"verschollenes" Fahrzeug wieder anmelden?

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"verschollenes" Fahrzeug wieder anmelden?

Beitragvon bielieboy » Mo Aug 08, 2011 17:30

Hiho,
ich habe hier noch einen alten nicht-Ami stehen und ein kleines fehlendes Fahrzeugbrief-problem.

Das Fahrzeug wurde 1994 abgemeldet und an einen Wald-und-Wiesen-Händler verkauft. Kurz danach tauchte es in einem Waldstück wieder auf und landete bei einem anderen Autohaus. Die Kosten für die Bergeaktion gingen dem letzten offiziellen Halter zu -> derjenige, der den Wagen 1994 abmeldete und verkaufte.
Im laufe der Jahre wurde der Wagen nach einer KBA-Abfrage, liegt mir vollständig vor, ab 1999 wieder restauriert für Werbezwecke. Dieser sollte nun aber 2008 auch wieder auf die Strasse zurück. Dies gelang meinem Vorbesitzer, der Besitzer des Autohauses, welcher den Wagen aus dem Wald holte, jedoch nicht.
Soweit zur Vorgeschichte.

Nun war ich letzte Woche auf der Zulassungsstelle und siehe da, eigentlich ist alles kein Problem. Eigentlich...
Die Dame am Schalter meinte nur, sie benötigt noch eine eidesstattliche Versicherung, das der letzte Besitzer den Fahrzeugbiref versielt hat. Soweit sogut, aber was ist, wenn der letzte Besitzer nichtmehr auffindbar ist? Evtl. sogar vom Recht auf Ableben gebrauch gemacht hat?

Den Kontakt zum letzten offiziellen Besitzer, der den Wagen bis 1994 besaß, habe ich bereits geknüpft. Das dieser mir aber nicht blindlinks die Verlusterklärung unterschreiben will, kann ich auch verstehen. Bleibt also noch die Frage, wo ist der ominöse Autohändler, der den Wagen im Wald parkte? Gesetzt den Fall, derjenige lässt sich nicht mehr auftreiben -und danach sieht es aus-, welche Möglichkeiten hat man um den Wagen wieder auf die Piste zu bekommen?

Ich mein, wenn ich ein Oldtimer nach 30Jahren in einer Scheune finde ... dann geht das doch auch irgendwie.?


Danke für eure Hilfe,


Marco
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Re: "verschollenes" Fahrzeug wieder anmelden?

Beitragvon starsky » Mo Aug 08, 2011 20:52

genau das thema haben werner und ich in hohenfichte über ne lange zeit gehabt und sind auf dem gleichen stand wie du. :?
kein ergebnis das helfen könnte :oops:
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Re: "verschollenes" Fahrzeug wieder anmelden?

Beitragvon Oliver » Di Aug 09, 2011 0:40

...dafür gibts doch diese KBA- Auskunft.
Diese bestätigt das mit der VIN bzw. Fahrgestellnummer kein Problem vorliegt ( nicht als gestohlen gemeldet, nicht abgemeldet, oder so)
Daraufhin...mit Kaufvertrag und allen Papieren die es noch gibt zur Zulassungsstelle.......dort fragen was noch benötigt wird.....und neuen KFZ-Brief beantragen.....dann zum TÜV...alle Gutachten machen lassen ( §21 Oldie, §23 TÜV) und ne Vollabnahme für neuen Brief machen lassen...
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Re: "verschollenes" Fahrzeug wieder anmelden?

Beitragvon bielieboy » Di Aug 09, 2011 10:34

Huhu Oli.
Oliver hat geschrieben:...dafür gibts doch diese KBA- Auskunft.
Diese bestätigt das mit der VIN bzw. Fahrgestellnummer kein Problem vorliegt ( nicht als gestohlen gemeldet, nicht abgemeldet, oder so)
Daraufhin...mit Kaufvertrag und allen Papieren die es noch gibt zur Zulassungsstelle.......dort fragen was noch benötigt wird.....

