von Atschi-78-Caprice » Di Dez 04, 2012 13:50
Naja klingt alles so einfach, aber ich war auf so vielen Oldtimerseiten wo da stand dass eine Personenbeförderung nicht gestattet sei.
Die haben nur gesagt wenn die mit dem Teil auf Oldtimer Treffen sind im Westlichen Raum der Republik fährt jeder mit H rum und befördert Leute, interresiert keinen dort drüben.
Der Bus hatte ja schon mal H Kennzeichen vor etlichen Jahren bis die Jemand angezinkt hat und eine schreiben von der Zulassungsstelle bekommen hatten.
Mit der Aufforderung schnellstens den Oldtimer-Bus umzumelden auf eine normale Zulassung.
Ich hatte jetzt nochmal nachgefragt und da worde mir gesagt das einige dagegen geklagt haben und es gebe eine Sonderregelung . Haber aber leider nichts konkretes darüber .
das habe ich jetzt gerade noch gefunden:
Das H-Kennzeichen unterliegt nicht den Beschränkungen des Sammlerkennzeichens, es unterliegt aber dennoch Einschränkungen, wenn diese auch nicht so tiefgreifend sind was die Bewegung des Fahrzeuges angeht.
Ein Fahrzeug, das als Oldtimer zugelassen ist darf nicht gewerblich genutzt werden. Es gibt da ein einschlägiges Urteil, in dem ein Taxifahrer seinen alten Benz auf H zugelassen hat und dann damit Taxi gefahren ist. Er ist, wenn mich nicht alles täuscht, wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Auch Leihwagen oder gewerblicher Güterverkehr scheiden damit aus. Ganz genau genommen darfst du damit nicht einmal gegen Entgelt jemanden zur Hochzeit fahren. Aber als Gefälligkeit, also beispielsweise für den Bruder oder einen guten Bekannten, ohne Gegenleistung (die Einladung zur Feier wäre ja auch so gekommen) ist dagegen nichts zu sagen.