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Bußgeldkatalog 2020

BeitragVerfasst: Sa Apr 25, 2020 8:02
von Atschi-78-Caprice

Wieder mal gibt´s was Neues zur erleicherterung des Geldbeutels des deutschen Dummichels

zur Kriesenunterstützung

endlich ist er da

der neue Bußgeldkatalog 2020

aber jetzt wieder abgeschafft :D

hier und nur heute erhältlich in pdf Form :




https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldkatalog.pdf





gestern von meinem Kollegen gehört ,

da steht die POLIZEI auf dem NETTO Parkplatz in Klotzsche und beobachtet zu dritt die einkaufenden Leute

wegen ihrer dämlichen Maskenpflicht

was fiel ihm auf :

    Punkt 1 : der Polizeiwagen steht unerlaubt ( wie sichs für die Experten gehört ), auf dem Behindertenparkplatz

    Punkt 2 : 3 Leute auf engsten Raum ohne Maske

    Punkt 3 : laut neuem Bußgeldkatalog
      Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz 35 €





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Re: Bußgeldkatalog 2020

BeitragVerfasst: Sa Apr 25, 2020 8:29
von Atschi-78-Caprice


scheint aber Volkssport zu sein bei dem BRD-Werksschutz






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so gehört sich das

ENDLICH! Berliner Polizei beschließt, Falschparker konsequent abschleppen zu lassen.



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https://www.waz.de/staedte/duisburg/dui ... 25033.html


https://rollingplanet.net/falschparkeri ... d-vorbild/


https://barbetbobby.wordpress.com/2016/ ... parkplatz/


https://twitter.com/bikerpankow/status/ ... 9010918400


Meldung vom 20.07.2020 Dresdner Bußgeldbehörde arbeitet wied

BeitragVerfasst: Di Jul 21, 2020 8:14
von Atschi-78-Caprice


Meldung vom 20.07.2020
Dresdner Bußgeldbehörde arbeitet wieder nach altem Bußgeldkatalog



https://www.dresden.de/de/rathaus/aktue ... pm_048.php







Wegen der Teilnichtigkeit der neuen Straßenverkehrs-Ordnung kehrt die Bußgeldbehörde der Landeshauptstadt Dresden zum vorhergehenden, bis zum 27. April 2020 geltenden, Bußgeldkatalog zurück.
Seit Einführung des neuen Tatbestandkatalogs wurden etwa 60.000 Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Über die Hälfe dieser Verfahren sind durch Zahlung des Verwarngeldes bzw. Rechtskraft des Bußgeldbescheides bereits wirksam abgeschlossen.
Diese Bescheide werden nicht zurückgenommen.

Die weiteren 27.000 offenen Verwarnungs- und Bußgeldverfahren werden derzeit erneut überprüft, wobei bereits ergangene Bescheide ggf. zurückgenommen und nach dem alten Bußgeldkatalog neu beschieden werden.
Ebenso werden laufende sowie anstehende Fahrverbote nicht vollstreckt, wenn es für sie nach dem nun wieder anzuwendenden Bußgeldkatalog keine Rechtsgrundlage gibt.
Bereits bei der Bußgeldstelle abgegebene Führerscheine erhalten die Betroffenen zurück.
Bei anstehenden Fahrverboten werden die Betroffenen schriftlich darüber informiert, dass von einem Fahrverbot abgesehen wird.

Die Bezahlfunktion der Online-Anhörung ist deaktiviert und ab Montag, 27. Juli 2020, wieder verfügbar.
Für Anmerkungen zum Sachverhalt bei Verwarn- und Bußgeldern kann das Portal weiterhin genutzt werden.

Auch der Gemeindliche Vollzugsdienst kontrolliert und ahndet Verstöße wieder anhand der bis zum 27. April 2020 geltenden Rechtslage.
Wer ab Montag, 20. Juli 2020, Post von der Bußgeldbehörde bekommt, kann demnach sichergehen, dass bei der Ahndung der alte Bußgeldkatalog angewendet wurde.