LKW Zulassung SUV aberkennung 2016 Pick Up

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LKW Zulassung SUV aberkennung 2016 Pick Up

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mi Jun 01, 2016 7:04

Hallo Leute

wer weis was genaues

in letzter Zeit habe ich vermehrt von Leuten gehört die POST von der Zoll-behörde bekommen haben zwecks

Ihres Fahrzeuges als Zulassungsart : LKW

Bild Bild

mit saftigen Nachzahlungs aufforderungen trotz LKW Zulassung

Wie z.B. der VW Amarok der nur als PKW zugelassen werden kann,bzw. versteuert wird als PKW

link hierzu :
http://trucksblog.autoscout24.de/transporter/pick-zulassung-besteuerung-und-versicherung-2/

Messungen / LKW Zulassung

Für viele Finanzämter gilt für die Besteuerung als Lkw die Faustformel: „Ladefläche muss größer sein als Fahrgastraum“.

Gemessen wird der Fahrgastraum vom Gaspedal bis zur Trennwand hinter der letzten Sitzreihe.

Da vor allem bei Doppelkabinen die Fläche größer als die Ladefläche ist, wird der höhere Pkw-Steuersatz fällig.

Auch andere Pkw-typische Merkmale können für die Einstufung als Pkw sprechen: bei einer Höchstgeschwindigkeit von oft mehr als 170 km/h und fünf Sitzplätzen kann man kaum von einem Lkw sprechen.
Dennoch wird immer wieder vor Gericht gestritten, schließlich lassen sich mit der Lkw-Besteuerung pro Jahr mehrere hundert Euro sparen.

Hier mehre Beichspiele aus Internet aus der letzten Zeit !

Steuerbescheid für Doka T1 auf einmal solles ein PKW sein
Hallo

Hab heute den neuen Bescheid für meinen 61 T1 Doka bekommen, soll jetzt 684 Euro zu 112 Euro kosten.

Soll auf einmal ein PKW sein.

Bin ich da der Einzige oder gibt es da noch mehr, Dokafahrer die das Problem haben?

http://www.bullikartei.de/cms/modules/n ... t_id=57713

19.05.2016 16:58
Re: Steuerbescheid für Doka T1 auf einmal solles ein PKW sein
Leider herrscht auch beim Zoll meist die Beamten-Willkür, wie wir sie von der Bananenrepublik Deutschland gewohnt sind
Das Problem gibt es momentan in der Pickup Scene auch, viele die bisher als LKW gelaufen sind, werden auf PKW umbesteuert. Besonders bei den großvolumigen Ami-Pickups macht das richtig viel Kohle aus.
Es wurden schon viele Einsprüche erhoben, einige auch mit Erfolg.
Der Zoll hängt sich neben dem Längenverhältnis von Kabine zu Ladefläche auch oft an der Anzahl der eingetragenen Sitzplätzen auf. Gelegentlich gefällt ihnen auch das Verhältnis von Leergewicht zu Zuladung nicht, was aber beim Bulli kein Problem darstellen sollte. Als ziemlich sichere Methode die LKW Steuer wieder zu bekommen, ist die hinteren Sitzplätze austragen zu lassen. Oder einfach mal einen Einspruch erheben und beim Zoll vorfahren, die sagen dann schon was für Voraussetzungen sie für LKW haben wollen.


Oder hier , ist Truhe auch betroffen ?

TOYOTA HILUX / VW TARO

4. Feb 2016, 07:14
Hallo zusammen
Angekündigt war es ja schon länger,seid gestern Aktuell.
Steuerbescheid für 1995 Taro / 1,5 Kabiner.
Mal eben von 148€ auf 832€ erhöht.
Einspruch lt Zoll nicht möglich.
Eigentlich ein Witz aber lachen kann wohl kaum jemand darüber.

http://forum.buschtaxi.org/das-alte-lei ... 54722.html
Zuletzt geändert von Atschi-78-Caprice am Fr Apr 14, 2017 10:30, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: LKW Zulassung 2016 Pick Up