Wo sich die Katze im Kreis dreht, denn genau bis zu dem Punkt bin ich ja gekommen... :wink: -> benötigt wird noch die Verlusterklärung... welche ich aber nicht bekomme, weil der letzte Besitzer unauffindbar ist... Also ab zum KBA, die haben aber keine Daten mehr zum Wagen, was ja eigentlich positiv ist... aber... die Dame von der Zulassung beharrt auf die Verlusterklärung vom letzten Besitzer von vor 17Jahren... ...den es ja laut KBA eigentlich nichtmehr gibt, da das Fahrzeug ja nichtmehr erfasst ist...

Bekloppt sowas, ich geh glaube in die CZ und melde dort das Auto einfach an - da is es ja egal ob die Karre gezockt wurde oder nicht... :roll:


Grüße,


Marco
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Re: "verschollenes" Fahrzeug wieder anmelden?

Beitragvon KASÜ » Di Aug 09, 2011 23:09

Was der Oli meint ist die Unbedenklichkeitserklärung. Diese gibt es aber seit 1.1.2007 nicht mehr. Jetzt wollen die diese blöde eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers.
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Re: "verschollenes" Fahrzeug wieder anmelden?

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mi Aug 10, 2011 20:33

Hab das zenober alles schon durch die Unbedemklichkeitserklärung gibt es seit 1 März 2007 nicht mehr !

http://www.kreis-kleve.de/c12570cb0037a ... penelement

http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vord ... nigung.pdf


link : lesen

http://www.jaguar-forum.de/forum/viewto ... cbf6f54b8c


http://www.berlin.de/labo/kfz/dienstlei ... l#antraege


Hallo,

habe zwecks Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung dem oben genannten Amt eine Mail geschrieben und folgendes kam zurück. Für mich hört sich das so an als würde man diese Bescheinigung laut Gesetz nicht mehr brauchen.

Lest selbst!

Sehr geehrter Herr Hellstern,

Ihrem Antrag auf Bestätigung, dass das von Ihnen benannte Fahrzeug im ZFZR weder eingetragen ist, noch dass es gesucht wird (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung) kann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab 01.03.2007 nicht mehr entsprechen.

Mit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zum 01.03.2007 ist die Verpflichtung zur Vorlage der vorgenannten Bescheinigung für den die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragenden Bürger entfallen.

Nach § 12 Abs. 1 FZV können die Zulassungsbehörden in begründeten Einzelfällen beim Kraftfahrt-Bundesamt anfragen, ob das Fahrzeug im ZFZR eingetragen ist oder ob es gesucht wird. Diese Anfrage wird die Zulassungsbehörde in der Regel unmittelbar online bei Bearbeitung Ihres Antrages auf Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II vornehmen. Damit entfällt für Sie als Antragsteller die Entrichtung der KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 €.

Ihr Antrag auf Auskunft aus dem ZFZR wird daher nicht mehr bearbeitet. Sie werden gebeten, sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

...

Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
E-Mail: referat22@kba.de
Internet: www.kba.de

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Re: "verschollenes" Fahrzeug wieder anmelden?

Beitragvon boxy » Fr Aug 12, 2011 18:03

jaa das muss ab dem Zeitpunkt die Zulassungsstelle selbst machen, die sogenannte "Unbedenklichkeit" einholen. Du hast damit keinerlei Arbeit mehr damit.
Die Zulassungsstelle überprüfen dies bei der Anmeldung, sofern sie es wollen.
Ich denke mal, in deinem Fall, wollen die das ganz bestimmt machen.
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Re: "verschollenes" Fahrzeug wieder anmelden?

