Dresden Neuregelung ab dem 1.März 2007 Gültig.
Nur noch Fahrzeug ab 30 Jahre
Alle die davor ihre 07 Abnahme gemacht haben und Ihr Fahrzeug zugelassen haben sprich ab 20 Jahre alte Fahrzeuge.
Haben Bestansschutz auf ihr 07 und die dazugehörten Regeln und Verordnungen
Informationsblatt stand 6.8. 2009
http://www.dresden.de/media/pdf/infobla ... dtimer.pdf
Informationsblatt neu stand 1.1. 2010
http://www.dresden.de/media/pdf/infobla ... ebnisliste
schriftlicher Antrag des Bedarfs:
sprich wofür und wozu das rote Kennzeichen verwendet werden soll:
Fahrtenbuch für den Nachweis über die Verwendung des Roten - Kennzeichens.
Für Probe- und Überführungsfahrten
http://www.heinrich-vogel-shop.de/perso ... sfahrt.php