07 er Regelung

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07 er Regelung

Beitragvon US-Fanatix » So Jan 31, 2010 18:07

Hallo holde Gemeinde,
bei mir steht eventuell der Kauf eines Autos mit ner roten 07er Nummer ins Haus. Die Nummer ist ne Dresdner 07er Nummer.Das Fahrzeug ist noch KEINE 30 Jahre alt. Kennt sich jemand mit des Materie aus und kann mir mal nen Tip geben? Meine akuten Fragen wären: Kann man das Nummernschild überschreiben lassen? und, Was brauche ich dazu? Vielleicht hat ja jemand auch nen passenden aktuellen Gesetzestext zur Hand oder setzt mal nen Link dazu ein. :idea: In einschlägigen Foren blättern hilft mir ni so dolle weiter. Ich brauche Fakten. Werde aber morgen nochmal auf die Zulassungsbehörde eiern und dort mal meine Fragen stellen. Ich poste mal was da rauskommt...
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Re: 07 er Regelung

Beitragvon Oliver » So Jan 31, 2010 18:56

Soweit ich weiß....ist in DD Bestandsschutz....also 07er bleibt erhalten bei Halterwechsel.
Das kann aber auch schon wieder geändert worden sein.
Am besten das tun was du vorhast....Zulassungsstelle anlaufen....am Tresen ankern und die Fragen abladen.. :D
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Re: 07 er Regelung

Beitragvon Fireflite56 » So Jan 31, 2010 22:38

Was solls den werden??
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Re: 07 er Regelung

Beitragvon boxy » So Jan 31, 2010 22:47

Habe mal bissel gegoogelt.. und das gefunden

07er
gut dass es google gibt.. :D :D :D
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Re: 07 er Regelung

Beitragvon bielieboy » Mo Feb 01, 2010 7:24

boxy hat geschrieben:Habe mal bissel gegoogelt.. und das gefunden

07er
gut dass es google gibt.. :D :D :D

Das klärt aber leider nicht die Frage... :wink:
Das Problem ist, das es deutschlandweit nicht einheitlich ist, ob der 07er-Status (als auch H-Status - ist aber weniger das Problem) bei Halterwechsel weiterhin anerkannt bleibt...
Da hilft nur eins, bei der zuständigen Zulassungsstelle vorbei wandern und sich eine verbindliche Info holen.
Im Raum Dresden denk ich, das es keine Probleme geben wird, schwieriger wirds, wenn es Bundeslandübergreifend wird.

Auch ein Problem wird die Frage des Übertrages des bestehenden Kennzeichens werden, da ja weitere Fahrzeuge darauf geführt werden könnten.

Für die Berechtigung, als Halter ein 07er Kennzeichen erhalten zu dürfen, bedarf es aber auf jedenfall einem polizeilichem Führungszeugnisses - zumindest war es mal so.

Grüße,


Marco
Btw.: Ich bin gespannt auf neueste Infos. 8)


EDITH:
Ich habe nochmal den Thread aus einem andren Forum rausgekramt. Ausgangsbasis war u.a. auch die Frage der Übertragung eines 07er-Kennzeichens. Die Diskussion ist von 11.2007. Hier einige Zitate raus:
Original von Bernhard
Ob die bestandene 07er Nummer übernommen werden kann bzw neu zugeteilt wird, wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt Markt (11/07 oder 10/07) sollte also bei der Zulassungsstelle direkt abgefragt werden.