Beitragvon Truhe » Mi Jun 01, 2016 10:32

Danke für die Info!
Also bei mir hat die "BUNDESKASSE HALLE/SAALE" (seit wann haben die was mit meiner KFZ-Steuer zu tun?) vor 4 Tagen den alten Betrag abgebucht! Bei mir hat sich da nix geändert! ich hoffe das bleibt so!
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Re: LKW Zulassung 2016 Pick Up

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mi Jun 01, 2016 10:56

Okay

na da ist ja >noch< alles okay

hoffentlich bleibs so

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Re: LKW Zulassung 2016 Pick Up

Beitragvon starsky » Do Jun 02, 2016 6:39

mein panda ist ja auch ein lkw und so besteuert.
bin deshalb auch von 228 euro auf 67 euro gesunken.
ich falle hoffentlich weiterhin durch´s raster, denn wer glaubt schon, das ein panda ein lkw sein kann :mrgreen:
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Re: LKW Zulassung 2016 Pick Up

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Do Jun 02, 2016 10:12

Ich weis

ich habe ja auch einen 1989 JEEP WRANGLER da

wo in den Papieren steht :

LKW - Plane uns Spriegel



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Re: LKW Zulassung 2016 Pick Up

Beitragvon starsky » Do Jun 02, 2016 23:05

bei mir steht "lkw- offener kasten"
FETZT :!: :!: :!:
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Re: LKW Zulassung

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Sa Jun 18, 2016 7:04



So habe mal eins ergattert

ist brand aktuell vom 13.06. 2016

Kenntnisnahme Einspruch : " Fahrzeug Rückdatierung auf PKW "

Fahrzeug hat einen kompletten Festumbau

    Scheiben zugeschweißt
    Gurtbefestigungen wurden zugeschweißt
    zur noch 2 Sitze vorhanden
    Überrollkäfig
    hinten nur noch eine große Ablagefälsche + Bett

    Fahrzeug : NISSAN PATROL - 4169 cm³ V6 Diesel

    Fahrzeug wurde damals vor 15 Jahren selbst vom Chef der DEKRA Dresden als LKW abgenommen



Vom Zoll geforderte KFZ Steuer : 1199 Euro (PKW Steuer )

vorher : 171 Euro ( LKW Steuer )



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      Ähnlich wie dieser Umbau
      wo sollen hier 7 Sitze sein ?

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Re: LKW Zulassung SUV aberkennung 2016 Pick Up

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Fr Apr 14, 2017 6:51

    Bild


Gerichtsurteil

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln ... 30628.html


Sonstige News 6. September 2016
Pickup Trucks – Zulassung, Besteuerung und Versicherung

https://pick-up-trucks.de/pickup-trucks ... sicherung/



http://www.rechtsindex.de/steuerrecht/4 ... w-oder-lkw

https://www.betriebsausgabe.de/magazin/ ... -lkw-4334/

http://www.offroad-forum.de/viewtopic.p ... 784a7db87b


Quelle : Landylothar - offroad-forum
Hallo,

ich hatte mich jahrelang mit der Kfz-Steuerproblematik im Verein ProAllrad auseinandergesetzt.
Anstatt hier andauernd irgendwelche Gerüchte und Halbwahrheiten zu streuen, sollte jeder, den es betrifft, die jeweils aktuelle Version vom Kfz-Steuergesetz (im Amtsdeutsch KraftStG) lesen.
Siehe hierzu
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/
Das Lesen dieses Gesetzes dauert keine Dreiviertelstunde. Sinnvoll genutzte Zeit.


Die angeblichen "Meßmethoden" irgendwelcher kleinwagenfahrenden Sachbearbeiter (noch schlimmer: links-grün-versiffte Radfahrer mit super sexy Suppenschüssel auf dem Kopf) sind von den Beamten selbst erfundenene Mess-Methoden, um die Untertanen dieses Staates, Hau mich, ich bin der Frühling als Idioten abzustempeln.

Selbstverständlich steht nichts davon im Gesetz, dass da irgendjemand seinen zarten SPD-Popo aus dem Büro bewegt und mit dem Zollstock vom Gaspedal bis zur Kabinenrückwand misst.

