Oldtimer Datenblatt TÜV SÜD Tacho eichen Abgasgutachten

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Oldtimer Datenblatt TÜV SÜD Tacho eichen Abgasgutachten

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Do Dez 02, 2010 11:40

Zulassung von Fahrzeugen ohne Fahrzeugpapiere / Kaufvertrag bzw.

Wurde schon einmal eine Zulassungsbescheinigung bzw. ein Fahrzeugbrief ausgestellt, sind diese Unterlagen aber nicht mehr aufzufinden, so ist dies der Zulassungsstelle anzuzeigen. Diese wiederum unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet dann die in Verlust geratene Bescheinigung auf Antrag im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden (§ 12 Abs. 4 FZV).
Beim KBA werden die Daten über ausgegebene Zulassungsbescheinigungen mit den darin enthaltenen Daten 7 Jahre lang nach der Ausserbetriebsetzung des Fahrzeugs gespeichert (§44 Abs. 1 FZV). Während dieser Zeit können die Zulassungsstellen hierauf zurückgreifen und die Daten für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II heranziehen.



Zulassung von Importfahrzeugen


Bei der Zulassung von Importfahrzeugen sind die ausländischen Fahrzeugpapiere (§ 7 FZV) sowie bei Einfuhr von ausserhalb der EU ein Verzollungsnachweis (§ 6 Abs. 6 FZV) vorzulegen.

Auch wenn die ausländischen Fahrzeugpapiere nicht vorliegen, so ist von der Zulassungsstelle eine Zulassungsbescheinigung auszustellen (§6 Abs. 2), wenn die Verfügungsberechtigung nachgewiesen werden kann (§ 12 Abs. 1 FZV).
In diesem Fall ist der Eigentumsnachweis auf andere Weise zu erbringen.
Wie der Nachweis zu erbringen ist, ist in der StVZO, wie auch der FZV, nicht weiter ausgeführt.
Hier sind also ein Kaufvertrag, der Verzollungsnachweis oder eine Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung, sowie möglichst viele ausländische Papiere, z.B. ausländische Fahrzeug-Steuerbescheinigung, ehemaliges Kennzeichen und Rechnungen (im Original) als Nachweis vorzulegen. Der Kaufvertrag sollte Namen und Anschrift von Käufer und Verkäufer sowie den Hinweis des Verkäufers enthalten, dass das Fahrzeug sein uneingeschränktes Eigentum ist. Ebenfalls hilfreich: Kopie der Ausweispapiere des Verkäufers.

Näheres regelt die “Änderung der Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vom 10.03.2005
- Ausfüllung eines Vordrucks der Zulassungsbescheinigung Teil II durch die Zulassungsbehörden-”
Hier sind die o.a. Voraussetzungen aufgelistet.



Bild http://www.olasko.de/infos-downloads/zu ... keiten.htm

Bild http://www.kreis-unna.de/fileadmin/user ... eichen.pdf
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Re: Oldtimer Zulassungsmöglichkeiten

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Do Dez 02, 2010 11:52


Erlass zur Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen sowie Kennzeichnung von Oldtimerfahrzeugen

Bild http://www.gera.de/fm/sixcms/193/Th%C3% ... .93671.pdf


Bild http://www.segeberg.de/media/custom/1843_6169_1.PDF



Auszug .: vom 29.07. 2011

1. Kennzeichengröße

1.1
Für die Ausgestaltung der Kennzeichen sind die Regelungen der Anlage 4 maßgebend.
Ausnahmen von der Größe des Kennzeichens dürfen grundsätzlich nicht genehmigt werden,
weil im Falle einer Unfallflucht oder einer Ordnungswidrigkeit/Straftat die
Identifizierung des Fahrzeuges und damit des Fahrers sichergestellt sein muss.
Jede Verkleinerung des Kennzeichens führt zu einer schlechteren Ablesbarkeit.
Die Umrüstung des Fahrzeuges ist dem Halter grundsätzlich zuzumuten.

1.2 (kurze Erkennungsnummer)
Reicht der vorhandene Platz der vorgesehenen Anbringungsstelle bei Fahrzeugen nicht aus,
sind zunächst die Vorgaben gem. Anlage 4, Abschnitt 1, Nr.4, Sätze 2 ff. FZV anzuwenden.
Insbesondere sind für derartige Fahrzeuge kurze Erkennungsnummern
(2- oder 3-stellig) vorzuhalten, die ggf. auch in Engschrift ausgefertigt sein können.

