hi Atschi
........ jaja es gibt solche und solche; aber mehr solche als solche
....... die einen dürfen und die anderen wollen....
eventuell gibt es sowas wie ermessensspielraum des verwaltungsmitarbeiters
oder unwissen
ich habe mal auf der RA Seite geblättert und das gefunden gugscht du ni schlecht:
.....Eine Ausnahme gibt es allerdings von den obigen Regeln: Wer sich mit Skates auf einer Landstraße ohne Gehsteige bewegt, der muß sich laut AG Bersenbrück, zfs 1999 S. 375 wie ein Fußgänger verhalten, der ein Fahrzeug mit sich führt (also z.B. wie jemand, der ein Fahrrad schiebt). Dann darf er nicht wie ein normaler Fußgänger auf der linken Seite entgegen dem Fahrzeugverkehr skaten sondern muß auf der rechten Seite mit dem Verkehrsstrom fahren. Auf Landstraßen ohne Gehweg darf man deshalb praktisch auf der Straße fahren, und zwar auch auf der "richtigen" Straßenseite......
.... wann ist jagdzeit für solche skater und wer quält sich so ne schei.. aus dem hirn