Beitragvon bielieboy » Fr Aug 12, 2011 20:11

"Deutschland EINIG Vaterland"... Ich glaube langsam, das einzige wo das deutsche Vaterland sich "einig" ist, ist die überhebliche Nationalhymne "Deutschland, Deutschland über alles"... :roll:

Egal, ich war jedenfalls vorhin bei der DEKRA und siehe da, wiedermal ist alles anders... :shock: :lol: :evil:
Die DEKRA macht mir ein Vollgutachten, darin wird AUSSCHLIEßLICH die betriebsfähigkeit beurteilt. Eine Überprüfung, ob mit der Fahrgestellnummer alles in Ordnung ist, erfolgt darin NICHT.
Allerdings wurde mir von seiten des DEKRA-Onkel's auch bestätigt, das die Zulassungsstelle DD für die Neuerteilung des Briefes erstmal eine eidesstattliche vom letzten Besitzer (der der nicht auffindbar ist) benötigt. Jedoch das ganze mit dem Vermerk, jedes Bundesland und jede Zulassungsstelle handhabt das anders. Selbst innerhalb der Stellen kommt es auf die Willigkeit des Bearbeiters an... :roll:

Soviel zum Thema "Einigkeit"...
Was in BW funktionioniert muss noch lange keine Gültigkeit in DD haben. :evil:
Mein nächster Gang wird nun zur Polizei sein und ma sehen ob es da noch ein Aktenzeichen oder irgendwas gibt...

Eigentlich mag ich dieses Smilie ja nicht, aber hier passt es wirklich mal:
:pcfrust)


Grüße,


Marco
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Re: "verschollenes" Fahrzeug wieder anmelden?

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Sa Aug 13, 2011 11:59

Ich hatte ja auch den Fall wo ich ein Fahrzeug geauft hatte mit semtlichen Unterlagen inkl. Fahrzeugschein aber

leider ohne Fahrzeugbrief. :( :(

Ich war ja bei der KBA Außenstelle Dresden vor Ort , ob die was machen können, aber die verwiesen mich zur Zulassungsstelle.


Ich sagte auch wie soll ich das mit der Eidesstattlichen Verlustserklärung machen ?

Der Vrkäufer wohnt in Berlin ?

Das ganze muß dann ja auch noch Noteriell Beglaubigt werden .

Also wieder GELD GELD GELD und ZEIT ZEIT ZEIT

Jeder will wieder was vom großen Kuchen abhaben

Die Frau druckte mir dann den Zettel aus beim KBA


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Re: "verschollenes" Fahrzeug wieder anmelden?

Beitragvon strassenkreuzer » Fr Jul 20, 2012 14:57

Okay ich kann mich noch an eine Geschichte Erinnern die meinem Opa mit seinem 1978er Passat um 1989 passiert ist. Vielleicht bringt das Licht in die arbeitsweise mit den Ämtern.
Also mein Opa wollte den Passat an meinen Vater verkaufen und hat ihn Ordnungsgemäß in Wolfsburg abmelden wollen. Dabei ist ein fataler Fehler passiert. Ein Kreuz an der Falschen Stelle und das Auto wurde nicht nur abgemeldet sondern aus der Liste gelöscht (quasi als verschrottet deklariert). Dieses Auto hätte mit der Fahrgestellnummer nun nicht mehr in der BRD zugelassen werden können da es ja nicht laut Akten nicht mehr existierte. Das Problem lies sich damals nur dadurch lösen dass der Passat ja nach Dresden in die damals noch existente DDR gekommen ist und dort wie ein Importauto angemeldet wurde. Mit einem neuen DDR Brief bekam er erstmal Y Kennzeichen und später erst einen BRD Brief.

Hier liegt vermutlich der Fall ähnlich, das Auto wurde nach dem Waldfund schlicht komplett abgemeldet von Amts wegen. Weswegen absolut keine Daten mehr zur FIN vorliegen. Der einfachste Weg wäre wohl wie es bei Trabis gern gemacht wird einen Brief zu suchen und dann die FIN am Fahrzeug anzupassen. Ansonsten müsste man den mit einer Vollabnahme wie einen Neuwagen behandeln.Das geben allerdings die Abgasbestimmungen nicht her.
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Re: "verschollenes" Fahrzeug wieder anmelden?

Beitragvon Rico2706 » Mo Nov 26, 2012 10:53

....ganz einfach...Du hast den Fahrzeugbrief versiebt...damit unterschreibst Du die Eidesstattliche und fertig!
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