Original von A1101600SC
Hallo,
bei der Erteilung einer 07er Nummer, oder beim Eintrag eines weiteren Fahrzeuges hat sich, ich glaube im Mai 07, etwas grundlegend geändert. Ich habe vor Kurzem ein weiteres Fahrzeug eintragen lassen, was mir echt" Kummer" gemacht hat.
Der Grund liegt in der Änderung der STVZO in der der § 21c gestrichen wurde und nun das Fahrzeug die Kriterien einer Oldtimers mit H - Kennzeichen erfüllen muss, nach §23.
Die ganze 07er Regelung findest du in der STVZO
Nach §23 muß sich das Fahrzeug in originalem Zustand befinden, es ist ein Oldtimergutachten und eine normale TÜV - Untersuchung nötig.
Wenn du da an einen etwas kleinlichen Prüfer gerätst, ist man aufgeschmissen.
Ich habe erlebt, daß die sich die Zulassungsnummern der Blinker und Scheinwerfergläser aufgeschrieben haben. Rote Konis sollten gegen die serienmäßigen Dämpfer getauscht werden usw. usw.
Das gab es alles bis zu Mai nicht, da genügte nur der Nachweis einer Verkehrssicherheit.

Original von A1101600SC
...in den Bestimmungen steht eindeutig, daß die Abnahme auch andere Prüfer machen können und nicht nur der TÜV.
Gilt aber nicht für NRW. Da hat der Minister einen Erlass rausgebracht, daß diese Prüfung nur der TÜV machen kann. Die Begründung mir gegeüber war, daß der TÜV noch eine sozusagen übergeordnete Funktion hat.
Ich hätte reintreten können.
Das Übelste bei mir war, daß die Zulassungsstelle auf dem neusten Stand war und forderte ein Abnahme nach §23 STVZO ( nur beim TÜV )
Der TÜV war aber noch nicht soweit und kannte nur §21c und stellte mich so hin, als ob ich mich vermutlich verlesen hätte. Die kannten garkeinen §23 und hatten auch keine Unterlagen und Gebührenverzeichnisse für das von mir Gewünschte.

Original von Peter01
...Ich für meinen Teil bin mal gespannt, ob die hier in Niedersachsen die vormals bestandene o7er-Zulassung aus Bayern akzeptieren. DAS werde ich in Kürze hier mal niederschreiben!

Original von Peter01
Hallo, wie versprochen der sinngemäße Inhalt des Gespräches mit der für mich zuständigen Zulassungsstelle:

In meinem Falle geht es nicht. Begründung: der Bestandsschutz gilt nur für den Halter, der vor der Novellierung des Gesetzes sein Fahrzeug dergestalt angemeldet hat. Meldet er ab, gilt der Schutz nicht mehr für den nächsten Halter. Hab ich Pech gehabt! Es freut sich das Finanzamt.

Original von Peter01
Gut allerdings ist folgende Ausnahme ( gilt auch für H-Kennzeichen): wenn das Baujahr 1981 ist, die erste Zulassung aber erst 1983 erfolgte, dann zählt normalerweise für die 30-Jahre-Frist der Tag der ersten Zulassung, ich müßte also bis...2013 warten. Hier kann(!) aber die Ausnahme gemacht werden, dass eine fiktive Anmeldung angenommen wird, und zwar ist dass immer die Jahresmitte des Produktionsjahres, also in meinem Fall der 1. Juli 1981. So etwas kann im Einzellfall ein wenig helfen!
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Re: 07 er Regelung

Beitragvon KASÜ » Mo Feb 01, 2010 12:49

Habe folgendes anzubieten:

http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_01-2007.pdf

http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/oldtimer/oldtimer_zulassung/uebergangsvorschriften_pkw/default.asp?ComponentID=111141&SourcePageID=61098

http://www.benzinleitung.de/07-Kennzeichen.htm

http://unfall-was-tun.com/Downloads/Oldtimer.pdf

Alles andere,was Du auf diesen Seiten nicht findest mußt Du bei Deiner Zulassungsstelle erfragen. Nimm am Besten jemanden mit, damit Du einen Zeugen für die gelieferten Auskünfte hast. Oder lass Dir alles schriftlich geben. Es könnte sonst sein, das sich später keiner mehr daran erinnert oder abstreitet bzw. der Kollege eine andere Aufassung der Sachlage hat. Leider kann Dir niemand eindeutig versichern, was und wie möglich ist. Jeder erzählt irgendwas anderes und nichts ist eindeutig bzw. belegbar. Der TÜV erzählt was anderes als die Dekra und die Zulassungsstelle und die gibt innerhalb von zwei Monaten unterschiedliche Angaben. Die Polizei hat wiederum andere Foderungen.
und im Gesetzestext steht auch nicht alles eindeutig. :evil:
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Re: 07 er Regelung

