ab August 2021 Personalausweis nur mit Fingerabdruck

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ab August 2021 Personalausweis nur mit Fingerabdruck

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Sa Mai 08, 2021 9:20



"Niemand hat die Absicht, einen Überwachungsstaat aufzubauen"



    da fällt mir nur eins ein :



"Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten"



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ab August 2021 Personalausweis nur mit Fingerabdruck



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https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/240/1924007.pdf


https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 57&from=DE



Nun ist es amtlich: Bald schon gibt es keinen Personalausweis mehr ohne Fingerabdruck. Die Bundesregierung verweist auf ein Plus an Sicherheit und Bequemlichkeit, den zahlreichen Datenschutz- sowie Grundrechtsbedenken zum Trotz. Doch Vorsicht, der Überwachungsstaat ist näher als man denkt.
Aus und vorbei für #PersoOhneFinger

In der Flut an Corona-Nachrichten ging folgende Meldung beinahe unter: Am 05. November dieses Jahres wurde das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ mit den Stimmen der Großen Koalition im Bundestag beschlossen. Das Gesetz passt unser Personalausweisgesetz an die Anforderungen der EU-Verordnung 2019/1157 vom 20. Juni 2019 an.

Was für Reisepässe bereits seit 2007 gilt, wird nun auch für Personalausweise Realität – die Fingerabdruckpflicht. Datenschützer, wie beispielsweise der Digitalcourage e.V., bewerten dies als gefährlichen Übergriff des Staates. Sie haben recht.
Niemand hat die Absicht, einen Überwachungsstaat aufzubauen

Politiker werfen immer wieder mit den gleichen Plattitüden um sich. Egal, ob die zur Bürgernummer umfunktionierte Steuer-ID, die zombieartig alle paar Monate aus ihrem Grab hervorgeholte Vorratsdatenspeicherung oder nun eben die Pflicht, den Fingerabdruck in Personalausweisen erfassen zu lassen: Die Bundesregierung weiß, wie man Angst macht und Wähler fängt. Seien sie auch noch so abgedroschen, die Floskeln wirken.

Ein Personalausweis ohne Fingerabdrücke sei doch viel zu leicht zu fälschen, heißt es da. Außerdem wären, die bei Identitätszweifeln teilweise notwendigen, behördenübergreifenden Nachfragen zu zeitaufwändig. Der Fingerabdruckzwang stärke darüber hinaus die Bürgerfreundlichkeit der Verwaltungsdienstleistungen. Wie? Keine Ahnung. Niemand brauche sich bei Grenzübertritt künftig mehr zu fürchten, der verbesserte Personalausweis ermögliche die Wiederinanspruchnahme der vollen Freizügigkeit. Wow – was für ein Hohn angesichts der Corona-Zeiten, in denen wir leben.

Den Oberhammer packt die Politik dann aus, wenn leere Worte nötig sind, um uns endgültig einzulullen: Die Fingerabdruckpflicht in Personalausweisen diene der Abwehr von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität, biete also ein Mehr an Sicherheit.

Große Klappe, nichts dahinter. Das zeigt nämlich die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage diverser Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Die Bundesregierung gab zu:

„Es sind keine konkreten Fälle von als terroristisch eingestufter Straftaten bekannt, in denen das Nichtvorhandensein gespeicherter Fingerabdrücke auf Personalausweisen sowie anderen Ausweisdokumenten mutmaßlich dazu geführt hätten, dass die Taten nicht verhindert bzw. nicht aufgeklärt und die Täter [nicht] ermittelt werden konnten.“

Soso, dann wäre das also geklärt.
Lug und Betrug

Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich bin mittlerweile an einem Punkt angelangt, an dem ich Politikern erst einmal gar nichts mehr glaube. Datenschützer gehören wohl von Natur aus zu den skeptischeren Nachrichtenlesern, Berufsrisiko sozusagen. Ich halte es jedoch für die Pflicht mündiger Bürgerinnen und Bürger, zumindest den Versuch zu unternehmen, den Funken Wahrheit hinter all dem Geschwafel zu finden. Auch, wenn die Wahrheit in diesem Fall erschreckend ist.
Für immer und ewig

Sie wurden gehackt? Dann ändern Sie Ihr Passwort. Doch was ist zu tun, wenn jemand an Ihren Fingerabdruck gelangt? Richtig: Pech gehabt. Fingerabdrücke zählen nicht ohne Grund zu den nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO besonders sensiblen personenbezogenen Daten. Biometrische Daten nach Art. 4 Nr. 14 DSGVO wie Fingerabdrücke sind so gut wie unveränderlich, begleiten uns unser Leben lang.