Sie machen es aber trotzdem, weil der Staat die Geländewagen und PickUps nicht mehr sehen will.

Und deshalb macht der Zoll den Geländewagenfahrern das Leben so unangenehm wie möglich.

Wenn die Leute in den Behörden nicht solche erbärmlichen Spießer und duckmäuserische Kleinbürger wären, und die Leute selbst alle "anständige" Offroader anstatt Nissan Micra oder Hyundai Getz fahren würden, hätten wir auch ganz andere Sichtweisen und Mentalitäten seitens der Staatsdiener.

Der Staat hat aber permanente Geldgier, weshalb die Fahrzeuge immer zum Nachteil, nie aber zum Vorteil des Halters besteuert werden. Notfalls geht es auch nur mit Rechtsbeugung.

Zurück zum Thema:
Bei den Anderhalbkabinern hat man eine Chance, eine Gewichtsbesteuerung zu erreichen, wenn die hinteren Gurte komplett entfernt werden und die Sitzplätze aus dem Fahrzeugschein ausgetragen werden und die Kabine dann immer noch kürzer ist als die Pritsche.
Es müssen aber ALLE drei Parameter stimmen.

Eine Doppelkabine wird niemals als LKW bestuert, weil bei einer 4-türigen Kabine nach Auffassung des Gesetzgebers die Personanenbeförderung im Vordergrund steht.

Es ist auch mittlerweile sehr naiv zu glauben, dass TÜV-Prüfer irgendwelche Sitzplätze aus den Papieren streichen.

Die Prüf-Organisationen sind der Bundesregierung hörig (so wie die GEZ-Sender) und erhalten Rundschreiben, was jeweils als nächste Idee durch Deutschland geistert, hier und anderswo.

Wenn ein oder zwei Leute es schaffen, spricht sich das sehr schnell herum und dann ist wieder Schluß.

So war es damals auch mit meiner M1-AF-Zulassung. Ich war zwei Tage nach Bekanntwerden dieser Lösung bei der Dekra und bekam die Umschlüsselung von Kombinationskraftwagen auf M1-AF.

Leute, die erst noch 2 oder mehr Wochen "überlegen" Nee, oder? mussten, ob sie die lächerlichen Beträge für die Umschlüsselung bezahlen wollten (die üblichen Geizkragen eben) wurden abgewiesen.

Diese Schlafmützen hatten dann später bei der anstehenden Sammelklage das Nachsehen, weil es das Wort Kombinationskraftwagen nicht mehr gab.

Zum Abschluß:
Am bösartigsten ist immer noch der § 18 Abs. 12 KraftStG.
Das liest sich so:

Paragraph 1: Der Chef hat immer Recht.
Paragraph 2: Wenn der Chef ausnahmsweise mal nicht Recht hat, gilt Paragraph 1."

Dieser Absatz wurde absichtlich eingeführt, um sämtliche Grenzfälle nach Belieben umzudeuten, und zwar im Sinne des Zolls. Der Staat hat sich damit eine gesetzliche Erlaubnis geschaffen, dass beispielsweise die als Leicht-LKW zugelassen letzten Defender-Baujahre, also die TD4 mit dem 2,2 Liter Vierzylinder, die mangels Airbag niemals eine PKW-Zulassung bekommen hätten, nach Belieben als PKW besteuert werden können.

Auf Basis dieses Paragraphen hat auch der Besitzer eines 130er CrewCab vor dem Finanzgericht verloren.
Ein 130er CC ist steuerlich ein PKW, vollkommen egal, was im "Kfz-Schein" steht.
Als Begründung wurde fairerweise angeführt, dass schon der Name "CrewCab" für eine Personenbefördrung spricht.


Fazit:

Die Zeit, dass man einen Geländewagen kauft, nur um Steuern zu sparen, sind seit ca. 10 Jahren vorbei.

Wer das immer noch nicht mitbekommen hat, hat die letzten 10 Jahre lang auf dem Mond gelebt.