Beitragvon US-Fanatix » Mo Feb 01, 2010 13:40

Also, ich war gerade auf der Zulassungsstelle und da gab mir die nette Frau folgende Auskunft: Zitat; Das amtliche 07er Nummernschild ist ausschliesslich auf den eingetragenen Halter vergeben. Bei Halterwechsel (d.h. wenn ich das Auto kaufen sollte), würde das 07er Nummernschild erlöschen,egal ob das Nummernschild vorher schon mal zugeteilt worde. Zitat Ende. Fazit: ´s kotzt mich an. und ´s wird wieder nüscht mit nem Auto... to be continued...
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Re: 07 er Regelung

Beitragvon rico » Mo Feb 01, 2010 14:55

Also ich lese daraus,das du das Kennzeichen nicht verwenden darfst,was ja auch logisch erscheint.Das der 07´er Status weg ist,würde ich so nicht sagen wollen.
Es müßte geklärt werden,ob du generell berechtigt bist ein 07´er Kennzeichen besitzen zu dürfen.Und die nächste Frage wäre ob das Fahrzeug dann ein 07´er Status bei dir bekommt.
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Re: 07 er Regelung

Beitragvon US-Fanatix » Mo Feb 01, 2010 18:03

die fragen habe ich schon alle über mich ergehen lassen.grundsätzlich wäre ich geeignet. über die auswahl des fahrzeuges möchte ich hier noch nicht reden. man wird sehen was es wird. muss mich auch erstmal um andere sachen kümmern die wichtiger sind. wäre nur gerade n schnäppchen gewesen.
naja wie gesagt,wer sucht der findet. so long...
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Re: 07 er Regelung

Beitragvon boxy » Di Feb 02, 2010 1:21

Also meine andere Meinung dazu ist:

sicher ist das erstmal eine persönliche Sache.

Aber für mich sprechen einige Dinge gegen die 07er Kennzeichen.
Schon wenn ich die Gesetzesgrundlage lese, sind so viele Einschränkungen vorhanden, wofür sich das H-Kennzeichen besser eignet.
Mal abgesehen davon, dass du wirklich kostengünstig fährst (Steuer und Versicherung).


    Du darfst nur zu oder von Veranstaltungen fahren
    Fahrten zu Reparatur und Wartung
    Fahrten zu Reparatur und Wartung

Du darfst nicht

    einfach freitags mit zum Stammtisch fahren
    einfach mal einsteigen und eine Runde drehen
    evtl. nicht ins Ausland fahren ??

Bei H-Kennzeichen darfst du das alles. Ich denke aber, dass es steuerlich und versicherungstechnisch nicht viel ausmacht, ob 07er oder H-Kennzeichen vorhanden ist.


Wie gesagt, alles eine persönliche Angelegenheit.
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Re: 07 er Regelung

Beitragvon bielieboy » Di Feb 02, 2010 2:36

boxy hat geschrieben:
    Du darfst nur zu oder von Veranstaltungen fahren
    Fahrten zu Reparatur und Wartung

Du darfst nicht
    einfach freitags mit zum Stammtisch fahren
    einfach mal einsteigen und eine Runde drehen
    evtl. nicht ins Ausland fahren ??