Nehmen wir mal an, Sie würden politisch verfolgt. Sie können Ihren Wohnort wechseln, einen anderen Namen annehmen, untertauchen. Wären Sie auch bereit, Ihre Finger einzubüßen?

Als personenbezogene Daten sind Fingerabdrücke vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 GG) und dem europäischen Grundrecht auf Datenschutz (Art. 8 GRCh) geschützt. Was solls, dachten sich wohl EU und unsere Bundesregierung. Merkt eh keiner.
Voll unverhältnismäßig

Die Eingriffe in die Grundrechte auf nationaler und auf EU-Ebene sind mangels Verhältnismäßigkeit nicht gerechtfertigt. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgt aus Art. 20 Abs. 3 GG und aus Art. 52 Abs. 1 S. 2 GrCh und verlangt, dass in Grundrechte eingreifende Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen sind. Dr. Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise betont:

„Solche Regelungen müssen verhältnismäßig sein, um zu vermeiden, dass eine unangemessene Überwachungsinfrastruktur aufgebaut wird, und um sicherzustellen, dass die Regelungen einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten.“

Der Fingerabdruckzwang für Personalausweise ist schon nicht erforderlich, weil mildere Mittel bestünden:

Um einen in seltenen Fällen erhöhten Zeitaufwand bei der Identitätsüberprüfung zu verringern, sollten Behörden ihre Prozesse optimieren, nicht Bürgerinnen und Bürger terrorisieren.
Anstatt zweier Fingerabdrücke könnte lediglich ein Fingerabdruck genommen werden.
Die einfache Identifizierung und Fälschungssicherheit ließe sich auch mit Minutien (Teil-Fingerabdrücken) oder mit den Abdrücken anderer Finger, die weniger missbrauchsanfällig sind, erreichen. Die Verordnung schreibt lediglich zwei Finger vor, nicht jedoch, welche.

Die Schwere des Eingriffs steht zudem nicht im Verhältnis zum verfolgten Zweck. Wer Millionen von Menschen eine anlasslos bestehende Pflicht zur Erfassung von Fingerabdrücken auferlegt, um in wenigen Einzelfällen ein paar Stunden Arbeit einzusparen oder Personen mit unklaren Identitäten an der Grenze die Wartezeit zu verkürzen, für den ist Angemessenheit ein Fremdwort.
Unter Generalverdacht

Schlagworte, wie Terrorismus, Kinderpornografie oder organisierte Kriminalität ziehen immer – wenn sie fallen, handelt der Großteil der wogenden Masse von Bürgerinnen und Bürgern instinktiv, emotional: Angst und Panik übernehmen, die Vernunft versinkt. Der Fingerabdruckzwang impliziert jedoch einen Generalverdacht. Millionen von rechtstreuen Menschen wird unterstellt, sie hätten Böses im Sinn. Ganz ehrlich, das ist eine Frechheit.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Großteil der Terroristen bereits vor deren Anschlägen behördenbekannt war – an mangelnder Identifikation liegt es also nicht. Die Politik will uns weismachen, unser aller Wohl zu bezwecken, stattdessen geht es nur darum eigenes Versagen zu verdecken.
Wie man uns für dumm verkauft

Der vorgeschobene Grund für den Fingerabdruckzwang ist die ewige Leier, Fälschungen verhindern zu wollen. So nobel das auch erscheinen mag, eine Fingerabdruckpflicht ist unnötig:

Personalausweise sind bereits jetzt aufgrund diverser Sicherheitsmerkmale schwer zu fälschen. Die Zahl der verfälschten Identitätsdokumente ist gering, geht seit Jahren zurück. Die Bundesregierung gibt im Rahmen Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage, unter Verweis auf die Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei, auch offen zu, von wie wenigen Fälschungsdelikten im Bereich der deutschen Grenzübertritts-Dokumente wir sprechen: Zwischen 2010 und 2019 gab es jährlich rund 360 Fälle. Dabei sind hiervon nicht nur Personalausweise, sondern auch Reisepässe, Aufenthaltstitel und Visa betroffen.

