakette an der Windschutzscheibe klebt, das Anbringen einer Plakette ist weiterhin freiwillig und nur für die Einfahrt in so genannte Umweltzonen erforderlich.


Bild http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber ... euerungen/

Bild http://m.auto-motor-und-sport.de/umwelt ... 39661.html
Zuletzt geändert von Atschi-78-Caprice am Fr Apr 25, 2014 12:29, insgesamt 23-mal geändert.
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Re: Wunschkennzeichen Gesetze StVO Wechselkennzeichen Neuigkeite

Beitragvon bielieboy » Mi Dez 18, 2013 13:00

Reifendruckkontrolle:
Wenn die Leute sich mal um ihre Scheissmühlen kümmern würden, bräuchte man so einen Babysitter nicht!

Ich warte auf den Tag wo zu jeder Neuzulassung gleich noch ein Buttler mitgeliefert wird weil die Leute selbst zu dämlich sind zum Türe öffnen... :roll: :evil:


Achso, ansonsten ein RIESEN DANK für die Infos! 8) *Daumen*hoch*
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Beitragvon Atschi-78-Caprice » Fr Jan 03, 2014 14:10

Das ändert sich für Autofahrer im Jahr 2014

    Bild
http://www.auto-service.de/aktuell/news ... -2014.html


Punktereform: So wird umgerechnet

Wenn am 1. Mai 2014 das neue Punktesystem für Verkehrssünder in Kraft tritt, werden bestehende Einträge automatisch wie folgt umgerechnet:

    1-3 Punkte = 1 Punkt
    4-5 Punkte = 2 Punkte
    6-7 Punkte = 3 Punkte
    8-10 Punkte = 4 Punkte
    11-13 Punkte = 5 Punkte
    14-15 Punkte = 6 Punkte
    16-17 Punkte = 7 Punkte
    18 oder mehr Punkte = 8 Punkte
Bild

Alte Punkte für Delikte ohne Verkehrsgefährdung werden gelöscht. Dazu zählt beispielsweise das Befahren einer Umweltzone ohne erforderliche Schadstoffplakette. Denn ab Mai werden in der Verkehrssünderkartei nur noch sicherheitsgefährdende Verstöße registriert.
    Bild Bild Bild
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Re: Wunschkennzeichen Gesetze StVO Wechselkennzeichen Neuigkeite

Beitragvon KASÜ » Sa Jan 04, 2014 14:04

Aber für telefonieren am Steuer wird es weiterhin 1Punkt geben.
"Der Lärm erweckt bei Unwissenden die Idee von Kraft." (James Watt)
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Verbandskasten

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Fr Apr 25, 2014 11:33

Neu - Verbandskasten 2014 nach DIN 13164



    Bild
    Verbandkasten 2014

Seit Jahresbeginn gilt für Verbandkästen eine geänderte DIN-Norm. Verbandkästen nach bisherigem Recht dürfen noch das ganze Jahr 2014 verkauft werden.
Ein Verbandskasten ist in jedem Pkw Pflicht.
Nach § 35h Absatz 4 StVZO genügt hierfür jeder Verbandkasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt.

Deshalb darf auch über das Jahr 2014 hinaus der alte Verbandskasten bis zum Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden.



    • Geänderte DIN 13164 (Stand: Januar 2014)
    Gegenüber DIN 13164 (Stand: Januar 1998) wurden Art und Menge des beschriebenen Inhalts den neuesten medizinischen Erkenntnissen angepasst.

    Neu aufgenommen wurde:

    - 1 14-teiliges Fertigpflasterset,
    - 1 Verbandpäckchen K,
    - 2 Feuchttücher zur Hautreinigung


    Gestrichen wurde:

    - 1 Verbandpäckchen M,
    - 1 Verbandtuch BR,
    - 4 Stück Wundschnellverband DIN 13019-E 10 x 6
    - die Verwendung von Mullbinden als Alternative für Fixierbinden
    • Inhaltsübersicht (Stand: Januar 2014)


    Die nachfolgenden Produkte gehören zu einem Kfz-Verbandkastens nach DIN 13164,
    aktuelle Ausgabe Januar 2014:


