Die "Grüne Versicherungskarte"
( Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr )
ist seit 31.12. 2010
bei Pkw-Reisen in neue EU-Länder nicht mehr erforderlich ist !
https://www.da-direkt.de/kunden-center/ ... -karte.htm
http://www.kfz-auskunft.de/kfz/gruene_karte.html
http://www.huk24.de/start_selfservice.d ... docid=4658
In allen EU-Staaten sowie in der Schweiz, Kroatien, Norwegen, Monaco, Liechtenstein, Andorra und Island ist die Grüne Karte nicht mehr erforderlich.
Die Grüne Karte ist Pflicht bei der Einreise in die Balkanstaaten (ohne Kosovo), Türkei, Ukraine, Weißrussland und einigen außereuropäischen Staaten.
Nicht erforderlich ist die Grüne Karte in den Ländern, in denen das Kennzeichenabkommen gilt:
• Belgien
• Dänemark
• Deutschland
• Estland
• Finnland
• Frankreich
• Griechenland
• Großbritannien
• Italien
• Irland
• Lettland
• Litauen
• Luxemburg
• Malta
• Niederlande
• Österreich
• Polen
• Portugal
• Schweden
• Slowakei
• Slowenien
• Spanien
• Tschechien
• Ungarn
• Zypern (= EU-Mitglieder),
• Island
• Kroatien
• Liechtenstein
• Norwegen
• Schweiz
Hier gilt statt der Grünen Karte das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges als alleiniger Versicherungsnachweis.
Die Mitführung der Grünen Karte ist grundsätzlich empfehlenswert, vor allem bei Reisen in die neuen EU-Länder und nach Italien - hier fordert die Polizei nach Unfällen immer wieder die Grüne Karte.