Es sei denn, man kauft sich ein Fahrzeug, bei dem von vornherein klar ist, dass es nur ein LKW sein kann.
Zum Beispiel:
PickUps mit Single-Kabinen.
Die hierzulande exotischen Defender-Modelle
90 PickUp und softtop oder 90 HardTop mit leerem Laderaum.
110 HCPU und 110 Hardtop.
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Re: LKW Zulassung SUV aberkennung 2016 Pick Up

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Do Apr 27, 2017 9:49


Kraftfahrzeugsteuergesetz

"Kraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung
vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818), das
zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. März 2017 (BGBl. I S. 399) geändert worden ist"


http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf


http://www.t4forum.de/wbb3/board19-tech ... mo-halten/



.Wohnmobil

http://www.pickup-reisen.de/Finanzamt3.pdf



Die Fahrzeugarten im Kraftfahrzeugsteuerrecht

https://www.esv.info/download/katalog/i ... 144969.pdf


Verzeichnis zur Systematisierung von
Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern
Stand: November 2016

http://www.kba.de/SharedDocs/Publikatio ... nFile&v=17



Gerichtsurteile Pick-Up

FG Köln · Urteil vom 28. Juni 2013 · Az. 6 K 3384/08

https://openjur.de/u/641014.html





https://www.offroad-forum.de/viewtopic. ... 735beeb324

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N1G / BA Pick Up bis 3,5T

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Mi Nov 22, 2017 11:07



Umschlüsselung Aufbauart von BA auf BE (Pick-Up)

Es gibt eine Umschlüsselung der Fahrzeugkategorie

Habe aber letztens mit einem DEKRA Mann gesprochen

der sich mal schlau machte und uns sagte das diese Umschlüsselung nur / erst ab einem Baujahr 2012 - geht :?


http://forum.buschtaxi.org/umschlusselu ... 58445.html


https://www.pickuptrucks.de/index.php/k ... estsetzung


https://www.steuerlupe.de/pickup-fahrze ... er-889358/


http://amarokforum.de/forum/index.php/T ... E-Pick-Up/





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Zuletzt geändert von Atschi-78-Caprice am So Jan 12, 2020 10:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: LKW Zulassung SUV aberkennung 2016 Pick Up

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Sa Dez 30, 2017 8:13

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Re: LKW Zulassung SUV aberkennung 2016 Pick Up

Beitragvon Atschi-78-Caprice » Sa Dez 30, 2017 8:25


Seite 21

Stand Juli 2017



https://www.kba.de/SharedDocs/Publikati ... nFile&v=19



Die Umschreibung auf BE/Pickup erfolgt einzig und allein aufgrund den Vorgaben aus KBA-Nr. 001, Juli 2011; AZ 322- 405

"Gepäckraum muss offen und vollständig vom Fahrgastraum getrennt sein."

Am besten das Schreiben mit zum TÜV nehmen, Änderung vornehmen und bei der Zulassung ändern. Der Rest kommt von allein, denn mit dieser Eintragung in den Papieren muss der Zoll dies so besteuern.

Ich kenne die ganzen Diskussionen auch aus anderen Foren, ich persönlich kenne aber keinen bei den das nicht geklappt hat. Bei mir hat auch der Mann vom Zoll angerufen und verwundert gefragt wie ich so einfach zu der Änderung gekommen bin. Ich hab ihm das mit dem KBA Schreiben nett und freundlich erklärt. Darauf konnte er nicht widersprechen und hat mir auch gleich gesagt das die Steuer dementsprechend angepasst wird.

Auf Seite 7 findet ihr die N1G Fahrzeuge.