1.3 (Umrüstung)
Sofern die Anbringungsstelle für das vorgesehene Kennzeichen immer noch nicht ausreichend ist,
ist die Umrüstung der Fahrzeuge mit einem dafür geeigneten Kennzeichenträger mit
Beleuchtung als zumutbar anzusehen (Materialkosten ca. 150,-- €). Bei der Beurteilung des
vertretbaren Aufwandes werden Kosten bis ca. 5 % des Zeit- / Wiederbeschaffungswertes als zumutbar angesehen. - - Auf Verlangen sind Nachweise (z.B.: Wertgutachten, Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt)
vom Halter vorzulegen.

1.4 (Gutachten)
In Zweifelsfällen (z.B. technisch unmöglich) kann die Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich
anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle (aaS) anfordern.
Von diesem ist in dem Gutachten darzulegen, dass eine Umrüstung technisch
nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Eine reine Zustandsbeschreibung des vorhandenen
Platzes der Anbringungsstelle reicht dafür nicht aus.

1.5
Wird ein Fahrzeug oder Kraftrad nachträglich verändert, so dass eine Ausnahmegenehmigung
für Form und Größe des Kennzeichens erforderlich wird, ist diese unter Hinweis auf die
Rück- oder Umrüstung zu verweigern.

1.6
Muss eine Ausnahmegenehmigung für ein verkleinertes Kennzeichen erteilt werden,
ist der Geltungsbereich auf den jeweiligen Zulassungsbezirk zu beschränken !

1.7
(Kennzeichen für Oldtimer)
Sofern die voranstehenden Kriterien der Intention des § 2 Nr. 22 widersprechen würden,
die eine weitestgehende Darstellung des Originalzustandes des Fahrzeugs gewährleisten soll,
kann unter Vorlage des Gutachtens nach § 23 StVZO (Oldtimer Tüv Abnahme) entgegen den Ausführungen zu Nr. 1.1 bis 1.5 eine Ausnahmegenehmigung für ein verkleinertes zweizeiliges Oldtimer-Kennzeichen nach
Anlage 4 Abschnitt 4 Nr. 3 erteilt werden.
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Re: Oldtimer Zulassungsmöglichkeiten

Beitragvon Atschi-78-Caprice » So Dez 26, 2010 14:50


Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... dtimer.pdf


Oldtimerzulassung

Die Oldtimerzulassung ist die umgangssprachliche Benennug der "Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer" im Sinne des § 23 StVZO und § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)



Bild


Bild http://www.google.de/imgres?imgurl=http ... s%3Disch:1
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Re: Oldtimer Zulassungsmöglichkeiten

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mi Jan 05, 2011 14:45


Adresse für Oldtimer DATENBLATT - TÜV SÜD - AUGSBURG




Bild https://www.tuev-sued.de/uploads/images ... wnload.pdf

Bild https://www.tuev-sued.de/uploads/images ... dtimer.pdf

    Die technischen Daten

Bei der Begutachtung eines importierten Fahrzeuges muss der amtlich anerkannte Sachverständige von TÜV SÜD auch die technischen Daten für die Erstellung der Zulassungsbescheinigungen festlegen.

Dazu gehört unter anderem eine Zusätzliche Abgaseinstufung nach EG für Fahrzeuge ab Bj. 1993 bzw. 09.1994, die für eine Zulassung in Deutschland erforderlich und auch maßgeblich für die Höhe des jährlichen KFZ-Steuerbescheides ist.

In der Regel liegen aber an den Service-Centern diese Informationen aus gesicherter Quelle für US-Fahrzeuge und Oldtimer nicht oder nur unvollständig vor.

    Datenblatt-Service von TÜV SÜD

Die Fachgruppe IGA (Liebhaberfahrzeuge) von TÜV SÜD Auto Service in Vaihingen bzw. Ausgburg kann weiterhelfen:

Hier werden für Fahrzeuge bis ca. Modelljahr 2000 die technischen Daten gesammelt und archiviert. Im Bedarfsfall werden diese auch ermittelt und dann fahrgestellnummernbezogen zur Verfügung gestellt. Dies erleichtert die Begutachtung nach § 21 (Vollgutachten) erheblich und trägt so auch zur Kostenreduzierung bei.

Wir haben seit 2011 den Datenumfang pro Datenblatt nochmals erhöht und es noch ansprechender gestaltet.


Bild http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/ ... sche_daten


Bild
    Kosten: stand 2010
    Je Datenblatt: € 95,-
    Zusätzliche Abgaseinstufung nach EG
    ab Erstzulassung 1993 bzw. 09.1994: € 140,-
    Nachnahmegebühr: € 5,-

    Abgasdatenblatt - DEKRA
    Preise

    Abgasdatenblätter für Benzinmotoren bieten wir zu einem Stückpreis von 150,00 EUR bis 350,00 EUR (je nach Baujahr) plus gültiger MwSt. an.
    Bei Dieselmotoren liegen die Preise bei 250,00 EUR bis 2000,00 EUR netto.

