https://web.archive.org/web/20161003031 ... upId=10100 Im Jahre 1940 änderte sich etwas bei den Scheinwerfern in den USA. Diese wurden fortan standardisiert, jedes Auto musste zwei runden „sealed beam“-Scheinwerfern (Durchmesser 17,8cm) versehen sein.
http://www.danielsternlighting.com/prod ... ducts.html
http://www.experts.com/content/articles ... lament.pdf
Sealed beam, frei übersetzt „versiegelter Strahl“, bezeichnet eine besondere Leuchtenbauform. Glühfaden, Reflektor und Streuscheibe sind eine unzerlegbare Einheit, während bei herkömmlichen Leuchten dies Einzelteile darstellen. Die Idee dahinter war, dass Fahrzeuge nicht mit matten Reflektoren oder von Steinschlägen „zerschmirgelten“ Streuscheiben unterwegs sind.
Allerdings hat diese Idee auch einen Nachteil, denn es ist keine Hell / Dunkel-Grenze möglich und zudem fällt bei einem kräftigeren Steinschlag die gesamte Lampe aus.
Deshalb gilt Umrüstpflicht ! Umrüstung auf Hauptscheinwerfer mit E Kennung , es sei den bei Fahrzeugen mit Formspezifischen Scheinwerfern, wobei man dort eine Einzelgenehmigung erwirken kann .
Formspezifischen Scheinwerfern
Erst 1957/58 wurde diese Regelung von allen Bundesstatten verändert, nun konnten stattdessen 4 runde Scheinwerfer (Durchm. 146mm) verbaut werden (Beispiel 66er AMC Marlin). Dabei war die äußere Leuchte mit Fern- u. Abblendlicht versehen, die innere dagegen nur mit Fernlicht. Diese Anordnung verbesserte die Ausleuchtung bei Fernlicht und erlaubte eine etwas abwechslungsreichere Gestaltung. Mit der Zeit wurden andere Anordnungen probiert, zum Beispiel eine diagonale Ausrichtung wie bei dem englischen 1965er Triumph Vitesse; oder aber auch eine gestapelte Anordnung wie beim 1965er Buick Riviera und den meisten Mercedes-Modellen der 60er-Jahre.
1968 wurden die bundesweiten Regularien ( Federal Motor Vehicle Safety Standards - FMVSS ) eingeführt, welche die Regelung 2 große oder 4 kleine runde Scheinwerfer festsetzte und somit die gestalterische Freiheit für Jahre einengte.
Im selben Jahr wurde auch die Glasverdeckung der Scheinwerfer untersagt (Z.B. 67er Jaguar E-Type, VW Käfer, Porsche 356).
Rechteckige Scheinwerfer wurden erst 1974 gestattet, auch hier gab es die Trennung zwischen 2 und 4 Scheinwerfern, die auch hier standardisiert waren: Das kombinierte Abblend-/Fernlicht in zwei 20x14,2cm Scheinwerfern oder die Doppelpaare in vier 16,5x10 Einheiten.
Im Jahre 1983 fand eine kleine Revolution in den US-Gesetzen statt. Die seit vier Jahrzehnten existierenden Regeln wurden um einiges gelockert, denn nun waren Einzel-Glühlampen, nicht standardisierte Bauformen und aerodynamische Designs zulässig. Zudem durften die Streuscheiben aus Kunststoff gefertigt sein.
Diese „Aufweichung“ wurde durch die 1981 eingegangene Petition des Herstellers Ford erreicht.
Es ist somit nicht verwunderlich, dass das erste amerikanische Auto mit „freier Scheinwerfergestaltung“ von Ford kam, nämlich der 84er Lincoln Mark VII. Allerdings waren die Scheinwerfer weiterhin nach SAE-Standards gefertigt.
Unterschiedliche RegelwerkeDie Unterschiede zwischen den amerikanischen SAE-Standards und den europäischen ECE-Standards liegen größtenteils beim Abblendlicht. Dieses muss nach SAE zum Beispiel mehr nach oben strahlen als bei der ECE, zudem darf es mehr auf die Gegenverkehrsseite leuchten, muss also nicht asymmetrisch sein. Auch unterscheiden sich die Regelungen betreffend der Anbauhöhen. Die beiden Normen bescheinigen sich gegenseitig die Bessere zu sein, so kritisiert man von amerikanischer Seite, dass die europäische Norm zu wenig Licht in die Ferne abstrahlt und somit Verkehrszeichen schlechter zu erkennen sind. Die Europäer beanstanden dagegen die erhöhte Blendung des Gegenverkehrs. Japan hielt sich anfänglich, an eine dem Linksverkehr optimierte SAE-ähnliche Norm, wechselte dann aber zu der ECE-Nähe über. Einheit besteht aber bei der Lichtfarbe, bei beiden Normen soll das Licht weiß leuchten. Ausnahmen gibt es natürlich auch hier, in Frankreich war eine zeitlang gelbes Fahrlicht vorgeschrieben.
