Zulassung von Fahrzeugen mit Panzerung (z.B. B5,B6,B7)

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Zulassung von Fahrzeugen mit Panzerung (z.B. B5,B6,B7)

Beitragvon rico » Sa Feb 18, 2017 13:23

Da hier im Forum helle Köppe sind, die sich mit der Materie auskennen und denen ich ich eine kompetente Aussage zutraue, stelle ich mal die Frage:
Wie sieht das aus, wenn ich als "normale Privatperson" ein Fahrzeug mit einer Panzerungsstufe zulassen will (z.B. ´nen W126, einen 7er oder ähnliches mit B 5,6 oder 7). Bekomme ich den anstandslos zugelassen oder machen die da Backen ?
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Re: Zulassung von Fahrzeugen mit Panzerung (z.B. B5,B6,B7)

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Sa Feb 18, 2017 14:53

Hallo,

soll das Fahrzeug nachträglich gepanzert werden

oder ist der so gewesen ?

ich hatte bei uns im Dorf mal jemanden vor vielen Jahren der hatte
einen gepanzerten AUDI V8 (glaube Typ 44 )

mit dicker Verglaung die nicht sehr weit runter ging und so weiter , härteres verstärktes Fahrwerk ...

War alles zugelassen


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Re: Zulassung von Fahrzeugen mit Panzerung (z.B. B5,B6,B7)

Beitragvon rico » Sa Feb 18, 2017 22:13

Es geht um kein spezielles Fahrzeug. Hab auch keine Kaufabsichten. Es kam halt nur die Diskussion auf, ob man so´ne Bude zugelassen bekommt oder halt nicht.

Also als Fallbeispiel, ich schau auf mobile, finde einen W126 in B6 Panzerung und will diesen kaufen. Bekomme ich diesen auf mich zugelassen, oder muß ich irgendwelche Bedingungen erfüllen (Nachweis von erhöhter Sicherheitsgefährdung meiner Person , Juwelier, Ministerposten, oder was weiß ich ) ?

Die Bafa -PDF ist sehr gut, aber beim Überfliegen habe ich auch keine Hinweise diesbezüglich gefunden.
Wiki sagt auch nichts darüber (weder das es geht, noch das es nicht geht)
Und die STV(Z)O ist so schwammig, das man da alles rausinterpretieren kann.

Sowas müßte mir doch die Zulassungstelle sagen können,oder ?

Schonmal danke für die Antworten/Hinweise.
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