Bei den Sachen die man NICHT darf, ist's natürlich eine Frage der Auslegung ob man gerade auf einer Einstell- oder Veranstaltungsfahrt ist oder nicht... Solange man aber nicht durch 100db Auspuffanlage und 280er Breitreifen aus dem Rahmen fällt, dürfte man aber in Ruhe gelassen werden damit - ich würdes allerdings nicht draufan kommen lassen :lol: .
Desweiteren gab es mal ein Gerichtsurteil aus Görlitz, wonach selbst das tanken an Tankstellen mit 07'er nicht erlaubt sei. Ich weiss nur nicht, ob dieses Schwachsinnsurteil unterdessen endlich wiederrufen wurde. (m.M. nach: Austausch von Betriebsstoffen - Wartungsfahrt)

Ausserdem ist noch der Punkt mit dem Ausland.
Hierzu empfehle ich bei WIKIPEDIA den Artikel dazu durch zu lesen.
Fazit: Rote Nummern sind zwar in diversen Ländern anerkannt, jedoch nicht die Scheine dazu. Das hat zur Folge, das man sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt und eigenltich schon ganz laut "HIER" schreit, wenn es um Strafen geht. :shock: :?

Meine Meinung ist die:
Wer nicht gerade 3+ Fahrzeuge in der Garage hat, die eine Sonderzulassung (H oder 07'er) erhalten könnten, der soll sich eine H-Zulassung holen. Bei allem anderen ist der Ärger schon vorprogrammiert... (und auf Fahrtenbuch hätt ich ja schon garkein Bock...)

Grüße,


Marco

EDITH:
Nachtrag, ich habe gerade nochmal einen Pressetext vom ADAC zum 07'er bezüglich Auslandsfahrten von Mai 2009 rausgesucht. In dem ist, neben dem in diesem Thread ohnehin schon geschriebenem, folgendes zu lesen:
In manchen Ländern gibt es jedoch vereinzelt Probleme mit der Anerkennung.

Aufgrund bilateraler Abkommen werden 07er-Kennzeichen in Österreich und Italien anerkannt, in der Schweiz und den Niederlanden sind sie geduldet. Auch alle anderen Nachbarstaaten Deutschlands müssten nicht zuletzt aufgrund des Wiener Abkommens von 1968 dieses Kennzeichen anerkennen. Jedoch hat sich in der jüngeren Vergangenheit gezeigt, dass es insbesondere in Frankreich, Belgien und Tschechien vereinzelt Probleme mit den örtlichen Behörden gab.

Eine offizielle Anfrage im Bundesverkehrsministerium ergab im Sommer 2008 die Information, dass es aktuell keine Bestrebungen seitens der Bundesregierung gibt, die Anerkennung des in Deutschland verbreiteten roten Oldtimer-Kennzeichens auch für die Europäische Union zu etablieren. Grundsätzlich obliegt es der Zuständigkeit der Drittstaaten, ob sie die Teilnahme von Fahrzeugen mit rotem 07er-Kennzeichen in ihrem Hoheitsgebiet gestatten oder nicht. Dies begründet sich aus § 17 Abs. 1 der FZV, nach dem für Fahrzeuge mit roten Oldtimerkennzeichen weder eine Betriebserlaubnis noch eine Zulassung notwendig ist.

Interessant hierbei: mit der Begründung einer „unzulässigen Doppelzulassung“ wurde jüngst ein Antrag im Bund-Länder-Ausschuss abgelehnt, bei dem es darum ging, Oldtimer mit Saisonkennzeichen in der zulassungsfreien Zeit mit einem 07er-Kennzeichen bewegen zu dürfen.

@Oli: Kannst du dich noch an unsere Diskussion von letzter Woche erinnern? H-Kennzeichen mit Saison? Es scheint sie doch zu geben...
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Re: 07 er Regelung

Beitragvon Oliver » Di Feb 02, 2010 11:11

bielieboy hat geschrieben:@Oli: Kannst du dich noch an unsere Diskussion von letzter Woche erinnern? H-Kennzeichen mit Saison? Es scheint sie doch zu geben...