(Das Fernlicht darf in den USA angeblich stärker sein als bei uns. Kann das einer bestätigen?)
Ebenso aus den USA kamen die „versteckten Scheinwerfer“. Der 1936er Cord 810 besaß Klappscheinwerfer zur Verbesserung der Aerodynamik, einige 60er Jahre Fahrzeuge wiederum hatten eine Blende vor dem Scheinwerfer, so z.B. 66er Dodge Charger oder der 67er Mercury Cougar.
Xenon-licht darf in den USA ohne Scheinwerferreinigungsanlage und automatischer Leuchtweitenregulierung verbaut werden.
Eine manuelle Leuchtweitenregulierung wie in Deutschland seit EZ 91 ist in den USA nicht nötig.
Zusätzliche Scheinwerfer:Wie bei uns auch, dürfen Nebelscheinwerfer in den USA angebaut werden.
Diese können weiß oder gelb leuchten, beide Leuchtfarben sind zugelassen (Auch in Deutschland!).
Anscheinend scheint es in den USA aber keine witterungsabhängige Regelungen für die Nutzung der NSW zu geben (Belege?).
Eine Besonderheit aus Amerika sind die „cornering lights“ (Kurvenlichter). Damit sind nicht die mitlenkenden Hauptscheinwerfer gemeint, sondern optionale, in die Fahrzeugseite eingelassene, Scheinwerfer. Diese werden bei eingeschaltetem Fahrlicht und betätigtem Blinker auf der betreffenden Seite aktiviert. Die 83-96 Chevrolet Corvette hat diese Leuchten auch im hinteren Seitenteil verbaut, sie werden über den eingelegten Rückwärtsgang angesteuert.
Daytime Runnig Lights (DRL):Dazu finde ich unterschiedliche Meinungen und Aussagen.
Diese sind seit dem 1.1.90 in Kanada vorgeschrieben, dabei leuchten aber nur die vorderen Scheinwerfer, ohne die Rück-, Seitenmarkierungs- und Kennzeichenleuchten. Um die Variationen der gebauten Fahrzeuge zu reduzieren, erbat GM den US-Staat im Jahre 1991, die kanadischen DRL zu erlauben, aber nicht zu verpflichten. Es gibt dazu verschiedene Lösungen:
- Separate Leuchten (Ca. ~30W/12V)
- Nur Abblendlicht in voller Stärke
- Blinker und Standlicht gleichzeitig, beim Blinken, verlischt das DRL auf der betreffenden Seite
- Fernlicht mit halber Stärke
Mit dem Modelljahr 1995 wurde GMs Petition erfüllt, die DRL sind möglich, aber nicht verpflichtend. Fortan wurden auch für den US-Markt bestimmte GM-Fahrzeuge mit DRL ausgerüstet, doch auch andere Hersteller wie Saab, Volvo, Suzuki, VW und Subaru zogen seitdem mit. Das Thema ist in den USA kontrovers diskutiert, so klagen einige Fahrer dass die letzte Lösung (Fernlicht mit halber Leistung) oft zur Blendung führt.
Begrenzungsleuchten/Standlicht:In Amerika darf das Standlicht sowohl weiß als auch orange leuchten, während bei uns nach vorn wirkendes Standlicht zwingend weiß sein muss. Die Erlaubnis für das weiße Standlicht liegt in der Vergangenheit begründet. Wie ich bereits weiter oben ansprach, wurden ab 1940 Sealed Beam Scheinwerfer Pflicht in den USA. In diese war keine schwache Standlichtlampe integriert, weshalb man das Standlicht in den Blinker versetzte. Dieser leuchtete dann permanent schwach bei Standlicht, und stark bei aktiviertem Blinker.
Mit den bundesweit einheitlichen Regeln ab ’68 waren weiße Blinker in den USA verboten, diese mussten fortan orange leuchten. Somit wurde dann auch das Standlicht orange.
Seit diesem Jahr musste das Standlicht auch bei eingeschaltetem Fahrlicht weiterhin brennen, damit bei Ausfall eines Scheinwerfers mehrspurige Fahrzeuge weiterhin erkannt werden konnten.
Das bei uns bekannte Parklicht, also das einseitige Standlicht, ist in den USA zwar zulässig, aber nicht vorgeschrieben. Die Aufgabe wird zu einem kleinen Teil von den Reflektoren in den Seitenmarkierungsleuchten und Rückleuchten abgedeckt.
Schwere und große Fahrzeuge wie Pick-Ups, Lieferwägen etc. müssen in den USA mit 3 so genannten „identification loghts“ versehen sein. Diese müssen so hoch wie möglich montiert sein (Meistens das Dach); nach vorne orange, nach hinten rot, leuchten und mit dem Standlicht angehen.
Seitenmarkierungsleuchten SML Sidemarker Seit dem 1.1.1968 sind in den USA Seitenmarkierungsleuchten und –reflektoren Pflicht.
Studien zufolge verringerten diese das Unfallrisiko, da man nun von jeder Perspektive die Position und Bewegungsrichtung des Fahrzeugs erkennen konnte.
