Wir bieten Sicherheitsgurte auch als Sonderlösungen, Überlängen, verschiedenen Farben und Ausführungen für fast alle Fahrzeuge.
http://www.oldtimer-sicherheitsgurte.de/
Kinder im Oldtimer - Sicherheitsgurt
Bekanntlich müssen in Kraftfahrzeugen,
die vor dem 01. April 1970 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
keine Gurte montiert werden.
* Sind Gurte vorhanden, müssen sie auch angelegt werden.
Sind aber Sicherheitsgurte nicht vorhanden oder ist das Fahrzeug nur mit einem Zweipunkt- und nicht mit einem Dreipunkt-Sicherheitsgurt ausgestattet, so können auch handelsübliche Kindersitze im Fahrzeug oftmals nicht installiert werden. Damit stellt sich die Frage, ob und wann Kinder auch im
Oldtimer mitgenommen werden können.
http://www.edk.de/pdfs/Mit%20Kindern%20 ... erwegs.pdf
http://www.t-online.de/auto/news/id_639 ... erung.html
- Recht:
- Gurtpflicht bei Oldtimern ?
Mit einem Oldtimer unterwegs zu sein, ist für immer mehr Menschen ein erstrebenswertes Hobby.
Im vergangenen Jahr waren 310.694 Pkw mit H-Kennzeichen in Deutschland zugelassen, 11,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor.
Doch längst nicht alle alten Autos haben Sicherheitsgurte – dabei gilt in Deutschland eine Anschnallpflicht.
Bei Oldtimern ist sie allerdings etwas aufgeweicht.
Fahrzeuge aus den 70er Jahren und älter haben häufig entweder gar keine oder nur Beckengurte oder nur Gurte auf den Vordersitzen. Denn eine Gurtpflicht für alle Neuwagen gibt es erst seit 1974. Anschnallgurte auf der Rückbank sind erst seit 1979 Pflicht. Erst seit 2004 müssen Neuwagen auf allen Sitzen Dreipunktgurte haben. Eine Pflicht zum Nachrüsten von Anschnallgurten in Oldtimern gibt aber es nicht, erläutern die Rechtsexperten der DAS-Rechtschutzversicherung.
Oldtimer nach § 2 Nr. 22 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) – mindestens 30 Jahre alt und weitgehend im Originalzustand -, die keine Gurte haben, darf man demnach auch fahren, ohne die eigentlich geltende Anschnallpflicht einzuhalten. Da in vielen Oldtimern gerade keine Gurte vorhanden sind und auch keine Nachrüstpflicht besteht, lasten die Gerichte den verunfallten Fahrern häufig auch keine Mitschuld an den eigenen Verletzungen an, so die Rechtsexperten.Selbst dann, wenn die Verletzungen mit Gurt vermutlich weniger schwer ausgefallen werden.
Natürlich kann man aus Sicherheitsgründen darüber nachdenken, ein Gurtsystem nachzurüsten. Vorher sollte man sich über die Voraussetzungen informieren, damit nicht die Einstufung als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut gefährdet wird.
Wichtiger Hinweis der Juristen:
Seit 2006 gelten neue Regeln, insbesondere bei der Mitnahme von Kindern.
Kinder unter 3 Jahren haben in einem Oldtimer ohne Gurte nichts verloren!
Bis zu einer Körpergröße von 1,50 m oder 12 Jahren müssen sie hinten Platz nehmen.
Hat der Oldtimer nur auf den Vordersitzen Gurte, so gehört das Kind in gesichertem Kindersitz auf den Beifahrersitz.
https://www.welt.de/motor/news/article1 ... imern.html