Muss nicht heissen, das auch ihre Angestellten einen plötzlichen Sinnenswandel haben. Unter denen waren auch einige Giftspritzen, die "ganz genau" bescheid wussten bei den kleinen Kennzeichen...Klessi hat geschrieben:
Die Nachfolgerin soll wohl nicht so Linientreu sein , dann laßt uns alles versuchen - es ist alles erlaubt !
Atschi-78-Caprice hat geschrieben:Er hat mehrere Fahrzeuge 07er und er ist oder will wieder nach Dresden ziehen und wollte die Fahrzeuge dann ummelden auf Dresden
wollnse irgendwie ni machen bei einigen die noch ni 30 Jahre sind obwohl die alle noch zugelassen sind
Atschi-78-Caprice hat geschrieben:Aber wie ich mal hörte ist es ja mitlerweile eh keine Pflicht mehr sein Fahrzeug umzumelden .
Qusi wenn ich von Hamburg nach Dresden umziehe fahre ich dann hier weiter hin mit HH an Kennzeichen rum.
bielieboy hat geschrieben:
Halbrichtig, das betrifft einzelne Bundesländer. (glaube momentan nur innerhalb von Brandenburg) Bei allen anderen ist Ummelden noch pflicht.
Grüße,
Marco
KASÜ hat geschrieben:http://www.versicherung-in.de/kfz-kennzeichen-behalten-bei-umzug-20080507-1-1891/
Das entscheidente ist "kann, sofern die Landesbehörden mitmachen" - Sachsen gehört meines Wissen nicht zu denen, die das mitmachen.Eine Regelung in der Fahrzeug Zulassungsverordnung sorgt ab September 2008 dafür, dass die Landesbehörden auf eine Neuzuteilung des KFZ Kennzeichens verzichten können. Das bedeutet einfach erklärt, dass wenn man den Wohnort von München nach Stuttgart verlegt, kann man das Münchener Kennzeichen behalten, sofern die Landesbehörden mitmachen.
KASÜ hat geschrieben:http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/THEMA_DES_TAGES_REGIONAL/7388208.php
KASÜ hat geschrieben:http://www.n-tv.de/auto/Kfz-Kennzeichen-einfach-behalten-article552953.html
KASÜ hat geschrieben:http://www.umzug-dresden.info/News/Kennzeichen-nach-umzug-behalten/
Auch hier ist rumorakeln angesagt denn "wenn alles glatt geht, könnte die Regelung in Kraft treten". Desweiteren steht "Umzug innerhalb des Bundeslandes".Autofahrer in Sachsen können sich künftig die Kosten für ein neues Kennzeichen nach einem Umzug sparen. Findet der Umzug innerhalb des Bundeslandes statt, muss das Auto zwar noch umgemeldet und die neue Adresse in den Papieren eingetragen werden - ein neues Kennzeichen müsse aber nicht gekauft werden.
So entspreche man dem Wunsch vieler Autofahrer, so Sven Morlok, Verkehrsminister. Geht alles glatt, könnte die Regelung bereits am 1. Juli in Kraft treten. In Hessen, Brandenburg und Schleswig-Holstein wird bereits so vorgegangen.
KASÜ hat geschrieben:Seit September 2010 gilt die neue Regelung in Sachsen. Du hast behauptet es gäbe dies nur in Brandenburg.
bielieboy hat geschrieben:(glaube momentan nur innerhalb von Brandenburg)
Na gugg an, warum ni glei.KASÜ hat geschrieben:Hier noch ein Link
http://www.mdr.de/mdr-info/hoereraktion/7621419.html
Atschi-78-Caprice hat geschrieben:pdf. Datei
Keine ummeldepflicht innerhalb Sachsens
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