Neue Regelungen für Führerschein ab 19.1.2013 Bußgelder 2014

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Neue Regelungen für Führerschein ab 19.1.2013 Bußgelder 2014

Beitragvon Atschi-78-Caprice » So Dez 09, 2012 9:41

Ab dem 19. Januar 2013 gelten neue Führerschein Regelungen für den neu - Erwerb eines Führerscheines !

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Also nicht für die die bereits einen Führerschein haben.


übrigens Zwangsumtausch aller alten Führerschein wie DDR / BRD (rosa) u.s.w. ist der 19.Januar 2033

http://www.autoversicherung-tarife.de/b ... -bis-2033/


hier eine pdf Datei vom ADAC mit allen Erneuerrungen 2013



http://www.adac.de/_mmm/pdf/EU-F%C3%BCh ... 159991.pdf




Das ist neu:

*Alle ab 19.Januar 2013 in Deutschland ausgestellten PKW- und Motorrad - Führerscheine gelten 15 Jahre lang.

*Pkw-Anhänger über 750 Kilogramm können künftig auch mit einem Führerschein der Klasse B mitgeführt werden, solange die zulässige Gesamtmasse des Gespanns 4250 Kilogramm nicht übersteigt. Für Wohnmobile bleibt´s bei der Gewichtsgrenze von 3500 Kilo.

*Die neue Klasse AM gilt für Mopeds und Leichtkraftfahrzeuge, die nicht schneller als 45 km/h fahren.

*Das Mindestalter darf jedes Land zwischen 14 und 18 Jahren selbst festlegen. In Deutschland soll die Klasse AM nach einer theoretischen Prüfung für Jugendliche ab 16 Jahren gelten.
*Für Motorradfahrer wird es statt der zwei nach Alter und Erfahrung gestaffelten Klassen künftig drei geben.

*Zusätzlich zur Klasse A1, die 16-Jährige zum Fahren mit Leichtkrafträdern bis 125 ccm und maximal 11 kW (15 PS) berechtigt, wird es die Klasse A2 geben.
Sie gilt für Krafträder bis 35 kW (48 PS) und kann ab 18 Jahren erworben werden. Mit 21 Jahren fällt dann in der Klasse A die Leistungsbeschränkung weg.

*Für den Erwerb des Motorradführerschein mit der höchsten Klasse muss man mindestens 24 Jahre alt sein. Von jüngeren Fahrern wird ein Nachweis darüber verlangt, dass sie wenigstens zwei Jahre Erfahrung mit einer kleineren Maschine haben.

*Mit der neuen EU.Führerscheinrichtlinie soll die Verkehrssicherheit in Europa erhöht werden. Ein europäisches Führerscheinregister wird dafür sorgen, dass sich Verkehrssünder nach Entzug der Fahrerlaubnis keinen Ersatz mehr im benachbarten Ausland beschaffen können.
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Re: Neue Regelungen für Führerschein ab 19.1. 2013

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Do Dez 13, 2012 13:48

Ab 2014 - Wer punktet, verliert den Lappen früher
verfasst am 12.12.2012

Ab 2014 verlieren Rowdys schon nach acht Punkten ihre Fahrerlaubnis.
Manche Vergehen werden allerdings weniger bestraft.


http://www.motor-talk.de/news/wer-punkt ... 15349.html


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Neues Punkte-System in Flensburg

Ab 8 Punkten ist der Lappen weg!
Neues Punktesystem, Bussgelder hoch, schnellere Verjährung: Das ändert sich für Verkehrssünder 2014



http://www.bild.de/auto/auto-news/verke ... .bild.html
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Re: Neue Regelungen für Führerschein ab 19.1.2013 Bußgelder 2014

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mo Jan 28, 2013 9:16


http://www.tagesspiegel.de/politik/eu-f ... 12226.html



In Zukunft muss der Führerschein alle 15 Jahre ausgetauscht werden. Wer die Fahrerlaubnis nach dem 19.1.2013 beantragt, erhält direkt einen befristeten Führerschein.

Wer ein älteres und unbefristetes Dokument besitzt, muss dieses bis 2033 in das Scheckkartenformat umtauschen und anschließend ebenfalls alle 15 Jahre neu beantragen.


Eine erneute Führerscheinprüfung oder ein Gesundheitscheck wird dabei aber nicht verlangt. Der Anlass für die Neuregelung ist eine EU-Richtlinie von 2006. Deutschland muss sie bis zum Jahr 2013 umsetzen. Im Kabinett ist sie bereits beschlossen, nur der Bundesrat muss noch zustimmen.
In anderen EU-Staaten wie Spanien, Italien und Holland gibt es schon keine unbefristete Fahrerlaubnis mehr.

Aktuell gibt es in Deutschland rund 50 Millionen Führerscheine, schätzt der ADAC.



http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=f ... ms&cad=rja
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Re: Neue Regelungen für Führerschein ab 19.1.2013 Bußgelder 2014

Beitragvon chrizzi » So Mär 10, 2013 12:48

Hab dazu noch eine schöne Übersicht gefunden: Führerscheinklassen Übersicht ab 2013
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Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mo Jun 13, 2016 10:10

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Weiterhin geltende Regel ist das Leichtkraftrad A1 ( früher 1b ) fahren :

    125 cm³
    max 11 kW - 15 PS

    mit dem PKW Führerschein

wenn er den PKW Klasse 3 / B - Führerschein vor dem 01.04.1980 erworbenen hat !



http://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/aus ... -nein.html

http://www.simson-kretschmann.de/Techni ... rlaubn.pdf




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