Seite 1 von 1
Rammbügel Frontbügel Bullbar Pick-Up Leuchtweitenregulierung
Verfasst:
Mo Dez 13, 2010 13:48
von Atschi-78-Caprice
Hier paar Sachen wegen Pick-Up Rammbügel Frontschutzbügel
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für starre Frontschutzbügel
nach § 22 StVZO
http://www.kba.de/nn_231382/DE/Fahrzeug ... ut_pdf.pdf
Re: Rammbügel Frontbügel Pick-Up
Verfasst:
Mo Dez 13, 2010 14:16
von Atschi-78-Caprice
Re: Rammbügel Frontbügel Pick-Up Leuchtweitenregulierung LWR
Verfasst:
Mo Dez 13, 2010 15:10
von Atschi-78-Caprice
Re: Rammbügel Frontbügel Pick-Up Leuchtweitenregulierung LWR
Verfasst:
Mo Dez 13, 2010 15:21
von Atschi-78-Caprice
Inbetriebnahme zulassungspflichtiger Kfz trotz
erloschener Betriebserlaubnis
http://www.svr.nomos.de/fileadmin/svr/d ... _07_11.pdf
Frontbügel Bullbar Kuhfänger Richtlinien nach EWG
Verfasst:
Mo Jan 06, 2014 10:45
von Atschi-78-Caprice
Habe mal die aktuelle Anbau Verwendungs - Richtlinien
für Rammbügel / Frontschutzbügel / Kuhfänger / Bullbar gefundenRichtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 26. Oktober 2005
über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
2007-06-14
Frontbügel aus Edelstahl mit EG-Typengenehmigung für viele Modelle verfügbar;
Sehr geehrte Kunden, ab dem 25. Mai 2007 dürfen an Kraftfahrzeuge nur noch Edelstahl-Frontbügel mit EG-Typgenehmigung laut der EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG angebaut werden. Ab diesem Datum ist es nicht gestattet, Edelstahl-Frontbügel ohne EG-Typgenehmigung anzubauen. Ebenso erteilt der TÜV keinen Eintrag mehr in die Fahrzeugpapiere. Unser Hersteller hat bereits für viele Fahrzeuge die neuen Edelstahl-Frontbügel mit EG-Typgenehmigung im Angebot. Diese dürfen ab dem 25.Mai 2007 problemlos angebaut werden, ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist auf Grund der EG-Typgenehmigung nicht (!!!) erforderlich. Selbstverständlich arbeiteten wir mit Hochdruck an weiteren Modellen. In unserem Onlineshop sind die neu entwickelten Edelstahl-Frontbügel mit dem Zusatz "mit EG-Typgenehmigung" gekennzeichnet.
Sollten Sie Fragen zur Verfügbarkeit für Ihr Fahrzeug haben, wenden Sie sich bitte per eMail an uns: service@racing-department.com.
AUTOBILD
Ratgeber Frontschutzbügel — 16.06.2009 — Weiterhin erlaubt
Allerlei halb bis falsch Verstandenes ist über Frontbügel im Umlauf.
Wer auf ABE oder EU-Typgenehmigung achtet, tut bei der Montage eines Bügels nichts Illegales, erhöht sogar die Fußgängersicherheit.
Erinnern Sie sich?
Vor drei Jahren gab es eine hitzige Diskussion um die beliebten Frontbügel. Juristisch ist längst alles geklärt – geblieben ist Unsicherheit: Sind Bügel noch erlaubt oder nicht? "Mich erschreckt die Unwissenheit vor allem in Autohäusern", sagt Albrecht Schröder, Prokurist des Edelstahlzubehör-Anbieters Cobra SOR.
"Da wird den Kunden oft gesagt, Frontbügel seien generell verboten."
Folge: Früher gingen jährlich dreimal so viele Bügel wie heute über den Ladentisch.
So ist die Gesetzeslage wirklich
Legal: Frontbügel von Cobra mit EU-Typgenehmigung, hier am T5 4Motion.
Legal: Frontbügel von Cobra mit EU-Typgenehmigung, hier am T5 4Motion.
• Frontbügel, die die EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG erfüllen, sind legal und verbessern sogar die Sicherheit für die Fußgänger. Cobra erreicht die zusätzliche Sicherheit über eine nachgiebige Befestigung, andere Anbieter wie etwa Delta 4x4 über die Materialwahl: Was wie Edelstahl aussieht, ist in Wahrheit nachgiebiger Kunststoff. Eine Kollision mit der nackten Autofront wäre für Fußgänger gefährlicher.
• Ärger mit dem TÜV ist auch nicht zu erwarten, wenn der Bügel mit EU-Typgenehmigung oder ABE geliefert wird. Eine Eintragung in die Kfz-Papiere entfällt.
• Einzig die um die Ecken herumgeführten vollbreiten Bügel (sinnvoll auf Waldwegen) sind seit dem 25. Mai 2007 neu nicht mehr zulassungsfähig. Wer aber noch einen solchen Bügel am Auto hat, darf ihn auch am Auto lassen – falls der Bügel über eine ABE verfügt.
Bestehende Allgemeine Betriebserlaubnisse bleiben gültig.
Sogar dann, wenn der Besitzer den Bügel an ein neues Auto des gleichen Typs schraubt.
Verfügt der Bügel aber nur über eine Musterzulassung, Bestehende Allgemeine Betriebserlaubnisse bleiben gültig. Sogar dann, wenn der Besitzer den Bügel an ein neues Auto des gleichen Typs schraubt.
Verfügt der Bügel aber nur über eine Musterzulassung, ist der Umbau an das neue Auto nicht erlaubt. Autor: Rolf Klein Richtlinie 2005/66/EG - EUR-Lex - Europa
RICHTLINIE 2005/66/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2005
über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie
70/156/EWG des Rates http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 054:de:PDF