    1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm

    4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm

    2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M

    1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G

    1 Verbandtuch, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm

    1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm

    6 Kompressen, 10 cm x 10 cm

    2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6

    3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8

    2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D

    1 Rettungsdecke, 210 x 160cm

    1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145

    4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455

    1 Erste-Hilfe-Broschüre

    2 Feuchttücher zur Hautreinigung

    1 14-teiliges Fertigpflasterset

    1 Verbandpäckchen K

      Bild Bild
    Verwarngelder
    Wer keinen Verbandskasten mitführt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von 5,00 € und bei der Hauptuntersuchung einen geringen Mangel.

http://www.din13164.de/
    Bild Bild Bild
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Re: Wunschkennzeichen Gesetze StVO Wechselkennzeichen Neuigkeite

Beitragvon T-Hunter » Fr Mai 02, 2014 2:02

So, neues Punktesystem nun in Kraft. :? Dann mal Fuß vom Gas oder noch besser aufpassen... Bild

Hab Dank lieber Atschi für die stets umfangreichen Infos. :o Wo kramst du das nur immer her... :?:

Das mit dem Verbandskasten ist mir ja auch neu. :shock: Hab mir letztes Jahr, oder war's schon vor 2 Jahren erst nen neuen gekauft... :evil:

..der muss jetzt erstma bis zur nächsten Kontrolle ausreichen... :mrgreen:
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Neuigkeiten für 2014

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Fr Mai 02, 2014 4:38

Du weist doch freitagmittags kommt doch immer auf dem Radiosender mdr 92,2
- Kfz-Sprechstunde oder Verkehrsrechtssprechstunde :D

Da tu ich gerade Mittag essen , da hatte ich das letztens gehört mit den Verbandskasten
    Bild Bild Bild
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Re: Wunschkennzeichen Gesetze StVO Wechselkennzeichen Neuigkeite

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Sa Dez 13, 2014 9:40

Neuregelungen zum Jahreswechsel:
      Das ändert sich 2015 für Autofahrer

Bild

Die Jahreswende bedeutet auch immer eine Menge Neuregelungen und Gesetze, die ab dem neuen Jahr in Kraft treten.
Das trifft auch auf Autofahrer zu. Die wichtigsten neuen Kfz-Bestimmungen für 2015 im Überblick.

    Für das Jahr 2015 gibt es für Autofahrer wieder einige Neuregelungen zu beachten und kennenzulernen.

    Ab dem 1. Januar 2015 hat das endlose Warten bei Abmeldungen eines Fahrzeugs ein Ende. Fahrzeuge können dann auch über das Internet abgemeldet werden. Fahrzeugschein und Kennzeichen erhalten dafür einen Sicherheitscode, die für den Abmeldeprozess auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) eingetragen werden müssen. Dazu erhalten Fahrzeughalter auch einen QR-Code zum Scannen. Die anfallenden Kosten können einfach per Online-Bezahlung beglichen werden.
    Eine Online-Zulassung soll auch bald möglich sein. Bundesweite Kennzeichenmitnahme

Kommentar : Was hier aber wieder keiner mit hinschreibt ist das diese Internetsache aber nur funktioniert wenn man diesen neuen BRD GmbH Personalausweis besitzt mit integriertem überwachungs- RFID Chip und dieser auch freigeschalten ist ! Fazit man muß sich im Internet ausweisen, ohne diesen neuen Perso kann man diese Online Abmeldung nicht nutzen.

    Bild

ADAC


Wer ab 2015 ein Fahrzeug anmeldet und damit einen neuen Fahrzeugschein erhält, kann sich bei einer zukünftigen Abmeldung den Gang zur Kfz-Zulassungsstelle sparen: Durch das Freirubbeln verdeckter Felder auf den Kennzeichen und im Fahrzeugschein werden Codes sichtbar, die ins Internet eingegeben werden und so das Fahrzeug abmelden. Erst ab 2016 ist auch die Wiederzulassung online möglich.
- Wer das nicht will, geht weiter aufs Amt.


