07 er Regelung

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Re: 07 er Regelung

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Do Mai 06, 2010 19:59

Dresden Neuregelung ab dem 1.März 2007 Gültig.

Nur noch Fahrzeug ab 30 Jahre

Alle die davor ihre 07 Abnahme gemacht haben und Ihr Fahrzeug zugelassen haben sprich ab 20 Jahre alte Fahrzeuge.

Haben Bestansschutz auf ihr 07 und die dazugehörten Regeln und Verordnungen

Informationsblatt stand 6.8. 2009

http://www.dresden.de/media/pdf/infobla ... dtimer.pdf

Informationsblatt neu stand 1.1. 2010

http://www.dresden.de/media/pdf/infobla ... ebnisliste


schriftlicher Antrag des Bedarfs:

sprich wofür und wozu das rote Kennzeichen verwendet werden soll:



Fahrtenbuch für den Nachweis über die Verwendung des Roten - Kennzeichens.
Für Probe- und Überführungsfahrten


http://www.heinrich-vogel-shop.de/perso ... sfahrt.php
Dateianhänge
ANTRAG des Bedarfs für Zulassungsstelle 07 Nummer.......JPG
Antrag des Bedarfs 07
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Re: 07 er Regelung

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Do Mai 13, 2010 20:00

Damaliger bei Oldtimer Abnahme bekommender

OLDTIMERPAß von der DEKRA SACHSEN


gibt es seit dem 1.März 2007 nicht mehr, seit der Einführung der FZV :?

( Fahrzeug-Zulassungsverordnung )
Dateianhänge
Oldtimer Paß  DEKRA I.JPG
OLDTIMERPAß SACHSEN DEKRA aller 5 Jahre TÜV
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Oldtimer Paß  DEKRA - II.JPG
OLDTIMERPAß SACHSEN DEKRA aller 5 Jahre TÜV
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