    Oldtimer-Datenblätter können wir für 100,00 EUR netto anbieten.



    Abgasgutachten


    Bild


Bild http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/ ... sche_daten
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Re: Oldtimer Zulassungsmöglichkeiten / Datenblatt TÜV SÜD

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mi Jan 05, 2011 14:54

    Datenblatt TüV SüD

    Bild

      Datenblatt - Chevrolet Fleetline 1948

      Bild


    Typenschein X ( Schweiz )

Dateianhänge
Typenschein_S3 Audi....JPG
Typenschein_S3 Audi....JPG (178.04 KiB) 18859-mal betrachtet
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Oldtimer Zulassungsmöglichkeiten

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mi Feb 23, 2011 15:37

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Re: Oldtimer Zulassungsmöglichkeiten / Datenblatt TÜV SÜD

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Fr Feb 25, 2011 9:12

Habe ich heute früh beim Brötchen holen entdeckt :D :D

kann mir nicht vorstellen das sich ein Trabant mit H Kennzeichen lohnt !

mit 584 ccm Motor bezahlt man bei einer ganz normalen Zulassung 152 €

und mit H Kennzeichen ja 191 €

oder man spart halt an der Versicherung so einiges und man kann in Bereiche der Umweltzone fahren 8)
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Re: Oldtimer Zulassungsmöglichkeiten / Datenblatt TÜV SÜD

Beitragvon bielieboy » Fr Feb 25, 2011 9:19

Atschi-78-Caprice hat geschrieben:kann mir nicht vorstellen das sich ein Trabant mit H Kennzeichen lohnt !
mit 584 ccm Motor bezahlt man bei einer ganz normalen Zulassung 152 €
und mit H Kennzeichen ja 191 €

Rüschdüsch. Und mit Versi ist bei 2000KM/Jahr ~80€ (SF3) oder bei H 54€.
Am Ende kommt man etwa auf das selbe, bleibt also nur das argument der Umweltzone.

Grüße,


Marco
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Re: Oldtimer Zulassungsmöglichkeiten / Datenblatt TÜV SÜD

Beitragvon Atschi-78-Caprice » So Mär 13, 2011 14:10

    Bild

Ich hatte mich jetzt mal wieder schlau gemacht zwecks

    Antrag auf Unbedenklichkeitserklärung


diese war sehr hilfreich bei Fahrzeugen die keine KFZ Papiere mehr besaßen


http://www.kreis-kleve.de/c12570cb0037a ... penelement


Ich war auf der Dresdner Zweigstelle des KBA ( Kraftfahrt Bundesamt )

und da wurde mir klar gemacht das es diese seit dem 1. März 2007 nicht mehr gibt :( :(

Quasi seit Einführung der

neuen FZV ( Fahrzeugzulassungsverordnung ehemals StVO )

Diese kam 10,20 € und kam per Einschreiben von Flensburg mit der POST 12,30 €


    Diese Unbedenklichkeits-Bescheinigung

    hat darüber Auskunft gegeben ob in einem Zeitraum der letzten
    5 Jahre straftätliche Delikte vor liegen wie :

    das Fahrzeug ist gestohlen...Unfallflucht...

    aber nur wenn es in Deutschland zugelassen war !
    Gab es Auskunft über den letzten Halter und dessen letztes Amtliches Kennzeichen


Bild

Diese war 1. Monat gültig.
Mit dieser Bescheinigung konnte man sich auf der Zulassungsstelle neue Fahrzeugpapier austellen lassen

    Bild



Ist das Datum der Erstzulassung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme nicht bekannt, ist wie folgt zu verfahren:


    nur Tag nicht bekannt => ist der 01. des Monats einzutragen,

    nur Monat nicht bekannt => ist der 01.07. des Jahres einzutragen,

    Jahr nicht bekannt => ist der 01.07. des Baujahres einzutragen,
    ggf. ist das Baujahr zu schätzen.

Hiernach ergibt sich zweifelsfrei, das wie auch schon in der Vergangenheit nach dem Grundsatz zu verfahren ist:

Es ist die Vorschrift (Technik) auf das Fahrzeug anzuwenden, die zum Zeitpunkt der ersten Zulassung anzuwenden war.


