Aktuelle Änderung im Zolltarif

Moderatoren: T-Hunter, Oliver

Aktuelle Änderung im Zolltarif

Beitragvon sachseMEI » Mo Nov 04, 2013 11:50

Ab dem 01.11.2013 fallen nun folgende Abgaben beim Import für US-Oldtimer an:
Zoll = 0,0 %
EUSt = 7,0 % (Einfuhrumsatzsteuer)

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, L 290, 31.10.2013

1. Zu Position 9705 gehören Sammlerkraftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die:

a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem oder Motor vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Fahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute
Fahrzeuge sind ausgeschlossen;

b) mindestens 30 Jahre alt sind;

c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.

Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Fahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen.

Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerfahrzeuge:

— Kraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren,

— Rennkraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.

Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge werden in diese Position eingereiht, sofern es sich um Originalteile oder Originalzubehör für Sammlerkraftfahrzeuge handelt, ihr Alter mindestens 30 Jahre beträgt und sie nicht mehr hergestellt werden.

Nachbildungen und Nachbauten sind ausgeschlossen, es sei denn, sie erfüllen selbst die drei oben genannten Kriterien.

Natürlich bieten wir gerne den Transport & die Verzollung an ;-)
Ein Verbrauch von 4,88/100km ist doch OK? Auch wenn es GAL sind...
Eure Untermotorisierung kotzt mich an....
Benutzeravatar
sachseMEI
Reihensechser
 
Beiträge: 121
Registriert: Sa Jul 21, 2012 22:58
Wohnort: Radebeul

Re: Aktuelle Änderung im Zolltarif

Beitragvon bielieboy » Mo Nov 04, 2013 23:10

sachseMEI hat geschrieben:b) mindestens 30 Jahre alt sind;

c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.

Wie sieht es mit Fahrzeugen wie der Mercedes G-Klasse aus? Im Grunde ist diese ja seit 30+Jahren unverändert im Angebot und wird immer noch produziert... Sie entspricht damit ja nur zwei der drei Kriterien.

Hintergrund der Frage, soweit mir bekannt überlegt man eben eine solche Zusatzregel für die H-Kennzeichen-Vergabe und da würde es mich schon interessieren ob es dafür eine einheitliche Aussage gibt.
Bild
Benutzeravatar
bielieboy
Blown V8
 
Beiträge: 209
Registriert: Fr Jul 31, 2009 12:45
Wohnort: Dresden

Re: Aktuelle Änderung im Zolltarif

Beitragvon sachseMEI » Di Nov 05, 2013 16:57

Ich würde bei der Zollanmeldung auf das Baujahr hinweisen. Wichtig und Ausschlaggebend wird das Baujahr sein. Es sollte dann aber auch nichts "aktuelles" verbaut sein.
Ein Verbrauch von 4,88/100km ist doch OK? Auch wenn es GAL sind...
Eure Untermotorisierung kotzt mich an....
Benutzeravatar
sachseMEI
Reihensechser
 
Beiträge: 121
Registriert: Sa Jul 21, 2012 22:58
Wohnort: Radebeul


Zurück zu Daten, News, TÜV und Umwelt

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

cron