Ab dem 19. Januar 2013 gelten neue Führerschein Regelungen für den neu - Erwerb eines Führerscheines !
Also nicht für die die bereits einen Führerschein haben.
übrigens Zwangsumtausch aller alten Führerschein wie DDR / BRD (rosa) u.s.w. ist der 19.Januar 2033
http://www.autoversicherung-tarife.de/b ... -bis-2033/
hier eine pdf Datei vom ADAC mit allen Erneuerrungen 2013
http://www.adac.de/_mmm/pdf/EU-F%C3%BCh ... 159991.pdf
Das ist neu:
*Alle ab 19.Januar 2013 in Deutschland ausgestellten PKW- und Motorrad - Führerscheine gelten 15 Jahre lang.
*Pkw-Anhänger über 750 Kilogramm können künftig auch mit einem Führerschein der Klasse B mitgeführt werden, solange die zulässige Gesamtmasse des Gespanns 4250 Kilogramm nicht übersteigt. Für Wohnmobile bleibt´s bei der Gewichtsgrenze von 3500 Kilo.
*Die neue Klasse AM gilt für Mopeds und Leichtkraftfahrzeuge, die nicht schneller als 45 km/h fahren.
*Das Mindestalter darf jedes Land zwischen 14 und 18 Jahren selbst festlegen. In Deutschland soll die Klasse AM nach einer theoretischen Prüfung für Jugendliche ab 16 Jahren gelten.
*Für Motorradfahrer wird es statt der zwei nach Alter und Erfahrung gestaffelten Klassen künftig drei geben.
*Zusätzlich zur Klasse A1, die 16-Jährige zum Fahren mit Leichtkrafträdern bis 125 ccm und maximal 11 kW (15 PS) berechtigt, wird es die Klasse A2 geben.
Sie gilt für Krafträder bis 35 kW (48 PS) und kann ab 18 Jahren erworben werden. Mit 21 Jahren fällt dann in der Klasse A die Leistungsbeschränkung weg.
*Für den Erwerb des Motorradführerschein mit der höchsten Klasse muss man mindestens 24 Jahre alt sein. Von jüngeren Fahrern wird ein Nachweis darüber verlangt, dass sie wenigstens zwei Jahre Erfahrung mit einer kleineren Maschine haben.
*Mit der neuen EU.Führerscheinrichtlinie soll die Verkehrssicherheit in Europa erhöht werden. Ein europäisches Führerscheinregister wird dafür sorgen, dass sich Verkehrssünder nach Entzug der Fahrerlaubnis keinen Ersatz mehr im benachbarten Ausland beschaffen können.