Bild Bild

    Ab dem 1. Januar 2015 gilt außerdem eine bundesweite Kennzeichenmitnahme. Wer seinen Wohnsitz wechselt und in einen anderen Zulassungsbereich zieht, kann das alte Kennzeichen behalten, wenn er möchte. Das Fahrzeug muss allerdings trotzdem beim Straßenverkehrsamt umgemeldet werden.

    Ab 2015 gilt für Pkw-Verbandskästen zudem die neue Norm DIN 13164. Alte Verbandskästen dürfen aber weiterhin bis zum offiziellen Ablaufdatum weiter benutzt werden.

    Kurzzeitkennzeichen sind ab dem 1. April 2015 nur noch mit einer gültigen HU (Hauptuntersuchung) und einer SP (Sicherheitsprüfung) zu bekommen - beides muss im Fahrzeugschein eingetragen werden. Es sei denn, das Fahrzeug befindet sich auf dem unmittelbaren Weg zur Prüfungsstelle, die aber im gleichen Zulassungsbezirk liegen muss.

    Abgasnorm und Sicherheitssystem

    Ab September 2015 gilt außerdem für alle Neuwagen die Euro 6 Abgasnorm. Damit soll der Schadstoffausstoß verringert werden. Für neue Autos gilt dann ein Maximalwert von 80 Milligramm Stickoxidausstoß pro Kilometer.

    Mautnetz
    Die PKW-Maut im Fak­ten-Check

    Ab dem 1. Oktober soll das sogenannte eCall-System für alle europäischen Neufahrzeuge in Kraft treten. Dabei handelt es sich um ein automatisches Notrufsystem, dass sobald ein Airbag auslöst, selbstständig über das Mobilfunknetz die Rettungskräfte alarmiert. Standort und Fahrtrichtung werden so direkt übermittelt und es besteht die Möglichkeit einer Sprachverbindung zu den Fahrzeuginsassen.

    Ende Dezember 2015 läuft außerdem die zehnjährige Steuerfreiheit für Elektroautos aus. Ab 2016 sind die neu zugelassenen E-Autos nur noch fünf Jahre lang steuerbefreit




Ab 1.1. 2015 neue Kennzeichen - Landessiegel
mit QR Code für Internetzulassung

Siegelplakette mit Druckstücknummer und verdecktem
Sicherheitscode



Bild

Ab 01. Januar 2015 können zugelassene Fahrzeuge über ein beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg betriebenes Internetportal bei der zuständigen Zulassungsbehörde mithilfe von QR Sicherheitscodes
(auf den Zulassungsplaketten der Kennzeichen sowie im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)) und des neuen Personalausweises abgemeldet werden.
Durchschnittlich werden jährlich rund 9 Millionen Fahrzeuge abgemeldet.

Das Kraftfahrzeugkennzeichen (KFZ-Kennzeichen), umgangssprachlich auch Nummernschild genannt, teilt die Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle) dem Fahrzeug zu. Mit der Zuteilung werden das bzw. die Kennzeichen mit einer Siegelplakette und einer Prüfplakette versehen sowie eine Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt. Damit ist der Zulassungsvorgang abgeschlossen. Zukünftig werden die Siegelplaketten und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit einem QR Sicherheitscode versehen, der zum Zwecke der internetbasierten Außerbetriebsetzung freizulegen ist und bei der internetbasierten Abmeldung eingegeben werden muss.



Bild http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artik ... ssung.html


Bild http://www.kreis-guetersloh.de/vv/produ ... 049714.pdf


Bild http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Fotor ... 72&index=2


http://www.autobild.de/artikel/online-z ... 24147.html
Zuletzt geändert von Atschi-78-Caprice am Mi Dez 31, 2014 6:54, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Wunschkennzeichen Gesetze StVO Wechselkennzeichen Neuigkeite

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mi Dez 31, 2014 6:53

Zuletzt geändert von Atschi-78-Caprice am Fr Mai 01, 2020 5:03, insgesamt 7-mal geändert.
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Re: Wunschkennzeichen Gesetze StVO Wechselkennzeichen Neuigkeite