Nein...gibts nicht.......
dazu hab ich diesen Text in einem anderen Oldtimerforum gefunden...Die Frage war, ob es die Kombination H und Saison gibt :

" Hallo ......,
kurze Antwort: Nein, die Kombination H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen ist nicht zulässig. Da Saisonkennzeichen nur für "normale" Fahrzeuge ausgegeben werden, jedoch nicht für Fahrzeuge mit der Schlüsselnummer "98" Oldtimer.
Auch kann nicht ohne weiteres wieder vom H-Kennzeichen zurück zu einem Saisonkennzeichen gesprungen werden, denn im Fahrzeugbrief ist die Schlüsselnummer 98 vermerkt und das Fahrzeug hat damit eine neue Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten. Diese Schlüsselnummer muß erst wieder geändert werden, wenn es wieder mit regulärem (schwarzen) Kennzeichen oder H-Kennzeichen zugelassen werden soll. Zum Glück braucht man hierzu keine erneute Sachverständigenabnahme und kann diese Änderung bei der Zulassungsstelle beantragen, die dann ändert und das Finanzamt (!!) über den geänderten Status informiert.
Der Sachverständige wird aber wieder benötigt, wenn man vom regulären Kennzeichen zurück zum H-Kennzeichen will.
Einziges Steuersparschlupfloch für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen:
Fahrzeug im Herbst abmelden und im Frühjahr wieder anmelden.
Man muß dann nur für die zugelassene Zeit Steuern zahlen (EUR 191,72 für 365 Tage). Die Erstattung erfolgt dann tageweise.
Da die Ab- und Anmeldung jedoch gebührenpflichtig sind und die Oldtimerversicherung in jeden Fall die volle Jahresprämie verlangt, lohnt sich dieser Weg jedoch nicht wirklich,
meint.... "


Und ich würde auch ein H-Kennzeichen dem 07er vorziehen, wenn die passenden Umstände gegeben sind....irgendwie schläft man da ruhiger...das 07er ist immer irgendwie ne Grauzone, auch wenn mich damals noch nie jemand in Grün angehalten bzw, gefragt, oder gar das Fahrtenbuch sehen wollte.... 8)
Gruss Oli
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Re: 07 er Regelung

Beitragvon rico » Mi Feb 03, 2010 1:25

07 hat meiner Meinung nach nur einen einzigen Vorteil (und somit auch nur einen Grund,sich für das 07er zu entscheiden),und zwar das man mehrere Fahrzeuge auf ein Kennzeichen (und somit eine Steuer)anmelden kann.Alles andere ist zu "grauzonig".Man weiß nie,wen man begegnet (sei es die Staatsgewalt oder irgend ein "Bürger",der es dir nicht gönnt),der dir einen Strick drauß drehen will.Rennerei,Ärger und evtl. Kosten hast du auf jeden Fall.Und welcher 07´er-Besitzer hält sich schon zu 100% an die Vorschriften?
Zum Görlitz-Urteil,es ist nach wie vor rechtskräftig,obwohl es eher ein Ausnahmeurteil ist.Hätte der "Täter" an der Tankstelle noch Öl nachgefüllt und evtl. den Luftdruck kontrolliert,wäre es rechtens.Das alleinige Tanken fällt laut Richter nicht unter "Wartung". :roll:
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Re: 07 er Regelung

Beitragvon Oliver » Mi Feb 03, 2010 11:34

Zu dem Görlitzer Urteil gibts übrigens noch eine Sache die dabei nicht oft erwähnt wird....

Besagter 07er Besitzer wollte nach Polen Tanken fahren!!!!!.....und damit sieht dieses Urteil für mich schon verständlicher aus.
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Re: 07 er Regelung

Beitragvon boxy » Mi Feb 03, 2010 15:24

@bilieboy:

das war auch nur eine Aufzählung :wink: :wink:
wie jeder seine Fahrt begründet, lassen wir mal dahingestellt :D :D
denn wenn jemand keine Begründung findet, dann kann man ihm oder auch ihr wohl auch nicht helfen :D :D
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