kleine Kennzeichen

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kleine Kennzeichen

Beitragvon Rico2706 » Fr Jun 24, 2016 13:24

Update wegen der unendlichen Kennzeichengeschichte:

Kleines Kennzeichen, kein Problem gerade in Dresden.
Wie?....ganz einfach!

Mit dem vorhandenen (zu grossem) Kennzeichen zur Zulassungsstelle gehen, dort am Wartemarkenautomat die Taste 8 drücken (Kennzeichenreparatur oder so ähnlich heißt die wohl), dann wird man direkt zur Kennzeichenausgabe gerufen...das mitgebrachte (kleinere) Kennzeichen hingeben, die Stempeln um, man zahlt 4,90 € und fertig! keinerlei Nachfragen oder Beantstandungen....im Moment.

Hat mein Angestellter mit dem Golf gemacht nachdem er das gehört hat, der hat jetzt das kleinste Motorradkennzeichen was es gibt vorne dran, unglaublich aber...wahr!
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Re: kleine Kennzeichen

Beitragvon starsky » Fr Jun 24, 2016 21:56

klingt zwar nicht schlecht,
nun das große ABER.

in den papieren ist es nicht eingetragen :oops:
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Re: kleine Kennzeichen

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Sa Jun 25, 2016 9:20

Ja genau das steht natürlich nicht in dem Fahrzeugschein

war vielleicht mal ein dummer Ausnahmefall dass daß geklappt hat.

kann mir das nicht vorstellen das daß auf Dauer geht .

Da kann ja jeder kommen

Es gibt auch noch eine andere Möglichkeit das in Dresden zu bekommen


Bild



www.bkk-verband.de/file_download/130/bk ... 2016-2.pdf
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Re: kleine Kennzeichen

Beitragvon Schwarzfahrer » Sa Jun 25, 2016 11:09

Ich durfte mit meinem Motorrad-Oldtimer dieses Jahr erleben, dass die Zulassungsstelle in Dresden eine vorhandene Eintragung aus einem anderen Zulassungsbezirk überhaupt nicht interessiert.
Das führt dazu, dass ich das kleine Oldi-Kennzeichen 2mal! in den Papieren habe (1x alte Eintragung, 1x neue Ausnahmegenehmigung in Dresden). Die zweite Eintragung mit den selben Abmessungen war natürlich mit einer extra Gebühr für die Ausnahme verbunden.
Man könnte meinen das wäre Bürokratieirrsinn, das ist es aber nicht, das ist die Realität 2016 in Dresden. Ich kann die Papiere jederzeit vorzeigen.

Das Positive daran ist aber: es gibt tatsächlich Ausnahmegenehmigungen in Dresden (wenn die Vorraussetzungen dafür vorliegen).
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Re: kleine Kennzeichen

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Sa Jun 25, 2016 12:39

Die Sache stimmt allerdings

habe ich schon mehrfach durch auch in Meißen …

wo im Fahrzeugschein mehrere Ausnahmegenehmigungen für die kleine Leichtkraftradgröße drin waren .


Mir wurde gesagte Bautzen ist Bautzen

Meißen ist Meißen , was die machen / zuteilen daran müßen wir uns nicht halten, das ist Ermessens Sache von Uns

vorher :
Bild

http://fs5.directupload.net/images/160625/zbsewzhn.jpg

nachher:
Bild

http://fs5.directupload.net/images/160625/74px346a.jpg

Aber gerade bei Oldtimer Motorräder geht das eigentlich …

Steht auch in der STVZO weil die Ausleuchtung des Kennzeichens nicht ausreicht

Darf die kleine Leichtkraftradgröße zugeteilt werden 255 x 130 mm

Muß aber allerdings von einem Amtlich anerkannten Sachverständigen erfolgen bestätigt werden .



damals sa das so aus :lol:

ist von meinem Bruder die AWO 425.

Bild

http://fs5.directupload.net/images/160625/tdympaux.jpg


Ich weis nur persönlich von der Chefin der Dresdner Zulassungsstelle

Wenn die DEKRA Dresden ein Gutachten erstellt über die Bauarteingeschränkte Größe der
Kennzeichenanbringung.

Teilen die auch diese zu , auch ohne das Fahrzeug gesehen zu haben .

Wenn aber der normale Tüv’i das mit hinschreibt auf den Tüv Bericht

Ist das nur eine Empfehlung und nicht Zwangsweise eine Sache an die sich die Zulassungsstelle halten muß .


https://web.archive.org/web/20150226083 ... nnzeichen/

https://www.adac.de/infotestrat/oldtime ... nnzeichen/



Aber mal konkret: Ich hatte erst bei der Zulassung meines neuen US-Importes ähnliche Schwierigkeiten. Es war ein einzeiliges Kennzeichen mit max. 310mm Breite eingetragen. Ging bei mir nicht wegen Bezirk mit drei Buchtaben. Durfte mir dann auch die ganzen Vorschläge von wegen andere Anbringung oder selbstleuchtend anhören. Geht aber nicht, da kein Platz oder die Sichtbarkeit wird nicht eingehalten.
Mein Händler hat dann ein Gutachten erstellen lassen. Darin wird mein Fahrzeug mit Ident-Nr. konkret genannt. Danach wird die ab Werk vorhandene Größe der Kennzeichenhalterung aufgeführt. Dann wird noch erwähnt dass ein Kennzeichen mit 520x110mm die Heckklappe behindert. Letzter und wichtigster Punkt: "Für eine Umrüstung zur normalen Verwendung einer Kennzeichengröße und der notwendigen Kennzeichenbeleuchtung würden unverhältnismäßig hohe Kosten anfallen." Das ganze wurde von einem KFZ-Sachverständigenbüro erstellt. Jetzt habe ich ohne Probleme ein zweizeilige, kleines Kennzeichen bekommen.

Das Vorgehen der Behörde ist übrigens korrekt und läßt auch keinen Spielraum mehr zu. Auf der Zulassungstelle lag die Arbeitsanleitung (Bayern) für den FZV 10 aus. Diese hat das Datum 3.3.2008 .

Für dich dabei interessant ist Punkt 5. Oldtimer: "Bei Oldtimern darf davon abgewichen werden, wenn die Anpassungen am Fahrzeug dem Charakter eines kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes widersprechen. Ein entsprechender, nachvollziehbar begründeter Vermerk muss im Gutachten gem. § 23 StVZO enthalten sein."


http://www.170v.de/yabbfiles/Attachment ... oessen.pdf

Zuletzt geändert von Atschi-78-Caprice am Sa Sep 01, 2018 8:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: kleine Kennzeichen

Beitragvon Schwarzfahrer » Sa Jun 25, 2016 13:15

Atschi-78-Caprice hat geschrieben:Aber gerade bei Oldtimer Motorräder geht das eigentlich …
Steht auch in der STVZO weil die Ausleuchtung des Kennzeichens nicht ausreicht
Darf die kleine Leichtkraftradgröße zugeteilt werden 255 x 130 mm

Genau das war vorher schon vorhanden.
Dresden wollte unbedingt eine eigene Ausnahme machen.
Ich muss dabei immer daran denken: https://youtu.be/nRo0xA0-z5A :mrgreen:

Ich weis nur persönlich von der Chefin der Dresdner Zulassungsstelle

Die ist ganz nett, besser man verlangt gleich nach ihr als sich mit den unwissenden Schalterdamen zu streiten. Ham die eigentlich eine spezielle Ausbildung für ihren Job?
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Re: kleine Kennzeichen

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Fr Aug 31, 2018 7:26

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