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mo Mai 04, 2015 12:33

Habe wieder mal paar ulkige Sachen entdeckt

große und Kleine Schrift auf einer Platte :D




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Re: Wunschkennzeichen Gesetze StVO Wechselkennzeichen Neuigkeite

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mi Okt 14, 2015 16:00

Habe wieder mal was Kurioses entdeckt


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http://oldtimer-veranstaltung.de/2013/0 ... -oldtimer/
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Inhaltsverzeichnis Technische Vorschriften für Kraftfahrzeu

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Do Apr 27, 2017 9:42

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Re: Wunschkennzeichen Gesetze StVO Wechselkennzeichen Neuigkeite

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mi Nov 29, 2017 17:16

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Was für Schadtaten bringt uns diesmal das kommende Jahr 2018


Auto-Service.de Werkstatt Ratgeber
28. November 2017 16:20
Neue Regeln für Autofahrer in 2018: Das ändert sich im kommenden Jahr

von Tim Neumann
Neue Regeln im Straßenverkehr
Das neue Jahr bringt zahlreiche Änderungen für Autofahrer mit sich. © picture alliance

Neues Jahr, neue Regeln: 2018 gibt es einige Änderungen bei den Vorschriften im Straßenverkehr. Autofahrer sollten sich jetzt schon darauf einstellen. Hier kommen alle wichtigen Neuerungen im Überblick.

Der Gesetzgeber bringt im kommenden Jahr viele neue Regeln und Vorschriften für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer auf den Weg. Ob Winterreifen, Abgasmessung oder Bußgelder: Viele Änderungen betreffen Autofahrer direkt. Daher sollte Sie sich schon einmal einen Überblick verschaffen.

Neue Regeln bei Winter- und Ganzjahresreifen
Gleich zu Beginn des neuen Jahres wird das bisherige "M+S"-Symbol an Winterreifen und Ganzjahresreifen gänzlich abgeschafft. Ab dem 1. Januar 2018 ist nur noch das neue Alpine-Symbol (Schneeflocke vor Bergsilhouette) zulässig. Allerdings dürfen Sie M+S-Reifen ohne Schneeflockensymbol, die bis zum 31.Dezember 2017 produziert wurden, bis zum 30.9.2024 verwenden.

Darüber hinaus wird ab dem 1. Januar eine härtere Strafe fällig, wenn Sie gegen die Pflicht verstoßen, geeignete Winterreifen zu verwenden. Bisher wurden dem Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg aufgebrummt, wenn er mit einem Auto ohne geeignete Bereifung unterwegs war. Ab 2018 wird nun auch der Halter des Fahrzeugs bestraft: 75 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei sind alles andere als kleinlich.

Die Abgasuntersuchung am Endrohr kommt zurück
Bisher waren Fahrzeuge ab dem Baujahr 1. Januar 2006 im Rahmen der Hauptuntersuchung beim TÜV von der Abgasmessung am Endrohr per Sonde befreit – eine Onboard-Diagnose reichte stattdessen. Doch der Abgasskandal rund um Feinstaubemissionen und Stickoxide kassiert dieses Verfahren wieder ein: Ab dem 1. Januar 2018 müssen sowohl Dieselfahrzeuge als auch Benziner die direkte Messung der Abgase am Auspuffendrohr wieder bestehen. Damit können die Kosten einer Hauptuntersuchung um bis zu 12 Euro steigen.


Fahrverbote stehen kurz bevor
Am 22. Februar geht es dann weiter: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet an diesem Tag über Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart. Kommen die Richter zu dem Schluss, dass bestimmte Modelle mit einem solchen Verbot belegt werden müssen, könnte dies einem Startschuss für weitere Beschränkungen in deutschen Innenstädten gleichkommen. Denn auch in München, Berlin, Hamburg und den meisten Städten im Ruhrgebiet herrscht eine zu hohe Feinstaub- und Stickoxidbelastung in der Luft.

Notrufsystem eCall wird zur Pflicht
Eine weitere Neuerung betrifft die Notfallversorgung nach einem Unfall: Ab dem 1. April 2018 wird das automatische Notrufsystem "eCall" Vorschrift – und zwar in allen neuen Pkw, die in Europa zugelassen werden. Das System funktioniert auch europaweit und löst bei einem Crash automatisch den 112-Notruf aus, der Unfallhelfer automatisch zum Unfallort führt. Dabei werden Daten wie Art und Zeitpunkt des Unfalls, Fahrtrichtung, Anzahl der Passagiere und Art des Kraftstoffs übermittelt.