      Bild
http://www.lll.privat.t-online.de/html/zulassung.html

Die nette Frau der Zweigstelle Dresden druckte mir dann das aus:



Bild


Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister


Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.


http://www.kba.de/nn_125430/DE/Zentrale ... __nnn=true


schade schade

Mein Problem ist ich hatte vor 2 Jahre bei eBay mir ein Reserveauto zugelegt was in einem Top Zustand ist.

für 156 €

aber leider ist der Fahrzeugbrief verlohren gegangen bei dem Vorbesitzer.

ich habe nur Fahrzeugschein Abmeldebestätigung viele Tüv-Unterlagen und Kaufvertrag .

aber diese Sachen langen leider nicht im Land der Bürokratie :evil:

Normalerweise müßte der Vorbesitzer eine Eides Stattliche Erklärung



http://www.mainz-bingen.de/deutsch/form ... _statt.pdf

http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?80470

machen über den Verlußt des Briefes

und das ganze muß Noteriel Beglaubigt werden u.s.W. aber dieser wohnt in Berlin :(

und das ganze dann neuer Antrag auf Fahrzeugbrief ( Zulassungsbescheinigung Teil II )

wartezeit bis 6 Wochen :evil: :evil:
Zuletzt geändert von Atschi-78-Caprice am Sa Mär 01, 2014 12:27, insgesamt 34-mal geändert.
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Re: Oldtimer Zulassungsmöglichkeiten / Datenblatt TÜV SÜD

Beitragvon bielieboy » So Mär 13, 2011 15:10

*feix* So en Schei**... :evil:
Hab mir letzte Woche einen R4 ohne Papiere geholt, eigentlich könnte ich den Spass jetzt mal durchspielen... :shock:
...möcht ich aber grade mal nicht... :?


Grüße,


Marco
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Re: Oldtimer Zulassungsmöglichkeiten / Datenblatt TÜV SÜD

Beitragvon Atschi-78-Caprice » So Mär 13, 2011 15:55

Is eine ewige Warterei Beantragerei und mit haufen Geld verbunden .
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Re: Oldtimer Zulassungsmöglichkeiten / Datenblatt TÜV SÜD

Beitragvon Oliver » So Mär 13, 2011 22:08

Atschi-78-Caprice hat geschrieben:Is eine weige Warterei Beantragerei und mit haufen Geld verbunden .

Am besten von nem anderen gleichen Auto die Nummer rein und ferig


Was hast denn du grade getrunken?...oder verschwimmen die Tasten auf natürlichem Weg?.... :D :D
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Re: Oldtimer Zulassungsmöglichkeiten / Datenblatt TÜV SÜD

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mo Mai 09, 2011 11:57

Schneller zum neuen Fahrzeugbrief Mai 2011

Flensburg (dpa/tmn) - Der Fahrzeugbrief ist weg - und nun wochenlang auf einen neuen warten? Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verkürzt jetzt das Verfahren zur sogenannten Aufbietung verlorener Fahrzeugdokumente.

Es geht schneller, wenn der Fahrzeugbrief weg ist. Durch die Veröffentlichung von Seriennummern der Fahrzeugbriefe (Zulassungsbescheinigung II) im Internet wurde die Bearbeitungszeit von bis zu sechs auf zwei Wochen reduziert, teilte das KBA mit. Seit dem 1. Mai werden die Daten im «Elektronischen Verkehrsblatt» veröffentlicht.

Als Aufbietung wird die öffentliche Bekanntmachung der Nummern von verlorenen Fahrzeugbriefen bezeichnet. Erst nach Ablauf einer 14-tägigen Aufbietungsfrist darf ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt werden. 150 000 Fahrzeugbriefe werden jährlich als verloren gemeldet und durch das KBA aufgeboten.



http://www.verkehrsblatt.de/docs/aufbietungen/index.php
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Re: Oldtimer Zulassungsmöglichkeiten / Datenblatt TÜV SÜD

Beitragvon bielieboy » Mo Mai 09, 2011 14:16

Steh grad auf'm Schlauch.
Is dieses Verkehrsblatt für Private oder für die Behörde? Und wenn es für private ist, soll ich da nun immer reinschauen ob sich irgendwer gemeldet hat, der meinen Brief vor 10Jahren mal gefunden hat? :shock:
Oder soll ich dort anfragen, ob einer meinen Brief vor 10Jahren gefunden haben könnte? :?:

Die meisten verschwundenen Briefe sind doch eh schon seit ner Weile weg.?

Ganzschön verwirrend was sie sich dabei gedacht haben. :roll:


Grüße,


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Re: Oldtimer Zulassungsmöglichkeiten / Datenblatt TÜV SÜD

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Fr Jun 24, 2011 12:07

Umrechnungstabelle US Reifengrößen , für unsere Oldies

z.B. E78-14P = in den 70ern 205/70 R14



http://youngtimer.dykstra.de/umrechnung ... eifen_168/
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