Rammbügel Frontbügel Bullbar Pick-Up Leuchtweitenregulierung

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Rammbügel Frontbügel Bullbar Pick-Up Leuchtweitenregulierung

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mo Dez 13, 2010 13:48

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Re: Rammbügel Frontbügel Pick-Up

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mo Dez 13, 2010 14:00

Auch seit dem 1.Januar 2010 gibt es auch keine Ausnahmegenehmigung mehr

für Fahrzeuge Ohne Scheinwerfer - Höhenverstellung LWR ( Leuchtweitenregulierung ) bei XENON Hauptscheinwerfern



    - Bei Xenon-Hauptscheinwerfern ist die Nachrüstung einer Leuchtweitenregulierung/
    Niveauregulierung zwingend vorgeschrieben.

    - Bei Halogen-Hauptscheinwerfern ist die Nachrüstung einer Leuchtweitenregulierung/
    Niveauregulierung nicht zwingend vorgeschrieben(Ausnahmegenehmigung möglich)

    - Scheinwerferreinigungsanlage bei Xenon Hauptscheinwerfern mit Anschluss an die Steuerung der Frontscheibenwaschanlage zwingend vorgeschrieben


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    AUDI A4 - USA - Version 2007
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Es muß jetzt definitiv eine Nachgerüstet werden wie auch immer :( :( :(

-Gilt nicht für Oldtimer !!! :D
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Re: Rammbügel Frontbügel Pick-Up

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mo Dez 13, 2010 14:16

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Re: Rammbügel Frontbügel Pick-Up Leuchtweitenregulierung LWR

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mo Dez 13, 2010 15:10

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Re: Rammbügel Frontbügel Pick-Up Leuchtweitenregulierung LWR

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mo Dez 13, 2010 15:21


Inbetriebnahme zulassungspflichtiger Kfz trotz
erloschener Betriebserlaubnis

http://www.svr.nomos.de/fileadmin/svr/d ... _07_11.pdf
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Frontbügel Bullbar Kuhfänger Richtlinien nach EWG

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mo Jan 06, 2014 10:45

Habe mal die aktuelle Anbau Verwendungs - Richtlinien
für Rammbügel / Frontschutzbügel / Kuhfänger / Bullbar gefunden


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    Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

    vom 26. Oktober 2005

    über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —


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    2007-06-14

    Frontbügel aus Edelstahl mit EG-Typengenehmigung für viele Modelle verfügbar;


    Sehr geehrte Kunden, ab dem 25. Mai 2007 dürfen an Kraftfahrzeuge nur noch Edelstahl-Frontbügel mit EG-Typgenehmigung laut der EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG angebaut werden. Ab diesem Datum ist es nicht gestattet, Edelstahl-Frontbügel ohne EG-Typgenehmigung anzubauen. Ebenso erteilt der TÜV keinen Eintrag mehr in die Fahrzeugpapiere. Unser Hersteller hat bereits für viele Fahrzeuge die neuen Edelstahl-Frontbügel mit EG-Typgenehmigung im Angebot. Diese dürfen ab dem 25.Mai 2007 problemlos angebaut werden, ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist auf Grund der EG-Typgenehmigung nicht (!!!) erforderlich. Selbstverständlich arbeiteten wir mit Hochdruck an weiteren Modellen. In unserem Onlineshop sind die neu entwickelten Edelstahl-Frontbügel mit dem Zusatz "mit EG-Typgenehmigung" gekennzeichnet.

    Sollten Sie Fragen zur Verfügbarkeit für Ihr Fahrzeug haben, wenden Sie sich bitte per eMail an uns: service@racing-department.com.


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    AUTOBILD
    Ratgeber Frontschutzbügel — 16.06.2009 — Weiterhin erlaubt

    Allerlei halb bis falsch Verstandenes ist über Frontbügel im Umlauf.
    Wer auf ABE oder EU-Typgenehmigung achtet, tut bei der Montage eines Bügels nichts Illegales, erhöht sogar die Fußgängersicherheit.


Erinnern Sie sich?
Vor drei Jahren gab es eine hitzige Diskussion um die beliebten Frontbügel. Juristisch ist längst alles geklärt – geblieben ist Unsicherheit: Sind Bügel noch erlaubt oder nicht? "Mich erschreckt die Unwissenheit vor allem in Autohäusern", sagt Albrecht Schröder, Prokurist des Edelstahlzubehör-Anbieters Cobra SOR.
"Da wird den Kunden oft gesagt, Frontbügel seien generell verboten."
Folge: Früher gingen jährlich dreimal so viele Bügel wie heute über den Ladentisch.
So ist die Gesetzeslage wirklich
Legal: Frontbügel von Cobra mit EU-Typgenehmigung, hier am T5 4Motion.

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    Legal: Frontbügel von Cobra mit EU-Typgenehmigung, hier am T5 4Motion.

    • Frontbügel, die die EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG erfüllen, sind legal und verbessern sogar die Sicherheit für die Fußgänger. Cobra erreicht die zusätzliche Sicherheit über eine nachgiebige Befestigung, andere Anbieter wie etwa Delta 4x4 über die Materialwahl: Was wie Edelstahl aussieht, ist in Wahrheit nachgiebiger Kunststoff. Eine Kollision mit der nackten Autofront wäre für Fußgänger gefährlicher.

    • Ärger mit dem TÜV ist auch nicht zu erwarten, wenn der Bügel mit EU-Typgenehmigung oder ABE geliefert wird. Eine Eintragung in die Kfz-Papiere entfällt.

    • Einzig die um die Ecken herumgeführten vollbreiten Bügel (sinnvoll auf Waldwegen) sind seit dem 25. Mai 2007 neu nicht mehr zulassungsfähig. Wer aber noch einen solchen Bügel am Auto hat, darf ihn auch am Auto lassen – falls der Bügel über eine ABE verfügt.

Bestehende Allgemeine Betriebserlaubnisse bleiben gültig.
Sogar dann, wenn der Besitzer den Bügel an ein neues Auto des gleichen Typs schraubt.
Verfügt der Bügel aber nur über eine Musterzulassung, Bestehende Allgemeine Betriebserlaubnisse bleiben gültig. Sogar dann, wenn der Besitzer den Bügel an ein neues Auto des gleichen Typs schraubt.
Verfügt der Bügel aber nur über eine Musterzulassung, ist der Umbau an das neue Auto nicht erlaubt.

Autor: Rolf Klein



Richtlinie 2005/66/EG - EUR-Lex - Europa

RICHTLINIE 2005/66/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2005
über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie
70/156/EWG des Rates


http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 054:de:PDF
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