Lkw-Maut wird auf Nebenstrecken erweitert
Lkw-Fahrer und Speditionen müssen sich ab dem 1. Juli 2018 auf höhere Kosten für die Benutzung der Straßen in Deutschland einstellen. Zum Stichtag wird die Lkw-Maut auch auf rund 39.000 Kilometer Bundesstraßen fällig. Darüber hinaus kann die Lkw-Maut auch auf weitere Landstraßen ausgeweitet werden. Die Bundesregierung verspricht sich von der Erweiterung zusätzliche jährliche Einnahmen von bis zu zwei Milliarden Euro.

Die Kfz-Steuer wird neu berechnet
Eine weitere Änderung betrifft die Berechnung der Kfz-Steuer, die bis heute immer noch aus dem Hubraum und dem CO2-Ausstoß errechnet wird. Dabei bildet weder das eine noch das andere gut ab, wie effizient und damit umweltfreundlich das Auto wirklich ist. Daher wird ab dem 1. September 2018 der neue WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) für die Berechnung herangezogen. Allerdings werden nur Fahrzeuge nach dem neuen Verfahren bemessen, die ab dem Stichtag neu zugelassen werden – für ältere Fahrzeuge bleibt alles beim Alten. Experten rechnen nach der Änderung mit durchschnittlich 20 Prozent höheren Kfz-Steuern.
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Ab 2019 Scheuer will Kfz-Zulassung übers Internet ermögliche

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Sa Sep 01, 2018 5:24


Ab 2019 Scheuer will Kfz-Zulassung übers Internet ermöglichen

Wer sein Auto an- oder abmelden wollte, fand sich oft in einer langen Schlange wieder.
Laut Verkehrsminister Scheuer soll das bald passé sein, die Zulassung kann dann online erfolgen - unter einer Bedingung.


https://www.wp.de/politik/erstanmeldung ... 16389.html

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/andr ... 25877.html



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Freitag, 31.08.2018 11:44 Uhr



Die Kfz-Zulassung soll bereits im kommenden Jahr grundsätzlich online möglich sein. Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Freitag berichteten, brachte das Bundesverkehrsministerium eine Verordnung auf den Weg, die auch das erstmalige Anmelden und das Ummelden von Fahrzeugen im Internet erlaubt. "Wir wollen weg vom Papierkram und lästigen Behördengängen hin zu einer modernen, digitalen Verwaltung", sagte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den Zeitungen.


Eine solche Neuerung sei eine "enorme Erleichterung für den Neu- und Gebrauchtwagenmarkt", fuhr der Minister fort. Die Abmeldung und die Wiederzulassung von Fahrzeugen sind in bestimmten Fällen bereits jetzt digital möglich. Mit der Verordnung können dann auch die Erstzulassung, die uneingeschränkte Wiederzulassung, die Umschreibung von Fahrzeugen sowie Adressänderungen im Internet erledigt werden. Voraussetzung ist jedoch der Besitz eines elektronischen Personalausweises.

Zustimmung des Bundestags nötig

Scheuers Entwurf soll den Angaben zufolge nun mit den restlichen Ministerien, Bundesländern und Verbänden abgestimmt werden. Bis Ende 2018 sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, dann ist die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat nötig. Im Lauf des kommenden Jahres sollen die neuen Regelungen dann in Kraft treten.

Zuvor wollte bereits die EU die Zulassung von Fahrzeugen europaweit deutlich vereinfachen, auch um den Bürgern Kosten zu ersparen, denn die Verlegung eines Fahrzeugs von einem EU-Staat in einen anderen kostete Bürger und Unternehmen im Schnitt etwa fünf Wochen Zeit und 400 Euro. Die Mitgliedstaaten konnten sich über den Vorschlag der Kommission jedoch nicht einigen.


Quelle : SPIEGEL online Freitag, 31.08.2018
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