Re: Wer weis was ? H-Kennzeichen als Gewerblich nutzen
Verfasst:
Do Jan 03, 2013 9:43
von Atschi-78-Caprice
Habe gestern noch mal nachgefragt.
Gab keine Probleme mit der Ummeldung auf H Kennzeichen
Die Regelung wäre angeblich seit mitte 2012
Es hätten einige Firmen und Oldtimerbesitzer geklagt dagegen.
Mehr weis ich jetzt auch nicht.
Aber wenn das was Offizielles ist müßte es ja was Schriftliches geben auf was die Regelung beruht.
Re: Wer weis was ? H-Kennzeichen als Gewerblich nutzen
Verfasst:
Fr Jan 04, 2013 0:23
von starsky
klingt doch alles direkt mal positiv
und die 20%strafe bei hu-überziehung haste bei nem halben jahr überziehen wieder gut gemacht
Re: Wer weiß was ? H-Kennzeichen als Gewerblich nutzen
Verfasst:
Fr Jan 04, 2013 5:23
von Atschi-78-Caprice
Das habe ich noch gefunden:
"Alexander"
Habe mal den ADAC gemailt, bei welchem ich nun dieses Jahr 30-jährige Mitgliedschaft feiere und endlich haben die Jungs was ausgegraben. Die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung die man im Allgemeinen im Internet und auch gedruckt findet, hat im § 2 meist nur 25 Absätze.
In Wirklichkeit hat sie aber viel mehr Absätze und in § 2 Abs. 36 der FZV steht:
Zitat:
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen können im Hinblick auf die mit Inkrafttreten der FZV geänderten Begriffsbestimmungen des Oldtimers auch der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, wenn sie als Transportmittel im Alltagsverkehr eingesetzt werden; BLFA-Fz, 1./2.2.2007, TOP 2a. Die Nutzungsart ist weder durch die o.a. Rechtsvorschriften noch durch die Bestimmungen des § 9 Abs. 4 KraftStG eingeschränkt, sodass Oldtimerfahrzeuge mit H-Kennzeichen auch zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden dürfen.
Re: Wer weiß was ? H-Kennzeichen als Gewerblich nutzen
Verfasst:
Fr Jan 04, 2013 13:24
von Atschi-78-Caprice
Ich habe mich mal auf die Suche begeben nach diesem besagtem: § 2 Abs. 36 der FZV
wollt das gern mal nachlesen.
Wie schon beschrieben bei allen ist nach Abs. 25 schluss
Bis jetzt habe ich keinen Erfolg gehabt.