boxy hat geschrieben:Habe mal bissel gegoogelt.. und das gefunden
07ergut dass es google gibt..
Das klärt aber leider nicht die Frage...
Das Problem ist, das es deutschlandweit nicht einheitlich ist, ob der 07er-Status (als auch H-Status - ist aber weniger das Problem) bei Halterwechsel weiterhin anerkannt bleibt...
Da hilft nur eins, bei der zuständigen Zulassungsstelle vorbei wandern und sich eine verbindliche Info holen.
Im Raum Dresden denk ich, das es keine Probleme geben wird, schwieriger wirds, wenn es Bundeslandübergreifend wird.
Auch ein Problem wird die Frage des Übertrages des bestehenden Kennzeichens werden, da ja weitere Fahrzeuge darauf geführt werden könnten.
Für die Berechtigung, als Halter ein 07er Kennzeichen erhalten zu dürfen, bedarf es aber auf jedenfall einem polizeilichem Führungszeugnisses - zumindest war es mal so.
Grüße,
Marco
Btw.: Ich bin gespannt auf neueste Infos.
EDITH:
Ich habe nochmal den Thread aus einem andren Forum rausgekramt. Ausgangsbasis war u.a. auch die Frage der Übertragung eines 07er-Kennzeichens. Die Diskussion ist von 11.2007. Hier einige Zitate raus:
Original von Bernhard
Ob die bestandene 07er Nummer übernommen werden kann bzw neu zugeteilt wird, wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt Markt (11/07 oder 10/07) sollte also bei der Zulassungsstelle direkt abgefragt werden.
Original von A1101600SC
Hallo,
bei der Erteilung einer 07er Nummer, oder beim Eintrag eines weiteren Fahrzeuges hat sich, ich glaube im Mai 07, etwas grundlegend geändert. Ich habe vor Kurzem ein weiteres Fahrzeug eintragen lassen, was mir echt" Kummer" gemacht hat.
Der Grund liegt in der Änderung der STVZO in der der § 21c gestrichen wurde und nun das Fahrzeug die Kriterien einer Oldtimers mit H - Kennzeichen erfüllen muss, nach §23.
Die ganze 07er Regelung findest du in der STVZO
Nach §23 muß sich das Fahrzeug in originalem Zustand befinden, es ist ein Oldtimergutachten und eine normale TÜV - Untersuchung nötig.
Wenn du da an einen etwas kleinlichen Prüfer gerätst, ist man aufgeschmissen.
Ich habe erlebt, daß die sich die Zulassungsnummern der Blinker und Scheinwerfergläser aufgeschrieben haben. Rote Konis sollten gegen die serienmäßigen Dämpfer getauscht werden usw. usw.
Das gab es alles bis zu Mai nicht, da genügte nur der Nachweis einer Verkehrssicherheit.
Original von A1101600SC
...in den Bestimmungen steht eindeutig, daß die Abnahme auch andere Prüfer machen können und nicht nur der TÜV.
Gilt aber nicht für NRW. Da hat der Minister einen Erlass rausgebracht, daß diese Prüfung nur der TÜV machen kann. Die Begründung mir gegeüber war, daß der TÜV noch eine sozusagen übergeordnete Funktion hat.
Ich hätte reintreten können.
Das Übelste bei mir war, daß die Zulassungsstelle auf dem neusten Stand war und forderte ein Abnahme nach §23 STVZO ( nur beim TÜV )
Der TÜV war aber noch nicht soweit und kannte nur §21c und stellte mich so hin, als ob ich mich vermutlich verlesen hätte. Die kannten garkeinen §23 und hatten auch keine Unterlagen und Gebührenverzeichnisse für das von mir Gewünschte.
Original von Peter01
...Ich für meinen Teil bin mal gespannt, ob die hier in Niedersachsen die vormals bestandene o7er-Zulassung aus Bayern akzeptieren. DAS werde ich in Kürze hier mal niederschreiben!
Original von Peter01
Hallo, wie versprochen der sinngemäße Inhalt des Gespräches mit der für mich zuständigen Zulassungsstelle:
In meinem Falle geht es nicht. Begründung: der Bestandsschutz gilt nur für den Halter, der vor der Novellierung des Gesetzes sein Fahrzeug dergestalt angemeldet hat. Meldet er ab, gilt der Schutz nicht mehr für den nächsten Halter. Hab ich Pech gehabt! Es freut sich das Finanzamt.
Original von Peter01
Gut allerdings ist folgende Ausnahme ( gilt auch für H-Kennzeichen): wenn das Baujahr 1981 ist, die erste Zulassung aber erst 1983 erfolgte, dann zählt normalerweise für die 30-Jahre-Frist der Tag der ersten Zulassung, ich müßte also bis...2013 warten. Hier kann(!) aber die Ausnahme gemacht werden, dass eine fiktive Anmeldung angenommen wird, und zwar ist dass immer die Jahresmitte des Produktionsjahres, also in meinem Fall der 1. Juli 1981. So etwas kann im Einzellfall ein wenig helfen!