Kann mir keiner erzählen, dass diese „Peanuts“ die anlasslose Massenerfassung von Millionen Fingerabrücken rechtfertigen. Das wissen auch die Verantwortlichen, sie geben es uns gegenüber nur nicht zu.
Wer sich die Finger danach leckt

Fingerabdrücke wecken Begehrlichkeiten – von Polizei, Geheimdiensten, diversen Behörden, Unrechtsstaaten. Spätestens wenn der Fingerabdruck zur nationalen Kennziffer wird, ist das Buffet eröffnet. Nationale Kennziffern sind persönliche Zuordnungsmerkmale, die innerhalb eines Staats, aber auch staatsübergreifend umfassend genutzt werden können. Dabei ist Art. 87 S. 2 DSGVO zu beachten:

„In diesem Fall darf die nationale Kennziffer oder das andere Kennzeichen von allgemeiner Bedeutung nur unter Wahrung geeigneter Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gemäß dieser Verordnung verwendet werden.“

Als derartige Garantien kommen in Betracht:

eine Beschränkung der Nutzungsberechtigten,
eine Beschränkung der Zwecke,
eine Beschränkung der Art der Datenverarbeitung,
besondere Betroffenenrechte z.B. mehr Transparenz
und technische Vorkehrungen.

Werden die auf dem Ausweisdokument gespeicherten Fingerabdrücke für unterschiedliche Zwecke und durch unterschiedliche Stellen genutzt, liegt eine nationale Kennziffer nahe. Zumindest ein paar der Garantien könnten vorliegend eingehalten werden. So seien die im Chip gespeicherten Abdrücke nur mittels eines hoheitlichen Berechtigungszertifikats auslesbar, das nur berechtigte Stellen erhielten. Außerdem seien die Daten durch kryptographische Maßnahmen geschützt. Äußerst bedenklich ist jedoch die Zweckbestimmung.

Während Art. 11 Abs. 6 VO (EU) 2019/1157 den Fingerabdruckzwang nur zur Echtheitsprüfung des Dokuments und zur Identitätsprüfung erlaubt, geht die Bundesregierung einen Schritt weiter: § 15 PAuswG eröffnet den Sicherheitsbehörden eine generelle automatisierte Abruf- und Speicherbefugnis im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse. § 15 Abs. 2 PAuswG schließt zwar die Abspeicherung der für Identifizierungszwecke abgeglichenen Fingerabdruckdaten aus, der Fahndungsabgleich mit irgendwelchen polizeilichen Datenbanken bleibt jedoch weiterhin möglich. Die in der EU-Verordnung geregelte Zweckbindung wurde seitens unserer Bundesregierung bestimmt nicht einfach übersehen – der Wahnsinn hat Methode.
Die Daten sind geschützt? Mit Sicherheit!

Wer glaubt, der Fingerabdruck sei vor Zugriffen Unbefugter geschützt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Bereits 2008 demonstrierte der Chaos Computer Club, wie einfach Fingerabdrücke fremder Personen abgegriffen, digitalisiert und reproduziert werden können. Der CCC-Sprecher Dirk Engling schlussfolgerte:

„Fingerabdruck-Biometrie ist nicht so sicher, wie die Politik beteuert. Sie gehört in keine sicherheitsrelevante Anwendung – und erst recht nicht in den ePass.“

Fingerabdrücke sind en vogue, ob zum Entschlüsseln des Smartphones, im Online-Banking, beim Einkaufen: Den Finger hat man immer dabei. Was jedoch passiert, wenn die auf dem Personalausweischip gespeicherten Daten von Unbefugten ausgelesen werden? Von dubiosen ausländischen Behörden, von externen Dienstleistern oder Hackern? Man muss schon viel Gottvertrauen haben, um den Behörden hierzulande vollumfängliche IT-Kompetenz zuzusprechen.
Nun liegt es an Ihnen

Aber es gibt auch gute Nachrichten: Sie können diesem Unsinn zumindest vorübergehend ein Ende setzen. Die Fingerabdruckpflicht besteht nämlich erst ab dem 02. August 2021. Wenn Sie in nächster Zeit „zufälligerweise“ einen neuen Personalausweis brauchen, sollten Sie der zuständigen Behörde schnell noch einen Besuch abstatten. Denn der neu ausgestellte Personalausweis hat für Personen ab 24 Jahren eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Und lassen Sie sich von den dortigen Beschäftigten nicht bequatschen. Bestehen Sie auf Ihr Recht. Denn von der Politik ist keine Hilfe zu erwarten.






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