Hiho,
ich habe hier noch einen alten nicht-Ami stehen und ein kleines fehlendes Fahrzeugbrief-problem.
Das Fahrzeug wurde 1994 abgemeldet und an einen Wald-und-Wiesen-Händler verkauft. Kurz danach tauchte es in einem Waldstück wieder auf und landete bei einem anderen Autohaus. Die Kosten für die Bergeaktion gingen dem letzten offiziellen Halter zu -> derjenige, der den Wagen 1994 abmeldete und verkaufte.
Im laufe der Jahre wurde der Wagen nach einer KBA-Abfrage, liegt mir vollständig vor, ab 1999 wieder restauriert für Werbezwecke. Dieser sollte nun aber 2008 auch wieder auf die Strasse zurück. Dies gelang meinem Vorbesitzer, der Besitzer des Autohauses, welcher den Wagen aus dem Wald holte, jedoch nicht.
Soweit zur Vorgeschichte.
Nun war ich letzte Woche auf der Zulassungsstelle und siehe da, eigentlich ist alles kein Problem. Eigentlich...
Die Dame am Schalter meinte nur, sie benötigt noch eine eidesstattliche Versicherung, das der letzte Besitzer den Fahrzeugbiref versielt hat. Soweit sogut, aber was ist, wenn der letzte Besitzer nichtmehr auffindbar ist? Evtl. sogar vom Recht auf Ableben gebrauch gemacht hat?
Den Kontakt zum letzten offiziellen Besitzer, der den Wagen bis 1994 besaß, habe ich bereits geknüpft. Das dieser mir aber nicht blindlinks die Verlusterklärung unterschreiben will, kann ich auch verstehen. Bleibt also noch die Frage, wo ist der ominöse Autohändler, der den Wagen im Wald parkte? Gesetzt den Fall, derjenige lässt sich nicht mehr auftreiben -und danach sieht es aus-, welche Möglichkeiten hat man um den Wagen wieder auf die Piste zu bekommen?
Ich mein, wenn ich ein Oldtimer nach 30Jahren in einer Scheune finde ... dann geht das doch auch irgendwie.?
Danke für eure Hilfe,
Marco