Bild


https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekannt ... onFile&v=6


https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekannt ... onFile&v=6


Verzeichnis des KBA, Systematisierung von Kfz und ihren Anhängern, Stand: Juli 2017




http://one-ten4x4.com/pkw-versicherung-defender
Dateianhänge
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Besondere Regelungen für leichte Nutzfahrzeuge nach § 18 Abs

Beitragvon Atschi-78-Caprice » So Jan 12, 2020 7:47

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Besondere Regelungen für leichte Nutzfahrzeuge nach § 18 Abs. 12 KraftStG



https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steue ... _node.html


https://www.pickuptrucks.de/forum/19-pl ... estsetzung

Danach ist für leichte Nutzfahrzeuge der

EG-Fahrzeugklasse N1, Aufbauart BA oder BB bis zu einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen zur Güterbeförderung ("Lastkraftwagen/Van"),

EG-Fahrzeugklasse N1G, Aufbauart BA oder BB bis zu einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen zur Güterbeförderung ("Lastkraftwagen/Van" als Geländefahrzeuge)
und
entsprechenden nationalen Fahrzeugklasse 10, Aufbauart 0200 oder 0300 bis zu einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen ("Lastkraftwagen offener/geschlossener Kasten")

die Kraftfahrzeugsteuer wie für Personenkraftwagen festzusetzen, sofern sie

über vier bis neun Sitzplätze einschließlich dem Fahrersitz verfügen
und
vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind.

Die Sitzplatzanzahl eines Fahrzeuges wird ebenfalls von den Zulassungsbehörden verbindlich festgestellt. Daher sind für die Sitzplatzanzahl ausschließlich die Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I maßgebend. Hierbei sind neben der Angabe in Feld S.1 ("Sitzplätze einschließlich Fahrer"), auch die Eintragungen in Feld 22, ("Bemerkungen und Ausnahmen") zu berücksichtigen. Entscheidend ist die eingetragene werkseitig mögliche Anzahl von Sitzplätzen. Dies ist die höchste in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Sitzplatzanzahl. Die bei der Inaugenscheinnahme eines Fahrzeuges durch die Zollverwaltung vorgefundene Anzahl an Sitzplätzen kann nicht berücksichtigt werden.

Ein Fahrzeug gilt dann als zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeuges ist.

Der Gesetzgeber hat die oben genannte Sonderregelung gewählt, um eine umweltpolitisch gewünschte Wirkung der Kraftfahrzeugsteuer zu erreichen.

Die von den Zulassungsbehörden festgestellten verkehrsrechtlichen Fahrzeugarten bleiben auch bei gegebenenfalls davon abweichender Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer wie für Personenkraftwagen unverändert bestehen.

Sollte die tatsächliche Sitzplatzanzahl eines Fahrzeuges entscheidend niedriger sein als die höchste in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Anzahl (z.B. aufgrund von Umbaumaßnahmen), kann der Fahrzeughalter die Sitzplatzanzahl, falls erforderlich anhand eines Sachverständigengutachtens, von der zuständigen Zulassungsbehörde ändern lassen.

Verfügt ein Fahrzeug der oben genannten Fahrzeugarten gemäß der Zulassungsbescheinigung Teil I über maximal 3 Sitzplätze einschließlich Fahrersitz, wird es gewichtsbezogen besteuert.

Sollte eines der oben genannten Fahrzeuge über vier bis neun Sitzplätze verfügen, kann mittels Fahrzeugvermessung durch die Zollverwaltung geprüft werden, ob die Ladefläche größer ist als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche. Ist dies der Fall, wird das Fahrzeug in der Regel gewichtsbezogen besteuert. In Fällen, in denen die Ladefläche weniger als 55 Prozent der gesamten Nutzfläche beträgt, sind jedoch weitere Kriterien wie z.B. die Zuladekapazität des Fahrzeuges zu berücksichtigen.

Bei der Fahrzeugvermessung ist allerdings ebenfalls von der höchsten in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragenen Sitzplatzanzahl auszugehen.

Ist ein Fahrzeughalter der Auffassung, dass die Ladefläche seines Fahrzeuges größer als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche ist, kann er die Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung überprüfen lassen. Dies geschieht grundsätzlich im Einspruchsverfahren. Die Überprüfung betrifft jedoch weder die verkehrsrechtliche Klassifizierung noch die Sitzplatzanzahl des Fahrzeuges. Dies sind verbindliche Feststellungen der Zulassungsbehörden.

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