Die vorderen SML müssen oranges Licht abstrahlen, die hinteren rotes bei US Fahrzeugen .
In Deutschland sind SML nur bei längeren Fahrzeugen nötig (z.B. Sprinter in der langen Version, Lkw's etc.) und müssen orange leuchten vorn und hinten.
Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte (SML) mit der Schlussleuchte, Umrissleuchte, Nebelschlussleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut oder bildet sie den Teil einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem Rückstrahler,
so darf sie auch rot sein!
Die SMLs werden mit dem Standlicht aktiviert.
Blinker:Im Gegensatz zu Deutschland, sind Seitenblinker in den USA keine Pflichtausstattung. Sie können separat verbaut sein oder in die SML integriert sein. Bei dieser Lösung darf der Seitenblinker/SML auch gegenphasig zu den restlichen Blinkleuchten angesteuert werden. (D.h.: Wenn der vordere und hintere Blinker leuchten, sind die Seitlichen aus; dagegen an wenn der vo.+hi. dunkel sind).
Mehrere Studien seitens der Amerikaner ergaben, dass rotes Blinklicht eher wahrgenommen wird als ein einzelnes oranges neben einer großen roten Bremsleuchte. Aus diesem Grund waren bei den meisten amerikanischen Fahrzeugen rote Heckblinker verbaut. Für eine noch bessere Sichtbarkeit wuchsen die Heckleuchten immer mehr in die Breite, das Highlight dürfte wohl das durchgehende Standlicht des Ford Thunderbird sein. Beim 65er Modell zog erstmals der sequentielle Blinker ein. Es leuchteten also nicht alle Heckblinkleuchten gleichzeitig auf, sondern in einer Art Laufschrift. Dies wird noch beim aktuellen Mustang verbaut, ist aber eher selten.
Rotes Blinklicht war bis EZ 31.12.1969 auch in Deutschland zulässig, allerdings als separate Blinkleuchte. Dies muss in Amerika nicht sein, hier kann die Bremsleuchte zugleich auch als Blinkleuchte agieren. Heißt also: Bremst das Fahrzeug bei aktiviertem Blinklicht, so leuchtet nur ein Bremslicht auf, bzw. zwei bei mittlerer Bremsleuchte)
Bremslicht:Seit 1986 verpflichtend ist das mittlere 3. Bremslicht in den USA. Diese Pflicht resultiert aus einer Studie von 1970, bei der Flottenfahrzeuge (Taxis) mit 3. Bremslicht ausgerüstet wurden. Das Ergebnis der Studie war optimistisch, so sei die Anzahl der Auffahrunfälle um bis zu 50% gesunken. Sie war seitdem als Mehrausstattung bei einigen Fahrzeugen erhältlich oder zum Teil serienmäßig (Oldsmobile Toronado ab 1971, Buick Riviera ab 1974). In Deutschland wurde die 3. BL erst ab EZ 01.01.1998 zur Pflichtausstattung
Was viele nicht wissen: Bis EZ 31.12.1985 war in Deutschland oranges Bremslicht erlaubt.
Nebelschlussleuchte:Diese ist in den USA zwar erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. Bei einigen Importfahrzeugen aus Europa ist sie daher als zusätzliche Bremsleuchte genutzt.
In Deutschland Pflicht ab EZ 01.01.1991
Rückfahrscheinwerfer:Jedes mehrspurige Fahrzeug muss in den USA und Europa mit mindestens einer Rückfahrleuchte ausgerüstet sein. Im US-Bundesstaat Washington darf sie auch orange leuchten.
In Deutschland Pflicht ab EZ 01.01.1987
Sonstiges, nicht unbedingt US-spezielles:
Stadtfahrlicht / dim-dip lamps:Seit dem 01.01.1987 war dies für Fahrzeuge im Vereinigten Königreich verpflichtend.
Bei Stellung Standlicht wurde das gedimmte Abblendlicht zugeschaltet (Über einen Widerstand auf ca. Hälfte der Leistung gedrosselt). Das SFL war also nicht als Tagfahrlicht gedacht, sondern als Fahrlicht für beleuchtete Ortschaften, da man das Abblendlicht als zu grell innerorts empfand. 1988 wurde das VK von Seiten der Europäischen Union verklagt, da das Stadtfahrlicht sich nicht in Einklang mit den ECE-Regelungen bringen lässt. Somit entfiel die Pflicht des serienmäßigen Stadtfahrlichtes, dennoch wurde dieses Feature bis Mitte der 90er noch häufig für den Englischen Markt eingebaut.
Mehrfarbige Blinker:In einigen US-Bundesstaaten wie Washington, Idaho und Oregon sind dreifarbige Blinker erlaubt. Diese blinken grün wenn das Gaspedal betätigt wird, gelb wenn das Auto gleitet und rot, wenn gebremst wird. Dies war als Nachrüstlösung im Zubehör erhältlich, ist heute aber eher eine Randerscheinung.